Wie sind die Gebühren von AirHelp aufgebaut?

AirHelp bietet 2 erschwingliche Gebührenmodelle an:

Keine Entschädigung, keine Gebühr. Hier basiert unsere Gebühr auf der Entschädigung, die wir für Sie erhalten, oder alternativ eine preiswerte jährliche Mitgliedschaft: AirHelp+ zu kündigen.

  • Keine Entschädigung, keine Gebühr

    Sie erhalten: Bis zu 65 %

    65%

    • Gebühr basierend auf der Entschädigung, die wir für Sie erhalten

    • Standardgebühr: (entspricht) 35 %

    • Rechtsweggebühr: (entspricht) +15 %

    Jetzt Anspruch prüfen
  • AirHelp+

    Sie erhalten: 100 %

    100%

    • Ab 39,99 € pro Jahr

    • Erhalten Sie alle AirHelp-Services kostenlos

    • Stellen Sie so viele Forderungen wie benötigt

    • Muss vor Flugbeeinträchtigung erworben werden

    Unsere Tarife ansehen
  • Bitte beachten Sie: Wenn Ihre Forderung unter brasilianisches Recht fällt, sollten Sie unsere brasilianische Preisliste beachten.

Beispiel

Stellen Sie sich vor, AirHelp gewinnt eine Entschädigung von 600 € für Sie

Keine Entschädigung, keine Gebühr

Standard

Sie erhalten

390 € | 65 %

Unsere Gebühr

210 € | 35 %

65%

Rechtliche Schritte*

Sie erhalten

300 € | 50 %

Unsere Gebühr

300 € | 50 %

* Standard +15 %

50%


AirHelp+

In allen Fällen

Sie erhalten

600 € | 100 %

Unsere Gebühr

0 € | 0 %

100%

Erklärung der Standard- und Rechtsweggebühren

Was gehört zur Standardgebühr?

Zu unserer Standardgebühr gehört alles, was benötigt ist, um Ihre Entschädigung bei einer Standardforderung zu erhalten.

Unser aus 400+ AirHelpern bestehendes Team kümmert sich um jeden Aspekt Ihrer Forderung, von der Validierung Ihrer Dokumente und dem Abgleich von Details mit Wetter- und Flugberichten bis hin zur Eröffnung des Rechtswegs und der Verhandlung mit der Fluggesellschaft.

Wir halten Sie in jeder Phase auf dem Laufenden und stehen rund um die Uhr bereit, falls Sie Fragen haben.


Was gehört zur Rechtsweggebühr?

Falls eine Fluggesellschaft nicht kooperiert, sind wir bereit, Ihre Rechte vor Gericht zu vertreten.

Ein Gerichtsverfahren kann bis zu 1.000 € kosten: von Anwaltsgebühren bis Gerichtskosten oder die Übersetzung offizieller Dokumente – es können viele Rechnungen anfallen, die Sie nie zu Gesicht bekommen. Stattdessen fügen wir einen kleinen Zuschlag von 15 % hinzu, um diese Kosten auszugleichen.

Vergessen Sie nicht, dass wir nie mehr als 50 % Ihrer Entschädigung als unsere Gebühr einbehalten. Und wenn wir nicht gewinnen, verlieren Sie auch keinen Cent.

Warum AirHelp?

  • Forderung selbst stellen


    • Kostenlos

    • Zeitaufwendig und stressig

    • Sie müssen sich selbst mit komplizierten Vorgängen der Fluggesellschaften auseinandersetzen

    • Sie müssen Gesetzesgrundlagen lernen

    • Sie haben Ihre Zeit verschwendet, wenn Sie verlieren

  • STRESSFREI

    Stellen Sie Ihre Forderung mit AirHelp


    • Erschwingliche, festgelegte Gebühren

    • Wir kümmern uns um Ihre Forderung, inklusive aller Formalitäten und Verhandlungen

    • Experten auf dem Gebiet der Fluggastrechte und Entschädigung

    • Kein Risiko – Sie bezahlen nichts, wenn wir keine Entschädigung für Sie erhalten

    • Wir zahlen die Rechtsweggebühr. Ob wir gewinnen oder verlieren – AirHelp zahlt sämtliche Rechtsweggebühren, die bis zu 1.000 € betragen können

    Jetzt Anspruch prüfen
  • Beauftragen Sie einen Anwalt


    • Kümmert sich für Sie um die Forderung

    • Kostspielige Anwaltsgebühren und Gerichtskosten

    • Die meisten Anwälte sind nicht auf Fluggastrechte spezialisiert

    • Sie müssen die Gebühren auch bezahlen, wenn Sie verlieren – womöglich auch die Anwaltsgebühren der Fluggesellschaft

VOLLSTÄNDIGE DETAILS

Unsere Gebühren

1. EINFÜHRUNG

  1. Unsere Gebühren sind unsere vollständige Preisliste, die detailliert aufführt, was AirHelp Ihnen als Gegenleistung für die Bereitstellung unserer Dienste in Rechnung stellt. Bitte lesen Sie sie sorgfältig.

