Sie warten am Gate und es heißt: "Flug gestrichen". Für die meisten Flugreisenden ist dies der Beginn eines Alptraums. Am Informationsschalter wird Ihnen erst oft nach langer Wartezeit weitergeholfen. Im schlimmsten Fall - insbesondere bei Langstreckenflügen - müssen Sie eine Übernachtung im Hotel in Kauf nehmen. Dann kommen Sie meist über 24 Stunden später an Ihrem Ziel an und haben möglicherweise noch weitere Nachteile. Das alles passiert häufiger, als Sie denken, und kann sehr nervenaufreibend sein. Um die Rechte von Fluggästen in diesen und anderen Situationen zu stärken, wurde in der Europäischen Union im Jahr 2004 die europäische Fluggastrechteverordnung EG 261 verabschiedet. Sie regelt ausführlich Ihre Entschädigungsansprüche gegenüber Ihrer Fluggesellschaft.
Flug storniert Rechte sowie Rechte bei Verspätung, Nichtbeförderung, Gepäckverspätung und anderem garantiert Ihnen in der Regel einen Anspruch auf eine Entschädigung. Grundvoraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft den Ausfall selbst verursacht hat und die Unannehmlichkeiten nicht auf außergewöhnliche Umstände wie beispielsweise schlechte Wetterverhältnisse zurückzuführen sind.
Bei Flügen innerhalb der USA oder internationalen Flügen greift die EG 261 übrigens nicht. Doch auch dann hilft AirHelp kompetent weiter und klärt, ob das Montrealer Übereinkommen oder US-amerikanische Flugrechte gelten. Bei einem annullierten Flug empfehlen wir, die Bordkarte aufzubewahren, sich den Flugausfall schriftlich von der Airline bestätigen zu lassen und sich die Ankunftszeit zu notieren.
Bei einem europäischen Flug können Sie mit AirHelp auch für weiter zurückliegende Flüge Entschädigung fordern. Im Schnitt beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Je nach Flugdistanz, Verspätung und Abflugs- beziehungsweise Ankunftsort kann die Entschädigung bis zu 600 EUR betragen. Wird Ihnen ein Alternativflug angeboten, der nicht später als 2 bis 4 Stunden (abhängig von der Flugdistanz) gegenüber dem annullierten Flug am Ziel eintrifft, stehen Ihnen eine Entschädigung von 50 % zu.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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