Entschädigung bei Flugverspätung: Kennen Sie Ihr Rechte

Für Flugverspätung von mehr als drei Stunden können sie eine Entschädigung erhalten. War einer Ihrer Flüge in den letzten drei Jahren verspätet? Nicht nur einige Minuten, sondern mehr als drei Stunden? Dann kann Ihnen in dem Fall eine finanzielle Entschädigung wegen Flugverspätung von bis zu 600 € zustehen!

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AirHelp erklärt Ihnen Ihre Rechte bei Flugverspätungen gemäß der EU-Verordnung EU-Verordnung EG 261 für Fluggastrechte, die Sie hier nachlesen können. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung zu prüfen. Falls Sie anspruchsberechtigt sind, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern.

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Wann steht Ihnen eine Entschädigung bei Flugverspätung zu?

Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung am Zielflughafen, muss die Fluggesellschaft nach EU-Recht eine Entschädigung zahlen. Je nach Flugdistanz kann diese Entschädigung für die Flugverspätung zwischen 250€ und 600€ betragen.

Allerdings setzen Entschädigungen bei Flugverspätungen bestimmte Bedingungen voraus.

Dass Ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet sein muss, damit Sie eine Entschädigung fordern können, haben wir bereits erwähnt. Es gibt jedoch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Ein Beispiel wäre: die Fluggesellschaft selbst für die Verspätung verantwortlich sein. Wir haben Ihnen eine Übersicht aller Voraussetzungen zusammengestellt. So sehen Sie auf einen Blick, ob Ihnen eine Entschädigung bei Flugverspätung zusteht.

Bedingungen für Entschädigung bei einer Flugverspätung:

Flugverspätung Entschädigung Bedingungen:

  • Sie haben Ihr Ziel erst mit mehr als drei Stunden Flugverspätung erreicht.

  • Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt.

  • Die Flugverspätung ist nicht länger als drei Jahre her.

  • Die Fluggesellschaft ist für die Verspätung verantwortlich (z.B. aufgrund einer technischen Störung).

  • Der Flug ist innerhalb der EU gestartet (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).


Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung: Was steht Ihnen zu?

Die Summe einer Entschädigung für eine Flugverspätung hängt im Wesentlich von der Flugdistanz und der Dauer der Flugverspätung ab.

Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie innerhalb oder außerhalb der EU geflogen sind. Zur Vereinfachung haben wir eine Tabelle erstellt, in der Sie sehen können, wie hoch Ihre Entschädigungssumme für die Flugverspätung ist.

Weniger als 3 Stunden Flugverspätung3–4 Stunden FlugverspätungMehr als 4 Stunden FlugverspätungNie angekommenEntfernung
0 €250 €250 €250 €Flüge bis 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge über 1.500 km (innerhalb der EU)
0 €400 €400 €400 €Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km (außerhalb der EU)
0 €300 €600 €600 €Flüge über 3.500 km (außerhalb der EU)

Betreuungsleistungen bei Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung haben Passagiere neben einer Entschädigung von bis zu 600 € Anspruch auf verschiedene Betreuungsleistungen:

  • Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen ab einer Verspätung von 2 Stunden.

  • Kostenlose Hotelübernachtung, wenn der Flug erst am nächsten Tag startet.

Wichtig: Anspruch auf Betreuungsleistungen besteht auch, wenn die Fluggesellschaft keine Schuld an der Verspätung hat.


Anspruch auf Schadensersatz bei Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden hat ein Fluggast die Wahl, ob er den Flug noch antreten möchte oder nicht. Die Fluggesellschaft muss dabei folgende Optionen anbieten:

  • Erstattung des gesamten Flugpreises sowie Rückflug zum Abflugflughafen, falls ein Teil des Fluges bereits absolviert wurde bzw. teilweise Flugverspätung-Erstattung.

  • Umbuchung des Fluges auf einen späteren Zeitpunkt mit vergleichbaren Bedingungen.