  2. Wir empfehlen Ihnen, AirHelp erst dann für einen unserer Dienste in Anspruch zu nehmen, wenn Sie diese Nutzungsbedingungen, die Datenschutzerklärung und Unsere Gebühren gelesen und verstanden haben. Wenn Sie Fragen, Zweifel oder Bedenken haben, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected] oder lesen Sie unsere FAQ.

  3. Bitte beachten Sie: Sollte sich Ihre Forderung auf einen Flug mit Zielflughafen oder Abflugort in Brasilien beziehen, gelten für die Nutzung unserer Dienste möglicherweise die Brasilianischen AGBs und unsere Brasilianische Preisliste.

2. DEFINITIONEN

Unsere Gebühren sollte in Verbindung mit unseren Nutzungsbedingungen gelesen werden, in denen Sie alle in Unsere Gebühren genutzten Begriffe definiert finden.

3. KOSTENLOSE DIENSTE

AirHelp berechnet Ihnen keine Gebühren für die Anspruchsprüfung, den Informationsdienst oder wenn der Entschädigungsdienst keine Flugentschädigung bewirkt.

4. GEBÜHREN FÜR DEN ENTSCHÄDIGUNGSDIENST

  1. Mit dem Entschädigungsdienst hilft AirHelp Ihnen, eine Flugentschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten. Bei dem Modell von AirHelp entstehen Ihnen keine Kosten, falls keine Forderungen durchgesetzt werden. Das bedeutet, dass AirHelp Ihnen im Rahmen des Entschädigungsdienstes nur dann Gebühren in Rechnung stellt, wenn wir von der Fluggesellschaft eine Flugentschädigung für Sie erhalten haben.

  2. Es gibt zwei Arten von Gebühren, die AirHelp für den Entschädigungsdienst erheben kann. Zunächst berechnen wir die Servicegebühr und dann, je nachdem, ob wir rechtliche Schritte einleiten müssen, auch die Rechtsweggebühr. Diese Gebühren werden von dem Gesamtbetrag der Flugentschädigung, die AirHelp von der Fluggesellschaft erhalten kann, abgezogen.

    Entschädigungsdienst (Gebühr als Teil des Betrags der Flugentschädigung)
    Servicegebühr*: 35 %
    Rechtsweggebühr*: 15 %
    *Inklusive USt.

  3. AirHelp+-Mitglieder zahlen weder die Servicegebühr noch die Rechtsweggebühr für den Entschädigungsdienst. AirHelp+-Mitglieder zahlen die unten aufgeführten Gebühr für die Mitgliedschaft.

    Wie das funktioniert, wird in den folgenden Klauseln erklärt:

  4. Servicegebühr

    Für jede Forderung, bei der wir erfolgreich eine Flugentschädigung erhalten, beträgt die Servicegebühr 35 % der gesamten Flugentschädigung, einschließlich der geltenden USt.

  5. Rechtsweggebühr

    Die Rechtsweggebühr ist eine Gebühr, die AirHelp nur erhebt, wenn Rechtliche Schritte für die Erbringung des Entschädigungsdienstes erforderlich waren. Die Rechtsweggebühr beträgt 15 % der gesamten Flugentschädigung inklusive USt. Wird zusätzlich zu der Servicegebühr von Ihrer Flugentschädigung abgezogen.

  6. Rechtsverfolgungskosten

    Die Verfolgung Ihrer Forderung durch rechtliche Schritte erfordert häufig, dass AirHelp Rechtsverfolgungskosten und, je nach Gerichtsbarkeit, Gerichtskosten zu zahlen hat. In diesem Fall übernimmt AirHelp die Rechtsverfolgungskosten und Gerichtskosten in Ihrem Namen. Wenn AirHelp eine Flugentschädigung durch rechtliche Schritte erwirken kann, wird AirHelp bei Gericht beantragen, dass die Fluggesellschaft zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der Gerichtskosten verpflichtet wird. Wenn das Gericht Rechtsverfolgungskosten und/oder Gerichtskosten zuspricht, ist AirHelp berechtigt, diese Beträge zu behalten. Sollte AirHelp mit den rechtlichen Schritten keinen Erfolg haben, kann das Gericht der Fluggesellschaft Rechtsverfolgungskosten zusprechen. In diesem Fall wird AirHelp die Rechtsverfolgungskosten der Fluggesellschaft übernehmen.

