Allgemeine Geschäftsbedingungen – Brasilien
§1 Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden folgende Begriffe definiert:
„Vereinbarung“: ein Übereinkommen zwischen dem Fluggast und AirHelp, welches in Kraft tritt, nachdem der Fluggast diese AGB akzeptiert hat. Die Vereinbarung gilt als getroffen, wenn der Fluggast die Vollmacht oder ein anderes Dokument zur Rechteübertragung unterschrieben hat, zusätzlich zum Akzeptieren dieser AGB.
„AirHelp“: Brazil Ltda, eine in Brasilien eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Avenida Engenheiro Luiz Carlos Berrini no 1.140 7o andar, sala 72, São Paulo – SP, CEP 04571-000 (CNPJ no 42.101.440/0001-85).
„AirHelp Plus-Mitgliedschaft“: Wenn ein Fluggast die AirHelp Plus Mitgliedschaft erworben hat, verzichtet AirHelp auf die Servicegebühr und gegebenenfalls auf die Rechtsweggebühr für die Dienstleistungen von AirHelp für die Forderungen, die von der Buchung abgedeckt sind, für die der Fluggast die AirHelp Plus Mitgliedschaft erworben hat.
„Verordnung über Fluggastrechte“: jedes Gesetz, jede Verordnung, Richtlinie, jedes internationale Abkommen oder Ähnliches, die oder das auf staatlicher, bundesstaatlicher, nationaler, internationaler oder regionaler Ebene in Kraft befindlich ist, ebenso wie jede Rechtsprechung, die Regeln über finanzielle Entschädigung, Schadenersatz oder Rückerstattung für Fluggäste im Fall überbuchter, verspäteter oder annullierter Flüge oder anderer Flugstörungen bzw. Forderungen aufgrund von Gepäckproblemen begründet. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Law 8.078/90 (Brazilian Consumer Defense Code – brasilianisches Verbraucherschutzgesetz) Beschluss Nr. 400 der Nationalen Zivilluftfahrtbehörde Brasiliens (National Civil Aviation Agency of Brazil – ANAC) und Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments, soweit anwendbar.
„Vollmacht“: das Dokument, mit dem der Fluggast gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen Vollmachten erteilt, damit AirHelp mit der Forderung fortfahren kann.
„Dokument zur Rechteübertragung“: ein Dokument, das dem Fluggast von AirHelp zur Verfügung gestellt wird und AirHelp, eines der verbundenen Unternehmen oder Partner von AirHelp oder einen externen Vertreter ermächtigt, im Namen des Fluggastes zu handeln. Das Dokument kann aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften vielerlei Gestalt annehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Vollmacht oder eine Kundenbetreuungsvereinbarung.
„Forderung“: jede Art von Forderung nach finanzieller Entschädigung, Schadenersatz oder Erstattung gegenüber einer Fluggesellschaft gemäß der Verordnung über Fluggastrechte oder eine Forderung nach Kulanzentschädigung.
„Fluggast/Fluggäste“: Person(en), die diese AGB akzeptiert hat/haben.
„Anspruchsprüfung”: AirHelps hochmoderne Prüfung des Forderungsanspruchs mithilfe von Software. Die Anspruchsprüfung wird für jede einzelne Forderung im Webformular von AirHelp durchgeführt. Die Berechtigungsprüfung informiert den Fluggast über die Wahrscheinlichkeit einer berechtigten Forderung. Bei einer berechtigten Forderung ist die Wahrscheinlichkeit einer Entschädigungszahlung hoch. Für derartige Forderungen stellt AirHelp seine Dienstleistungen zur Konfliktlösung bereit, wenn dies vom Fluggast gewünscht wird. Bei nicht berechtigten Forderungen ist die Wahrscheinlichkeit einer Entschädigungszahlung gering. Für derartige Forderungen stellt AirHelp seine Dienstleistungen zur Konfliktlösung nicht bereit.
