Ausgleichszahlung Flugverspaetung

Dank wachsender Flugzeugflotten und günstiger Tickets sind Flüge zu einem alltäglichen Transportmittel geworden. Umso ärgerlicher ist es, wenn die kurze Städtereise oder der geschäftliche Termin wegen einer Flugverspätung verzögert wird. Doch als Entschädigung steht Ihnen ab einer Wartezeit von drei Stunden eine Ausgleichszahlung Flugverspätung zu. Die Grundlage dafür bildet die Fluggastrechteverordnung EG 261, die in der EU angewendet wird. Wenn also Ihr Flug in der EU startet oder landet und Sie mit einer Verspätung von drei Stunden später als geplant am Zielort ankommen, können Sie mit der Hilfe von AirHelp eine Entschädigung fordern. In diesem Fall werden neben den 27 EU-Ländern auch Norwegen, Island, das Vereinigte Königreich, die Schweiz sowie die französischen Überseegebiete zur EU gezählt.

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Ihr Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung

Wenn sich die Ankunft am Zielort um mindestens drei Stunden nach hinten verschiebt, haben Sie das Recht, eine Ausgleichszahlung Flugverspätung zu verlangen. Die Entschädigung wird von der Fluggesellschaft ausbezahlt, wobei nur Barzahlungen oder Überweisungen erlaubt sind - Flugmeilen oder Gutscheine für künftige Flüge brauchen Sie also nicht zu befürchten.

Eine Entschädigung bekommt jeder, der ein eigenes Ticket hat, also auch Kinder. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt sowohl von der Dauer der Verspätung als auch von der Distanz des zurückgelegten Fluges ab. Letztere berechnet sich nicht an der tatsächlich geflogenen Strecke, sondern an der Luftlinie. Wenn Ihr Zielort unter 932 Meilen (1.500 km) vom Abflugort entfernt liegt, erhalten Sie 250 EUR. Der Maximalbetrag von 600 EUR steht Ihnen bei Flugreisen mit einer Distanz von über 2175 Meilen (3.500 km) mit Start oder Ziel außerhalb der EU zu.

Eine weitere Voraussetzung für eine Entschädigung ist die Verantwortung der Fluggesellschaft für die Verspätung. Technische Fehler oder Personalausfall gehen auf Kosten der Airline, während sogenannte außergewöhnliche Umstände, die nicht beeinflussbar sind und auch nicht verhindert werden können, die Airline von ihrer Verantwortung befreien. Streiks des Flughafenpersonals, schlechtes Wetter oder auch politische Instabilität gehören beispielsweise dazu.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.
  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.
  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.
  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.
  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.
  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

Lassen Sie AirHelp Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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