    AirHelp wird Ihnen keine Rechtskosten oder Gerichtsgebühren in Rechnung stellen, außer wie in den Abschnitten Rücktritt und Kündigung der Nutzungsbedingungen beschrieben. AirHelp behält sich das Recht vor, Ihnen Rechtskosten dann in Rechnung zu stellen, wenn Sie vom Entschädigungsservice zurückgetreten sind, nachdem AirHelp bereits rechtliche Schritte eingeleitet hat, oder wenn Sie diese Bedingungen verletzt haben.

  7. Hinweis für dänische Kunden

    Wenn Sie ein Kunde mit Wohnsitz in Dänemark sind, sind die Gebühren, die AirHelp Ihnen für den Entschädigungsdienst berechnet, festgelegt. Die Servicegebühr ist auf einen Betrag festgelegt, der in der Regel 35 % der gesamten Flugentschädigung entspricht.

    Die Rechtsweggebühr ist auf einen Betrag festgelegt, der in der Regel 15 % der gesamten Flugentschädigung entspricht.

    Sie können die Beträge hier einsehen.

    Sowohl der Dienst als auch die Rechtsweggebühr enthalten die USt.

  8. Hinweis für schwedische Kunden

    Wenn Sie ein Kunde mit Wohnsitz in Schweden sind und Ihre Forderung in Ihrem Namen bei einem schwedischen Gericht eingereicht wird, wird AirHelp die Anmeldegebühr in Ihrem Namen bezahlen. Es kann erforderlich sein, dass ein Rechtsanwalt rechtliche Schritte einleitet, bevor die Forderung bei Gericht eingereicht wird. Die Rechtsverfolgungskosten für die Arbeit des Rechtsanwalts richten sich nach dem geltenden Stundensatz. Weitere Informationen über den Stundensatz finden Sie hier.

    Wenn AirHelp Ihren Fall durch rechtliche Schritte erfolgreich gewinnt, kann AirHelp von der Fluggesellschaft über das Gericht die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten verlangen. In diesem Fall gehören die vom Gericht zugesprochenen Rechtsverfolgungskosten AirHelp, um die ursprünglich von AirHelp gezahlten Rechtsverfolgungskosten zu decken. Wenn AirHelp Ihren Fall nicht erfolgreich gewinnt, ist AirHelp für die Zahlung der Rechtsverfolgungskosten verantwortlich und Sie werden diese Gebühr nicht an AirHelp zahlen.

  9. Kulanzleistung

    Wenn AirHelp eine Flugentschädigung für eine Kulanzleistung erhalten hat, berechnen wir Ihnen eine Gebühr von 29,99 US$. AirHelp verzichtet auf diese Gebühr, wenn es sich bei der Flugentschädigung (i) um einen Geldbetrag und weniger als 30,00 US$ oder (ii) um Sachleistungen und weniger als 3.000 Treuepunkte handelt.

5. AIRHELP+-MITGLIEDSCHAFTSGEBÜHREN

  1. Als AirHelp+-Mitglied gemäß den Nutzungsbedingungen sind sie berechtigt, die AirHelp+ Services, einschließlich des Entschädigungsdienstes, in Anspruch zu nehmen, ohne dass Sie eine Servicegebühr oder eine Rechtsweggebühr zahlen müssen, wenn Sie als Mitglied eine Flugentschädigung erhalten.

  2. Wenn Sie ein AirHelp+-Mitglied sind und AirHelp beschließt, eine Forderung aus Kulanz in Ihrem Namen zu verfolgen, erlassen wir Ihnen die Gebühr für die Kulanzleistung.

  3. Die Standardgebühren für die verschiedenen AirHelp+ Mitgliedschaften sind wie folgt:

    Smart AirHelp+-Tarif
    Jährlich: 39,99 €

    Ihr AirHelp+-Tarif
    Jährlich: 99,99 €

    Über Dritte erworbene Tarife:
    Wie in Klausel 6 beschrieben, werden die Gebühren zwischen Ihnen und dem Unternehmen vereinbart, das Ihnen AirHelp+ verkauft hat.