„Flugentschädigung“: eine Gesamtgeldsumme, die von einer Fluggesellschaft in Bezug auf eine Forderung als Entschädigung, Rückerstattung, Schadenersatz, zur Begleichung, als Kulanzgeste oder anderweitig an den Fluggast oder an AirHelp gezahlt wird, nachdem der Fluggast in diese AGB eingewilligt hat. Um Missverständnisse auszuschließen, wird festgehalten, dass Flugentschädigung keine Zahlungen oder Rückvergütungen für Anwaltskosten, Rechtsberatungskosten, Gerichtskosten, Einzugskosten, Zinsen oder Ähnliches beinhaltet. Diese Art von Zahlungen stehen ausschließlich AirHelp zu.
„Informationsdienst”: die Bereitstellung von Informationen zu Flügen, Fluggesellschaften und Flughäfen sowie anderen reisebezogenen Informationen, Informationen über Fluggastrechte und Verbraucherschutzgesetze durch AirHelp. Die Informationen sind für die Reisen des Fluggastes relevant, haben aber auch einen allgemeineren Nutzen, wie z. B. das Ranking von Flughäfen oder Fluggesellschaften oder Neuigkeiten über Veränderungen an den Fluggastrechten. Die Informationen werden auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt, einschließlich E-Mail, personalisiertem Kundenbereich oder von AirHelp kontrollierten Websites.
„Dienstleistungen zur Konfliktlösung“: die Verfolgung einer Forderung durch AirHelp.
„Mitglied/er“: Person/en, die eine AirHelp Plus-Mitgliedschaft erworben hat/haben.
„Preisliste“: Anhang zu diesen Bedingungen, in dem die akzeptierten Währungen, Zahlungsarten und alle von AirHelp berechneten Gebühren mit Ausnahme der Rückerstattung von Gerichts- und Anwaltskosten, die gegebenenfalls von AirHelp verrechnet werden, aufgeführt sind.
§2 Vereinbarung
Nachdem der Fluggast diese AGB akzeptiert hat, erklärt AirHelp sich bereit, eine Berechtigungsprüfung und einen Informationsdienst zu erbringen und der Fluggast erklärt sich bereit, diesen zu empfangen.
Nachdem der Fluggast diese AGB akzeptiert und die Vollmacht oder ein Dokument zur Rechteübertragung unterschrieben hat, stimmt der Fluggast zu, die Dienstleistungen zur Konfliktlösung zu erhalten und AirHelp stimmt zu, die Dienstleistungen zu erbringen, es sei denn, AirHelp informiert den Fluggast unverzüglich darüber, dass AirHelp die Dienstleistungen für eine solche Forderung nicht erbringen kann.
Bei Abschluss einer Vereinbarung mit AirHelp garantiert der Fluggast, dass er dazu ermächtigt und rechtsfähig ist, die Vereinbarung im eigenen Namen und gegebenenfalls im Namen der Mitreisenden einzugehen. Mit der Unterzeichnung der Vollmacht oder eines Dokuments zur Rechteübertragung garantiert der Fluggast, dass er/sie dazu ermächtigt und rechtsfähig ist, die Vollmacht oder ein Dokument zur Rechteübertragung im eigenen Namen und gegebenenfalls im Namen der Mitreisenden zu unterzeichnen.
Der Fluggast erkennt an, dass AirHelp nur Entschädigungen für Flüge einfordert. Der Fluggast ist damit einverstanden, dass AirHelp keine Reisegutscheine und/oder andere Dienste als Entschädigung für einen Flug akzeptiert und dass ein solches Angebot von Fluggesellschaften als Zahlungsverweigerung angesehen wird, es sei denn, AirHelp stellt fest, dass die Wahrscheinlichkeit eines besseren Ergebnisses für den Fluggast gering ist und die Annahme eines solchen Angebots unter den gegebenen Umständen die beste Wahl wäre.
