Hat sich Ihr Flug verspätet? Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst? Dann haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Möglich macht dies die EU-Verordnung EG 261, die das Passagierrecht seit 2005 innerhalb der EU klar definiert. Um sich mithilfe von AirHelp Ihre Entschädigung zu sichern, muss Ihr Flug mindestens drei Stunden später als geplant am Zielflughafen gelandet sein. Auch der Grund für die Verspätung spielt eine wichtige Rolle, denn im Falle sogenannter außergewöhnlicher Umstände (schlechtes Wetter, Fluglotsenstreiks, politische Unruhen) haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Bei Verspätungen, die auf Eigenverantwortung der Fluggesellschaft zurückzuführen sind, haben Sie eine bestimmte Frist, um Ihren Erstattungsanspruch geltend zu machen. Im Schnitt beträgt diese Frist 3 Jahre.
Die besten Chancen auf Entschädigung bei einer Beschwerde Flugverspätung haben Sie, wenn Sie eindeutige Beweise vorzeigen können. Dazu zählen Tickets, Fotos der Verspätung auf der Anzeigetafel oder eine schriftliche Bestätigung der Airline über die Verspätungsursache.
Nur Flüge innerhalb der EU sowie Flüge, die in einem EU-Staat starten beziehungsweise landen oder von einer EU-Fluglinie durchgeführt werden, sind abgesichert. In diesem Fall werden auch Norwegen, Island, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint Martin, die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln zur EU gezählt.
Sind alle Anforderungen einer Entschädigung erfüllt, muss der Flugbetreiber einen Pauschalbetrag auszahlen. Hierbei ist die Länge des Fluges maßgebend und nicht der Ticketpreis. Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung haben Sie je nach Flugdistanz Anspruch auf 250 bis 600 EUR. Ab einer Verspätung von 5 Stunden können Sie vom Flug zurücktreten, wobei die Airline die Ticketkosten zurückerstatten muss.
Mit dem Entschädigungsrechner von AirHelp können Sie Ihren Anspruch schnell und kostenlos prüfen.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
fluggastrechteverordnung
flug verspaetung geld zurueck
operative gruende flug
inlandsflug verspaetung entschaedigung
flug gecancelt rechte
fluggastrechte entschaedigung
koffer verspaetet entschaedigung
flug ueberbucht rechte
flugreise entschaedigung
pauschalreise flugausfall
reklamation flugverspaetung
flug annulliert entschaedigung musterbrief
flugpreiserstattung
flugverspaetung anspruch
flugverspaetung entschaedigung ab wann
ausgleichszahlung flug
passagierrechte flugverspaetung
flugdatenbank verspaetung
flugzeug verspaetung
flug abgesagt entschaedigung
flugausfall entschaedigung musterbrief
entschaedigung flug
flug annulliert hotelkosten
entschaedigung verspaetung flugzeug
flugverspaetung entschaedigung hotel
flugrecht entschaedigung
flugverspaetung entschaedigung berechnen
fluggastrechte flugausfall
flugverspaetung rueckerstattung
internationale fluggastrechte
AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
Copyright © 2023 AirHelp