  4. Wenn Sie eine Sondergebühr für die Mitgliedschaft erhalten haben, entnehmen Sie die entsprechende Gebühr bitte den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Angebots.

6. SONDERGEBÜHREN FÜR KUNDEN VON REISEBÜROS ODER ANDEREN UNTERNEHMEN

Ihre Nutzung der AirHelp-Dienste unterliegt immer den Nutzungsbedingungen. Wenn Sie jedoch einen Vertrag mit einem Reisebüro, einer Reiseagentur oder einem anderen Unternehmen abgeschlossen haben, der Sie zu anderen Zahlungsbedingungen berechtigt, oder wenn dieses Unternehmen in Ihrem Namen Zahlungen an AirHelp leistet, dann können die Gebührenstruktur, die Auszahlungsoptionen, die Währungsumrechnung und die in Ihrer Mitgliedschaft enthaltenen Dienste je nach diesen Bedingungen unterschiedlich sein. Die Summe der Ihnen berechneten Servicegebühr und Rechtsweggebühr wird die oben genannte Summe aus Servicegebühr und Rechtsweggebühr jedoch niemals überschreiten.

7. GESAMTBETRAG DER FLUGENTSCHÄDIGUNG

  1. AirHelp zahlt Ihnen immer den vollen Betrag, den wir für die Flugentschädigung für Ihre Forderung erhalten haben, abzüglich Unserer Gebühren („Ihr Gesamtbetrag“).

  2. Wenn der Entschädigungsdienst nach den Europäischen Verordnungen über Fluggastrechte erfolgt, zahlt AirHelp Ihnen den Gesamtbetrag in EUR (€).

  3. Wenn der Entschädigungsdienst nach einer anderen Fluggastrechteverordnung erfolgt, zahlt AirHelp Ihnen den Gesamtbetrag immer in der Währung aus, die nach dieser Verordnung vorgeschrieben ist oder die Ihnen von AirHelp angeboten wird, wenn Sie die Währung Ihres Wohnsitzes wählen.

  4. Falls die Fluggesellschaft die Flugentschädigung in einer anderen als der oben angegebenen Währung auszahlt, wird der Betrag vom Zahlungsanbieter anhand der von ihm oder den Finanzinstituten, mit denen er zusammenarbeitet, bereitgestellten Wechselkurse umgerechnet. AirHelp berechnet Ihnen keine zusätzlichen Bankprovisionen oder Gebühren.

  5. Der endgültige Betrag hängt von dem Datum ab, an dem die Fluggesellschaft die Überweisung an AirHelp übermittelt hat.

8. INTERNATIONALE BANKÜBERWEISUNGEN

  1. AirHelp bietet internationale Banküberweisungen über eine von AirHelp beauftragten Drittpartei ohne zusätzliche Gebühren an. AirHelp übernimmt jedoch keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten, die Ihnen von anderen Zahlungsvermittlern oder Banken des Empfängers berechnet werden. Ihre Bank kann eine Umtauschgebühr verlangen.

  2. In den meisten Fällen wird Ihnen die Flugentschädigung in EUR (€) überwiesen. Daher kann es sein, dass Sie bei Erhalt Ihres Gesamtbetrags einen anderen Betrag auf Ihrem Bankkonto erhalten, wenn der Betrag von Ihrer Bank oder einem Zwischeninstitut in eine andere Währung umgetauscht werden musste. AirHelp hat keine Möglichkeit, die Wechselkurse zu kontrollieren oder zu bestimmen, wie oder wann die Beträge während des Transports oder bei Erhalt in eine andere Währung umgerechnet werden.

9. Scheckzahlungen in USD

AirHelp bietet Scheckzahlungen in USD als Auszahlungsmethode für Ihre Flugentschädigung an, wenn Sie in den USA ansässig sind. Unter diesen Umständen erhebt AirHelp keine zusätzlichen Gebühren für die Scheckzahlung in USD. AirHelp übernimmt jedoch keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten, die mit der Einlösung des Schecks verbunden sind, und ist auch nicht dafür verantwortlich.

10. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer (USt.)

Sämtliche Gebühren und Kosten in unsere Gebühren verstehen sich inklusive USt., sofern nicht anders angegeben.

Die englische Version von unseren Gebühren ist maßgebend im Falle von Nichtübereinstimmungen in einer anderen Sprache.


Aktualisiert: 28. Juni 2024
Version: PL2.24

AirHelp ist bekannt aus:

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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