Erstattung des Flugpreises und Entschädigung: der Unterschied

Zwar möchte wohl kein Flugreisender eine Verspätung oder eine Annullierung des eigenen Fluges erleben, aber leider kommen diese ab und an vor. Das einzig Gute daran ist, dass Sie in vielen Fällen eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € für die Unannehmlichkeiten des Wartens von der Fluggesellschaft verlangen können. Unabhängig davon haben Sie in den meisten Fällen Anspruch auf die Erstattung Ihres Ticketpreises, wenn Sie den Flug aufgrund einer Störung nicht antreten konnten. AirHelp erklärt Ihnen, in welchen Fällen Sie eine Erstattung des Ticketpreises oder eine Entschädigung fordern können. Keine Sorge, es ist nicht so kompliziert, wie es sich anhört.

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Steht Ihnen eine Erstattung der Ticketkosten oder eine Entschädigung zu?

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Unter welchen Umständen steht Ihnen eine Rückerstattung des Ticketpreises zu?

Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde und Sie keinen der angebotenen Ersatzflüge nehmen möchten, können Sie eine Rückerstattung Ihres Ticketpreises verlangen. Das können Sie auch, wenn Ihr Flug mehr als fünf Stunden Verspätung hat und Sie den Flug dann nicht mehr antreten wollen. Denn seien wir mal ehrlich: Eine Verspätung von über fünf Stunden kommt eher Annullierung schon ziemlich nahe.

In der folgenden Checkliste sehen Sie diese auf einen Blick, in welchen Situationen Ihnen eine  Rückerstattung Ihres Ticketpreises zusteht:

  • Ihr Flug hat eine Verspätung von über 5 Stunden und Sie möchten diesen Flug nicht mehr nehmen.

  • Ihr Flug wurde weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, und der Ersatzflug kommt für Sie nicht in Frage.

  • Ihnen wurde das Boarding verweigert, Sie möchten den angebotenen Ersatzflug aber nicht nehmen.


Unter welchen Umständen steht Ihnen eine Entschädigung zu?

Sie wissen bereits, in welchen Situationen Sie eine Rückerstattung Ihres Ticketpreises fordern können. Unabhängig davon kann Ihnen bei einer Verzögerung Ihres Fluges Entschädigung zustehen.

Auf einen Blick: Ihnen steht eine finanzielle Entschädigung zu, wenn…

  • Sie an Ihrem Zielflughafen mehr als 3 Stunden verspätet ankommen oder Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde

  • Sie am Flughafen rechtzeitig eingecheckt haben (meistens schließt der Check-In etwa 45 Minuten vor Abflug).

  • Die Flugstörung nicht länger als drei Jahre her ist.

  • Die Verantwortung für die Verspätung bei der Fluggesellschaft liegt (z.B. aufgrund technischen Störung).

  • Der Flug innerhalb der EU gestartet ist (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet ist (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).


Rückerstattung bei Flugannullierung: Ihre Rechte

Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde, haben Sie gemäß der EU- Verordnung EG 261 Anspruch auf folgende Leistungen:

Leistungen, auf die Sie Anspruch haben
✔️ Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung Ihres Ticketpreises
✔️ Einen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugort (bei Bedarf)
✔️ Frühestmögliche Ersatzbeförderung zu Ihrem Zielflughafen
✔️ Ein neues Ticket zu Ihrem Ziel zu einem späteren Zeitpunkt

Wenn Sie sich für eine Rückerstattung Ihres Fluges entscheiden, muss diese von der Fluggesellschaft innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Die Fluggesellschaft kann Ihnen statt einer Erstattung des Flugpreises auch Gutscheine oder Ähnliches anbieten, wenn Sie eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen.

Wenn Sie noch nicht abgeflogen sind, wird Ihnen das Ticket in voller Höhe rückerstattet. Sollten Sie jedoch bereits geflogen sein, wird es ein wenig komplizierter.

Im Allgemeinen haben Sie Anrecht auf eine Rückerstattung des unbenutzten Teils des Tickets. Es kann jedoch sein, dass Sie bereits abgeflogen sind, der Ersatzflug jedoch aufgrund einer Stornierung nicht mehr Ihren ursprünglichen Reiseplänen entspricht.

