Flugausfall Entschädigung - AirHelp prüft Ihre Entschädigung bei Flugausfall

Entschädigung Flugausfall erhalten. Hatten Sie in den letzten drei Jahren einen Flugausfall, und fragen Sie sich, ob Ihnen eine Flugausfall-Entschädigung zusteht? In vielen Fällen haben Sie nämlich gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261 ein Recht auf Schadenersatz bei Flugausfall.

Prüfen Sie jetzt kostenlos mit AirHelp, ob Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall haben.

Flugausfall Entschädigung - Anspruch prüfen

Falls Sie anspruchsberechtigt sind, fordert unser Team von Rechtsexperten bei der Fluggesellschaft eine Entschädigung für den ausgefallenen Flug für Sie ein.

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Entschädigung bei Flugausfall - Was ist zu tun?

Wenn Sie gemäß der der EU-Verordnung EG 261 eine Entschädigung bei Flugausfall einfordern möchten, müssen Sie mit Widerstand seitens der Fluggesellschaft rechnen. Zwar ist das Recht auf Ihrer Seite, aber das bedeutet nicht, dass die Fluggesellschaft Interesse daran hat, Sie zu entschädigen. Deshalb sollten Sie Folgendes tun, wenn Ihr Flug ausfällt:

Flugausfall Entschädigung Checkliste

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte bzw. E-Ticket und Ihre Buchungsbestätigung auf.

  • Lassen Sie sich den Flugausfall schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigen.

  • Fordern Sie einen Ersatzflug zum Ziel oder eine Rückerstattung Ihres Ticketpreises.

  • Notieren Sie die schlussendliche Ankunftszeit am Zielort.

  • Prüfen Sie mit AirHelp, ob Sie Anspruch auf Flugausfall Entschädigung haben.


Welche Flugausfälle sind entschädigungsberechtigt?

Entschädigung Flugausfall:

Grundsätzlich haben Sie als Passager einen Anspruch auf Schadenersatz bzw. eine Entschädigung, wenn Ihr Flug ausfällt. Im Einzelfall müssen Sie Ihren Anspruch prüfen, z.B. ganz einfach mit AirHelp. Einen Flugausfall-Entschädigung Musterbrief benötigen Sie dazu nicht.

Beispiele von Ausnahmen:

Einen Entschädigungsanspruch können Sie z.B. nicht geltend machen, wenn die Fluggesellschaft Ihnen den Flugausfall / Annullierung Ihres Fluges mindestens 14 Tage im Voraus mitteilt.

Oder wenn die Fluggesellschaft Ihnen anbietet, Sie auf einen alternativen Flug umzuleiten. In dem Fall kann sie eine Flugausfall Entschädigung vermeiden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

Ankündigung eines Flugausfalls Anforderungen an die Flugumleitung
14 Tage vorherKeine
7–13 Tage vorherDer Ersatzflug startet nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglichen Flug und kommt weniger als 4 Stunden später an.
Weniger als 7 Tage vorherDer Ersatzflug startet nicht mehr als 1 Stunde vor dem ursprünglichen Flug und kommt weniger als 2 Stunden später an.

Diese Regeln gelten auch, wenn die Fluggesellschaft den Flug nicht annulliert, sondern eine Flugzeitenänderung vornimmt. Der zeitlich verlegte Flug wird in diesem Fall wie ein Ersatzflug betrachtet.

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Diese Entschädigung bei Flugausfall steht Ihnen zu

Die Höhe der Entschädigung bei Flugausfall bzw. Flugverspätung hängt von mehreren Faktoren ab:

Der Flugdistanz, der Dauer der Flugverspätung (im Falle einer Umbuchung auf einen Ersatzflug) sowie davon, ob der Flug innerhalb der EU startet bzw. ankommt. Das hört sich vielleicht etwas kompliziert an, deshalb haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt.

Weniger als 3 Stunden Flugverspätung3–4 Stunden FlugverspätungMehr als 4 Stunden FlugverspätungFlugausfall - Nie angekommen Entfernung
0 €250 €250 €250 €Alle Flüge bis 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km
0€300 €600 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3.500 km

Beachten Sie: Sollten Sie einen Ersatzflug akzeptieren, reduziert sich Ihre Entschädigungssumme drastisch. Lehnen Sie eine Umbuchung ab, steht Ihnen der Betrag in der Spalte „Flugausfall - Nie angekommen“ zu und es werden der Ticketpreis zurückerstattet sowie ggf. die Kosten für einen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugort übernommen. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie eine Umbuchung akzeptieren möchten oder nicht.


Ich habe eine ausgefallene Flugverbindung mit Umsteigen – wird die gesamte Strecke entschädigt?