  • Beförderung zum Endziel mit anderen Transportmittel (z.B. Zug, Bus, Taxi).

Zusätzlich zu diesen Optionen hat der Fluggast Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € (abhängig von der Flugdistanz).


Weshalb bei einer Flugverspätung jede Minute zählt, um eine Entschädigung zu erhalten

Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Flugverspätungen erst ab einer Dauer von drei Stunden entschädigt werden. Das bedeutet, dass Hunderte Euro an Entschädigungszahlung von einigen Minuten Verspätung mehr oder weniger abhängen können.

Wichtig zu wissen: Die Dauer der Verspätung wird an der Ankunftszeit bemessen, nicht an der Abflugzeit, da ein Teil der Verspätung während des Fluges aufgeholt werden könnte. Deshalb sollten Sie sich die exakte Ankunftszeit Ihres Flugzeugs am Zielflughafen notieren.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, welcher Zeitpunkt die exakte Ankunftszeit markiert. Es ist nicht der Moment, an dem das Flugzeug auf dem Boden aufsetzt. Die Ankunftszeit ist der Zeitpunkt, an dem die erste Flugzeugtür geöffnet wird.

Falls Ihr verspäteter Flug schon eine Weile her ist und Sie die Verspätungsdauer nicht mehr im Kopf haben, erklärt AirHelp Ihnen, wie Sie Ihre Flugverspätung nachträglich ermitteln können.

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Diese Dokumente brauchen Sie für Ihre Forderung einer Entschädigung bei Flugverspätung

Die folgenden notwendigen Dokumente benötigen Sie, um eine Entschädigung für eine Flugverspätung einzufordern:

  • Ihre Bordkarte bzw. E-Ticket

  • Ihre Buchungsbestätigung

Außerdem sollten Sie Ihre Reisedaten bereithalten: Ihre Flugnummer, die ursprüngliche Abflugs- und Ankunftszeit sowie die tatsächliche Abflugs- und Ankunftszeit. Ihre Flugnummer ist eine sechsstellige Nummer, die die Airline ihrer Flugreservierung zugewiesen hat.

Grundsätzlich gilt, dass Sie höhere Erfolgschancen haben und wir Ihre Forderung zügiger bearbeiten können, je mehr Belege Sie haben. Deshalb haben wir einige Hinweise für Sie, was Sie bei einer Flugverspätung noch am Flughafen tun können, um im Nachhinein leichter Ihre Entschädigungszahlung zu erhalten.

Flugverspätung genau dokumentieren:

  • Lassen Sie sich die Ursache für die Flugverspätung schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigen.

  • Protokollieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort.

  • Fotografieren Sie die Abflugtafel, die die Flugverspätung anzeigt.

  • Bewahren Sie E-Mails auf oder machen Sie einen Screenshot von App-Benachrichtigungen, die die Flugverspätung bestätigen.


Entschädigung bei Flugverspätung: Außergewöhnliche Umstände sind nicht abgedeckt

Bei einer Flugverspätung wegen sogenannter außergewöhnlicher Umstände, steht Ihnen leider keine Entschädigung wegen der Flugverspätung zu, da die Fluggesellschaft in einem solchen Fall nicht haftet.

Was versteht man unter außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt? Zum Beispiel zählen Flugverspätung wegen schlechtem Wetter, politischen Unruhen oder Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, die nicht zur Fluggesellschaft gehören, zur höheren Gewalt und sind nicht durch die Fluggesellschaften verschuldet.

Es kann vorkommen, dass Fluggesellschaften sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, um einer Entschädigungszahlung zu entgehen. Daher sollten Sie wissen, dass eine Flugverspätung wegen technischem Defekt oder auch Streiks des eigenen Personals der Fluggesellschaft, wie z.B. des Kabinenpersonals oder der Piloten, nicht als höhere Gewalt zählen. Denn es liegt im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, technischen Defekten vorzubeugen und Flugverspätungen wegen Personalstreiks der Fluggesellschaft zu verhindern, beispielsweise indem Tarifverhandlungen konstruktiv geführt werden. In diesen Fällen können Sie Ihren Anspruch auf Flugverspätungs-Entschädigung von AirHelp prüfen lassen.


