Wer regelmäßig verreist, hat es bestimmt schon einmal erlebt: Die Maschine startet mit Verspätung, oder der Flug wird sogar annulliert. Eine derartige Situation ist zwar unangenehm, doch wie jedes Unglück hat auch eine Flugverspätung ihr Gutes. Gemäß EU-Verordnung EG 261 haben Sie nämlich ab einer Verspätung von drei Stunden ein Recht auf Entschädigung. Dabei muss jedoch die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich sein. Im Schnitt darf der Flug nicht länger als 3 Jahre zurückliegen, doch unterscheidet sich dies von Land zu Land. Mithilfe von AirHelp prüfen Sie in Sekundenschnelle, ob Sie einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben.
Damit eine Flugpreiserstattung möglich ist, muss Ihr Flug innerhalb der EU stattgefunden oder an einem EU-Flughafen gestartet beziehungsweise gelandet sein. Um bessere Chancen auf Entschädigung zu haben, sollten Sie in solchen Fällen alle relevanten Dokumente aufbewahren und sich die Flugannullierung schriftlich von der Airline bestätigen lassen. Fluglinien versuchen, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Hier kommt AirHelp ins Spiel, denn wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Im Falle einer Flugverspätung, die durch die Airline verursacht wurde, stehen die Aussichten auf Entschädigung sehr gut. Bei einem Flugausfall spielt zudem der Zeitpunkt der Annullierung eine wesentliche Rolle: Sollte die Fluglinie mindestens 14 Tage vorher den Flug gecancelt haben, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Wenn ein Ersatzflug bereitgestellt wird, der maximal eine Stunde vorher abhebt und höchstens zwei Stunden später als der geplante Flug landet, kann die Airline eine Entschädigungszahlung ebenso umgehen. Sind jedoch alle Bedingungen erfüllt, genießen Sie ein Anrecht auf pauschal festgesetzte Entschädigungsbeträge. Auf Flügen bis 932 Meilen (1.500 km) gibt es 250 EUR, auf Strecken darüber bis zu 400 EUR und ab einer Distanz von 2.175 Meilen (3.500 km) sogar 600 EUR. Diese Beträge gelten sowohl für Verspätungen als auch für Annullierungen.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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