Entschädigung bei Streik der Fluggesellschaft

Streiks von Flugpersonal oder Besatzungen führen häufig zu erheblichen Flugbeeinträchtigungen. Dies ist für Fluggäste sehr unangenehm, da die Verwirrung im Falle von Flugannullierungen groß ist. Wenn Sie auf einer Reise in die oder aus der EU Verspätungen aufgrund von Streiks der Fluggesellschaften erlebt haben, könnten Sie möglicherweise Anspruch von bis zu 600 € auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft haben.

Hatten Sie in den letzten 3 Jahren einen Flugausfall oder eine Verspätung auf Grund eines Streiks der Fluggesellschaft?

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Ist Ihr Flug wegen eines Streiks der Fluggesellschaft beeinträchtigt gewesen?

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Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft?

  • Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks?

  • Wann habe ich keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks?

  • Prüfen Sie Ihren Anspruch mit AirHelp

Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft?

Sie könnten Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks haben, wenn:

  • Ihr Flug durch einen Streik des Personals der Fluggesellschaft beeinträchtigt wurde.

  • Ihr Flug entweder 3 Stunden oder länger Verspätung hatte oder weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert wurde.

  • Ihr Flug ist in der EU gestartet oder auf einem Flughafen in der EU gelandet.

  • Sie hatten eine bestätigte Flugreservierung.

  • Die Beeinträchtigung innerhalb der letzten 3 Jahre eintrat.

  • Sie einen alternativen Flug genommen haben und die neue Ankunftszeit erheblich von der Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges abwich.


Streiks von Flugpersonal sind Streiks des Personals der Fluggesellschaft, dazu gehören: Piloten, das Kabinenpersonal, Flugingenieure und sonstiges Personal, das unmittelbar für die Fluggesellschaft beschäftigt ist. Wenn Sie einen Flug buchen, der wegen eines Streiks der Fluggesellschaft verspätet ist oder annulliert wird, ist es möglich, dass Ihnen eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft gezahlt werden muss, um die Unannehmlichkeiten zu kompensieren.

Gemäß dem EU-Recht EG 261 haben Fluggesellschaften die Pflicht zur Entschädigung von Fluggästen im Falle einer von ihnen verschuldeten Flugbeeinträchtigung. Das schließt auch Flugbeeinträchtigungen aufgrund von Personalstreiks der Fluggesellschaft ein. Falls Ihr Flug also wegen eines Streiks annulliert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung nach den Bestimmungen von EG 261.

Die Rechtslage bezüglich dieser speziellen Situation wurde erst vor kurzem geklärt.  Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte, dass Beeinträchtigungen, die durch Streiks von Mitarbeitern der Fluggesellschaften verursacht wurden, entschädigungspflichtig sind, da die Fluggesellschaft für das Verhalten ihrer eigenen Mitarbeiter verantwortlich ist.

Die Entscheidung bestätigt, was wir bei AirHelp seit Jahren vertreten: Flugbeeinträchtigungen, die durch das Personal der Fluggesellschaft verursacht werden, müssen entschädigt werden, da die Fluggesellschaft für die Handlungen ihres Personals verantwortlich gemacht werden muss.

Wir sind der Meinung, dass Fluggastrechte immer im Vordergrund stehen sollten – wenn der Streik der Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist, dass Ihr Flug Verspätung hatte, annulliert wurde oder Ihnen sogar das Boarding verweigert wurde, können Sie eine Entschädigung fordern.

Finden Sie heraus, ob Sie jetzt Anspruch auf Entschädigung haben

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Wann habe ich keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks?

Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks, wenn: Es sich um einen Streik handelt, auf den die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Zum Beispiel:

  • Streik des Flughafensicherheitspersonals

  • Streik der Gepäckabfertiger

  • Streik des Luftverkehrsmanagements

  • Streik durch politische Unruhen

Während Streiks des Flugpersonals im Verantwortungsbereich von Fluggesellschaften liegen, werden alle anderen Streiks als außergewöhnliche Umstände angesehen. Als außergewöhnliche Umstände werden alle Ereignisse oder Situationen bezeichnet, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen und die von der Fluggesellschaft nicht verhindert werden können, auch wenn vorsorgliche Maßnahmen getroffen wurden, um diese zu vermeiden. In diesen Fällen liegt die Schuld nicht bei der Fluggesellschaft.

Prüfen Sie mit AirHelp Ihren Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft!

Sind Sie nicht sicher, ob Sie für Ihren Flug Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks haben? Es gibt eine Vielzahl an Gesetzen und Ausnahmen, deshalb ist der einfachste Weg, den Online-Anspruchsprüfer auf unserer Webseite zu verwenden und die Angaben zu Ihrer Reise dort einzugeben. Wir sagen Ihnen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und in welcher Höhe. Wir können auch den Forderungsprozess für Sie abwickeln.


Wie viel Entschädigung für die Streiks steht mir zu?

Die Höhe der Ihnen zustehenden Entschädigung hängt von Ihrer Situation ab. Wenn Ihr Flug aufgrund einer von der Fluggesellschaft verursachten Beeinträchtigung entschädigungsberechtigt ist, stehen Ihnen, je nach Fall, bis zu 600 € zu.

Entschädigung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft bei Flugannullierung

Manchmal können Personalstreiks von Fluggesellschaften dazu führen, dass Ihr Flug komplett ausfällt. Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks annulliert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung! Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor Abflug Ihres Fluges informiert hat und Ihnen kein Alternativflug angeboten werden konnte, der zu einem vergleichbaren Zeitpunkt angekommen wäre.