Dies kann bei einem Anschlussflug zutreffen. Der erste Abschnitt eines Fluges wurde geflogen, nach der Landung teil man Ihnen aber mit, dass der zweite Abschnitt annulliert ist. Es kann nun sein, dass die Fluggesellschaft nicht in der Lage ist, Ihnen einen alternativen Flug anzubieten, der Sie in einem angemessenen Zeitrahmen zu Ihrem ursprünglichen Zielflughafen bringt. In diesem Fall können Sie eine volle Rückerstattung Ihres Flugtickets verlangen. Der verwendete Teil und der nicht verwendete Teil Ihres Tickets werden Ihnen rückerstattet.

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Rückerstattung bei Flugverspätung: Ihre Rechte

Ist ein Flug mehrere Stunden verspätet, fühlt sich das meistens fast wie ein Flugausfall an. Tatsächlich können Sie bei einer Verspätung von über 3 Stunden den Flug stornieren und eine volle Rückerstattung verlangen, wenn Sie die Reise noch nicht begonnen haben.

Haben Sie bereits einen Teil der Strecke mit dem Flugzeug zurückgelegt, steht Ihnen noch eine teilweise Rückerstattung zu. Falls Sie nachweisen können, dass der Zweck der Reise aufgrund der Verspätung nicht mehr erfüllt werden kann (z. B. erreichen Sie ein Geschäftstreffen zu spät), können Sie eine volle Rückerstattung verlangen (auch für den Streckenabschnitt, den Sie bereits zurückgelegt haben). Bei Bedarf können Sie auch ein Ticket zurück zum ursprünglichen Abflugflughafen verlangen.

Genauso wie bei annullierten Flügen muss Ihre Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen entweder durch Barauszahlung oder Banküberweisung erfolgen. Die Fluggesellschaft kann Ihnen statt einer Erstattung des Flugpreises auch Gutscheine oder Ähnliches anbieten, wenn Sie eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen.


Kein Entschädigungsanspruch bei außergewöhnlichen Umständen

Es gibt einige Situationen, in denen Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Zunächst einmal besteht kein Entschädigungsanspruch, wenn die Fluggesellschaft sie mehr als 14 Tage vor Abflug über eine Flugzeitenänderung oder eine Annullierung Ihres Fluges informiert.

Auch wenn die Verspätung oder Annullierung von außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt verursacht wird, haftet die Fluggesellschaft nicht. Das besagt Artikel 5 Absatz III der EU-Verordnung EG 261. Denn in solch einem Fall liegen die Ursachen für die Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fluggesellschaft.

Es gibt viele verschiedene Situationen, die als außergewöhnliche Umstände gelten. In der folgenden Übersicht sehen Sie einige Beispiele.

Mögliche außergewöhnliche Umstände
❌ Streiks von Flughafenmitarbeitern oder der Flughafensicherung
❌ Politische Unruhen oder Terroranschläge
❌ Extreme Wetterverhältnisse
❌ Medizinische Notfälle

Zwar steht Ihnen bei außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigung zu, aber trotzdem haben Sie Anspruch auf Ersatzbeförderung, Betreuungsleistungen und die Erstattung Ihres Ticketpreises.

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AirHelp hilft Ihnen, sowohl eine Rückerstattung als auch eine Entschädigung einzufordern

Es kann ziemlich anstrengend und mühsam sein, eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Denn die hat selbstverständlich keinerlei unternehmerisches Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen. Deshalb kommt es vor, dass die Fluggesellschaft Ihre Forderung einfach ablehnt oder sogar ignoriert, obwohl Sie im Recht sind.

Hier kommt AirHelp ins Spiel. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche der Fluggastrechte wissen wir, welche Ausreden die Fluggesellschaften verwenden und wie Sie trotzdem Ihre Entschädigung erhalten. Lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie übernehmen und Ihre Entschädigung einfordern.

AirHelp…

  • AirHelp ist das weltweit größte Unternehmen für Entschädigungen bei Flugproblemen.

  • Verwendet innovative Technologie für jede Forderung.

  • Nimmt den Stress aus dem Forderungsprozess.

  • Erhebt nur Gebühren, wenn die Klage erfolgreich ist.

Prüfen Sie, ob Ihr Flug die Voraussetzungen für eine Erstattung des Flugtickets erfüllt!

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