Sie wissen jetzt, dass die Höhe der Entschädigungssumme, die Ihnen zusteht, unter anderem von der Flugdistanz abhängt. Buchen Sie allerdings eine Flugverbindung mit Umsteigen, wird möglicherweise nur ein Teil der insgesamt zurückgelegten Distanz für Ihre Entschädigung berücksichtigt. Um das zu verhindern, muss Ihre Flugreise folgende Bedingungen erfüllen:

Flugausfall bei Flugverbindung mit Umsteigen

  • Die Flüge müssen zu derselben Buchung gehören, die Tickets dürfen also nicht einzeln gekauft worden sein.

  • Ihre Flugstörung muss grundsätzlich gemäß der EU-Verordnung EG 261 erstattungsberechtigt sein.

Grundsätzlich gilt: Ist eine Fluggesellschaft für einen Einzelflugausfall einer Verbindung mit Umsteigen verantwortlich, muss sie auch die Verantwortung für alle späteren Flüge übernehmen, selbst wenn diese Anschlussflüge von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Trotzdem kommt es vor, dass einige Gerichte in der EU die Verordnung 261 unterschiedlich auslegen und die Flugetappen vor einer Störung bei der Berechnung der entschädigungsberechtigten nicht berücksichtigen. Deshalb empfehlen wir, dass Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner eingeben, der Ihnen in wenigen Minuten mitteilt, wie viel Entschädigung bei Flugausfall Ihnen zusteht, auch bei Flügen mit Umsteigen.

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Kein Entschädigungsanspruch für Flugausfall bei außergewöhnlichen Umständen

Die Fluggesellschaft haftet nicht bei sogenannter Flugverspätung wegen außergewöhnlicher Umstände.

Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa Blitzeinschläge, Flugverspätung wegen schlechtem Wetter bzw. extrem widriger Wetterverhältnisse, medizinische Notfälle, Sabotage- oder Terrorakte. Da Fluggesellschaften keinen Einfluss auf solche außergewöhnlichen Situationen haben, sind Flugpassagiere nicht entschädigungsberechtigt. Das trifft auch auf Streiks von Flughafenmitarbeitern oder Fluglotsen zu, da sie keine Angestellten der Fluggesellschaften sind.

Erfolgt jedoch ein Flugausfall aufgrund eines Personalstreiks der jeweiligen Fluggesellschaft, steht Passagieren eine Entschädigung bei Streik der Fluggesellschaft zu. Unternehmensinterne Streiks z.B. der Flugbegleiter oder Piloten werden meist als Druckmittel bei Tarifverhandlungen eingesetzt, somit hat die Fluggesellschaft Einfluss darauf. Eine Flugverspätung bei technischem Defekt zählt ebenfalls nicht zu den außergewöhnlichen Umständen, da auch die technische Wartung in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt.


Weitere Flugpassagierrechte bei Flugausfall gemäß EU-Verordnung 261

Recht auf Rückerstattung bei Flugausfall

Unabhängig von einer Flugausfall Entschädigung haben Sie bei einem Flugausfall Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung Ihres Ticketpreises.

Recht auf Ersatzbeförderung bei Flugausfall

Sie haben außerdem Anspruch auf den frühestmöglichen Alternativ-Transport zu Ihrem Zielort, ein neues Ticket zu Ihrem Zielort für einen späteren Flug Ihrer Wahl und, wenn Sie möchten, einen Rückflug zu Ihrem Abflugort.

Recht auf Betreuungsleistungen bei Flugausfall

Während Ihrer Wartezeit bei Flugausfall muss die Airline Sie mit Verpflegung versorgen und Ihnen die Möglichkeit zur Kommunikation geben, zum Beispiel zwei Telefonate oder E-Mails. Wenn Sie aufgrund des Flugausfalls übernachten müssen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen ein Hotelzimmer sowie den Transport zum und vom Flughafen zur Verfügung stellen.

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Flug ausgefallen - Entschädigung mit AirHelp prüfen oder selbst Klage einreichen?

Vermutlich haben Sie inzwischen den Eindruck, dass es ein ziemlich nervenaufreibender Akt sein kann, eine Entschädigung bei Flugausfall von der Fluggesellschaft einzufordern. Da haben Sie Recht, denn die Fluggesellschaft hat  keinerlei unternehmerisches Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen. Daher kann es sein, dass die Fluggesellschaft Ihre Forderung einfach ablehnt oder sogar ignoriert, obwohl Sie im Recht sind.

Hier kommt Ihnen AirHelp zur Hilfe. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche der Fluggastrechte wissen wir, welche Ausreden die Fluggesellschaften häufig verwenden und wie Sie trotzdem Ihre Entschädigung als Flugpassagier erhalten.

Lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie übernehmen und Ihre Entschädigung einfordern. Sie müssen also selbst keinen Einspruch formulieren, Sie benötige keinen Flugausfall-Entschädigung Musterbrief der Verbraucherzentrale und keine andere Vorlage oder ähnliches.

AirHelp erledigt alles für Sie.

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