Weniger als 2 Stunden2 – 3 Stunden3 – 4 StundenMehr als 4 StundenNie angekommenEntfernung
125 €250 €250 €250 €250 €Alle Flüge mit 1.500 km oder weniger
200 €200 €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
200 €200 €400 €400 €400 €Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km
300 €300 €300 €600 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3.500 km

Mehr Informationen zu Entschädigungen bei Flugausfällen und Ihren Rechten finden Sie hier.

Entschädigung bei Flugverspätung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft

Streiks von Fluggesellschaften können manchmal zu starken Verspätungen führen und Ihre Ankunft am Zielflughafen beeinträchtigen. Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug 3 oder mehr Stunden Verspätung hat.

Wie hoch ist die Ihnen zustehende Entschädigung, wenn Ihr Flug Verspätung hat?

Weniger als 3 Stunden3 – 4 StundenMehr als 4 StundenNie angekommenEntfernung
– €250 €250 €250 €Alle Flüge mit 1.500 km oder weniger
– €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
– €400 €400 €400 €Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km
– €300 €600 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3.500 km

Mehr über Flugverspätungs-Entschädigung erfahren Sie hier.

Entschädigung bei Nichtbeförderung

Während einer Flugverspätung kann es zu Situationen kommen, in denen Ihnen das Boarding verweigert wird, da der Flug überbucht wurde. Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Weitere Informationen zur Entschädigungen bei Nichtbeförderung können Sie hier finden.


Entschädigung bei Streik der Fluggesellschaft: Kennen Sie Ihre Rechte

Worauf werde ich Anspruch haben?

Anspruch auf Wenn Ihr Flug wegen eines Streiks der Fluggesellschaft beeinträchtigt ist, haben Sie das „Anspruch auf Betreuungsleistungen“. Je nach Dauer der Verspätung, muss Sie die Fluggesellschaft mit einigen grundlegenden Dingen versorgen, wie:

  • Essen und Getränke während der Verspätung

  • Zugang zu Kommunikationsmitteln, einschließlich zwei Telefonaten, Fax-Nachrichten und E-Mails.

  • Übernachtungsmöglichkeit, einschließlich Transport vom Flughafen zum Hotel und zurück, falls nötig.

Kann ich meinen Flug umbuchen?

Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder mehr als 5 Stunden Verspätung hat, haben Sie das Recht, den Flug nicht anzutreten und eine vollständige Erstattung des Flugpreises zu erhalten. Sie können auch den von der Fluggesellschaft angebotenen Alternativflug nehmen, der Sie zum Zielflughafen bringt. Weitere Informationen zu Umbuchungen und Rückerstattungen finden Sie hier.

Was ist mit vergangenen Streiks?

Die Entscheidung, dass Streiks von Fluggesellschaften keine außergewöhnlichen Umstände darstellen, ist rückwirkend. Das bedeutet, dass für Flüge, die von vergangenen Streiks vor 3 Jahren betroffen waren, jetzt ein Entschädigungsanspruch besteht.

Wurde Ihr Flug wegen eines vergangenen Streiks annulliert?

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Häufige Fragen zu Streikentschädigungen

Was tun bei streikbedingten Flugbeeinträchtigungen?

Zunächst müssen Sie bei der Fluggesellschaft einen Alternativflug oder die Rückerstattung des Flugpreises verlangen, wenn der Alternativflug nicht mehr Ihren Reiseplänen entspricht. Die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich, sich um Sie als Fluggast zu kümmern.

Dies trifft zu, wenn Ihr Flug wegen eines Streiks des Flugpersonals oder der Flugbesatzung annulliert wird. Sie sollten unbedingt prüfen, ob Ihnen in diesen Fällen eine Entschädigung zusteht. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie forderungsberechtigt sind, ist hoch, sofern der Flug auch die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Fluggastrechteverordnung erfüllt. Wird der Streik jedoch vom Flughafenpersonal oder einer anderen Partei geführt, so gilt dies als außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegender Umstand, für den keine Entschädigung gezahlt wird.


Warum AirHelp?

AirHelp…

  • Ist das weltweit größte Unternehmen für Flugentschädigungen.

  • Arbeitet mit Rechtsanwälten in mehr als 30 Ländern.

  • Verwendet innovative Technologie für jede Forderung.

  • Nimmt den Stress aus dem Forderungsprozess.

  • Unser Motto lautet: „Keine Entschädigung, keine Gebühr“.

  • Kämpft für Fluggastrechte.

Flugbeeinträchtigungen wegen Streiks bei Fluggesellschaften kommen vor und es ist Ihr gutes Recht, eine Entschädigung zu erhalten, wenn Sie davon betroffen sind. AirHelp sorgt für einen einfachen und stressfreien Forderungsprozess. Wir erledigen alle Formalitäten für Sie!

AirHelp ist das weltweit größte Unternehmen für Fluggastentschädigung und verfügt über ein Netzwerk von Rechtsanwälten in über 30 Ländern, die Kunden in 17 Sprachen unterstützen. Wir setzen innovative Technologien für die Auswertung und Bearbeitung von Forderungen ein, sodass wir Ihnen schnell und effizient helfen können.

Außerdem erheben wir keine Gebühren, wenn wir Ihren Fall nicht gewinnen. Die Nutzung unseres Services ist für Sie also völlig risikofrei. Wenn Sie Hilfe dabei brauchen, eine Streik-Entschädigung einzufordern, füllen Sie am besten jetzt unser Online-Formular aus.

Wir helfen immer gern.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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