Ein verspäteter Flug kostet meist nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Erfreulich ist hingegen, dass Sie bei einer Flugverspätung in der Regel einen Anspruch auf Entschädigung haben. Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung EG 261 im Jahr 2005 haben Sie das Gesetz in diesen Situationen auf Ihrer Seite. Dabei spielt es jedoch eine maßgebliche Rolle, ob die Airline selbst für die Verspätung verantwortlich ist oder sogenannte außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Streiks vorliegen. Ist die Fluglinie eigenverantwortlich, beträgt die Verspätung mindestens drei Stunden und liegt der Flug im Schnitt nicht länger als drei Jahre zurück, stehen Ihre Chancen auf eine finanzielle Entschädigung sehr gut.
Um von der gesetzlich festgelegten Rückzahlung Flugverspätung profitieren zu können, muss der Flug entweder an einem EU-Flughafen gestartet oder gelandet oder von einer EU-Airline durchgeführt worden sein. Dabei werden auch die EWR-Mitgliedstaaten, die französischen Überseegebiete, die Schweiz und das Vereinigte Königreich zur EU gezählt. Idealerweise sollten Sie sich die Verspätung von der Airline schriftlich bestätigen lassen, die tatsächliche Ankunftszeit protokollieren und Ihre Bordkarte aufheben. Da das Gesetz erst ab einer verspäteten Ankunft von drei Stunden greift, kann hier jede Minute über eine Zahlung entscheiden.
Die meisten Fluglinien versuchen, Entschädigungsansprüche zu umgehen. Je mehr Beweise Sie in der Hand haben, desto leichter kann AirHelp Ihre Rechte als Fluggast durchsetzen. Sind alle gesetzlichen Anforderungen einer Flugverspätung erfüllt, können Sie sich bei Kurzstreckenflügen bis 932 Meilen (1.500 km) auf 250 EUR freuen. Bei Mittelstreckenflügen zwischen 932 Meilen (1.500 km) und 2.175 Meilen (3.500 km) gibt es eine Entschädigung von 400 EUR. Ab 2.175 Meilen (3.500 km) können Sie sogar mit maximal 600 EUR rechnen. Übrigens: Bei einer Flugverspätung haben Sie nicht nur ein Recht auf Entschädigung. Die Fluggesellschaft muss sich während der entstandenen Wartezeit am Flughafen auch um Ihr leibliches Wohl kümmern.
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
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Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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