Sind alle Flüge von der Verordnung EG 261 abgedeckt?

Nein, nicht alle Flüge werden von der EU-Verordnung EG 261 abgedeckt. Allerdings ist jeder Flug der in der EU startet, unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft, durch die EU Verordnung 261 abgedeckt.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass die EU-Verordnung EG 261 nur den Luftraum der Europäischen Union abdeckt oder nur EU-Staatsbürger schützt. Das stimmt nicht, denn die Verordnung deckt zusätzlich Island, Norwegen, die Schweiz und die sogenannten „äußersten Randregionen“ Europas ab. Außerdem schützt sie alle Flugreisende, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. In unserer Tabelle sehen Sie auf einen Blick, ob Ihr Flug unter die Verordnung fällt.

ReiserouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Start innerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU✔️ Abgedeckt✔️ Abgedeckt
Start innerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU✔️ Abgedeckt✔️ Abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU ✔️ Abgedeckt❌ Nicht abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU❌ Nicht abgedeckt❌ Nicht abgedeckt

Entschädigung bei Flugverspätungen von Dienst- und Pauschalreisen

Auch bei Dienstreisen und Pauschalreisen können Fluggäste Entschädigungen durch Flugverspätungen zustehen.

Entschädigung bei Flugverspätung einer Pauschalreise

Auch bei einer Flugverspätung während einer Pauschalreise können Kunden sowohl von der Fluggesellschaft als auch vom Reiseveranstalter Entschädigungen verlangen. Maßgeblich ist wie immer die Verspätung am Zielflughafen:

  • Ab einer Verspätung von mindestens 3 Stunden haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung von der Fluggesellschaft.

  • Ab einer Verspätung von mindestens 4 Stunden haben Passagiere zusätzlich Anspruch auf eine teilweise Erstattung des Pauschalreisepreises vom Reiseveranstalter. Die Entschädigung von der Fluggesellschaft kann dabei angerechnet werden.

Es ist zu beachten, dass auch hier die Flugverspätung durch die Airline verursacht sein muss und keine höhere Gewalt vorliegt.

Dienstreise: Erstattung wegen Flugverspätung

Eine Flugverspätung bei einer Dienstreise kann unangenehme Folgen haben: verpasste Geschäftstermine und verlorene Kunden sind für jedes Unternehmen sehr ärgerlich. Doch wem steht die Entschädigung bei einer Flugverspätung zu? Dem Dienstreisenden oder dem Unternehmen, welches das Ticket bezahlt hat?

Grundsätzlich steht eine Entschädigung immer dem Reisenden zu, unabhängig davon, wer das Ticket gebucht oder bezahlt hat. Manche Unternehmen haben jedoch spezielle Klauseln in Arbeitsverträgen oder in den Reiserichtlinien. Diese können regeln, dass die Entschädigungsansprüche an die Firma abgetreten werden und somit die Firma die Entschädigungszahlungen erhält.


Flug verspätet - AirHelp hilft Ihnen, Ihre Entschädigung zu prüfen

Zwar ist die EU-Verordnung auf Ihrer Seite, allerdings versuchen die Fluggesellschaften mit allen Mitteln, Entschädigungszahlungen für verspätete Flüge zu vermeiden. Vor allem, da die Höhe der Entschädigung aufgrund einer Flugverspätung meist den Ticketpreis um einiges übersteigt. Hier kommt AirHelp ins Spiel. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Airline und setzten Ihr Recht auf Flugentschädigung durch, im Zweifel auch vor Gericht. Für Sie besteht keinerlei finanzielles Risiko, da wir nur im Erfolgsfall Gebühren erheben. Sparen Sie sich Zeit und Nerven und lassen Sie sich bei Ihrer Forderung von AirHelp unterstützen.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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