Der Fluggast gewährleistet, dass keine Drittpartei mit der Bearbeitung derselben Entschädigungsforderung beauftragt wurde und auch keine Gerichtsverfahren im Gange sind oder zwischen dem Fluggast und der Fluggesellschaft bzgl. derselben Entschädigungsforderung erwartet werden.
Nach Unterzeichnung der Vollmacht kann der Fluggast die Forderung nicht an eine andere Partei abtreten. Vorhandene Verpflichtungen oder Abtretungen müssen gegebenenfalls vor dem Unterzeichnen der Vollmacht oder eines Dokument zur Rechteübertragung aufgehoben werden.
Sollte der Fluggast eine Zahlung oder eine andere Entschädigung direkt von der Fluggesellschaft erhalten, nachdem die Vereinbarung mit AirHelp geschlossen wurde, muss der Fluggast dies AirHelp unverzüglich mitteilen. Diese Zahlungen gelten als Flugentschädigung und berechtigen AirHelp zur Erhebung seiner Servicegebühr. Um Missverständnisse auszuschließen, wird festgehalten, dass Flugentschädigung keine Zahlungen oder Rückvergütungen für Anwaltskosten, Rechtsberatungskosten, Gerichtskosten, Einzugskosten, Zinsen oder Ähnliches beinhaltet. Diese Art von Zahlungen stehen ausschließlich AirHelp zu.
Nachdem der Fluggast die Vollmacht oder ein anderes Dokument zur Rechteübertragung unterschrieben hat, ist dieser verpflichtet, seine Verhandlungen mit der entsprechenden Fluggesellschaft auszusetzen und sämtliche Versuche der Fluggesellschaft, mit ihm direkt in Kontakt zu treten, AirHelp zu melden, damit die Erfolgschancen von AirHelp nicht beeinträchtigt werden.
§3 Beschreibung der Dienstleistungen zur Konfliktlösung
AirHelp macht die Entschädigungsforderung bei der ausführenden Fluggesellschaft aufgrund von Fluggastrecht-Verordnungen, welche auf den entsprechenden Fall des Fluggastes anwendbar sind, geltend.
Flugdaten und andere Informationen können via Website, E-Mail oder anderen von AirHelp unterstützten elektronischen oder Software-Lösungen an AirHelp übermittelt werden.
Um die Forderung erfolgreich durchsetzen zu können, braucht AirHelp eine unterschriebene Vollmacht oder ein anderes Dokument zur Rechteübertragung des Fluggastes. Dieses kann online per Webformular, per E-Mail oder per Briefpost zugesandt werden. Sobald diese unterzeichnete Vollmacht oder ein anderes unterzeichnetes Dokument zur Rechteübertragung vom Fluggast eingetroffen ist, bereitet AirHelp die Zahlungsaufforderung vor, sendet diese unverzüglich an die ausführende Fluggesellschaft und übernimmt sämtliche weitere Korrespondenz. Für diesen Teil der Dienstleistungen gilt: Wenn eine Entschädigung für Flüge gezahlt wird, berechnet AirHelp seine Servicegebühr (siehe Preisliste).
Sollte die ausführende Fluggesellschaft der Entschädigungsforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommen und der Fall vor Gericht entsprechende Erfolgsaussichten haben, kann AirHelp den Fall zur Geltendmachung der Forderung an einen einvernehmlich vereinbarten gesetzlichen Vertreter weiterleiten.
Sollte ein externer gesetzlicher Vertreter eingesetzt werden, erklärt sich der Fluggast einverstanden, dass AirHelp dem gesetzlichen Vertreter in sämtliche zur Verfügung stehenden und für den Fall relevanten Informationen Einsicht gewährt sowie dass der gesetzliche Vertreter AirHelp über das Verfahren informiert. Sollten für den Gerichtsfall weitere Dokumente, z. B. eine Bescheinigung, eine Vollmacht, eine Erklärung oder Ähnliches, notwendig sein, verpflichtet sich der Fluggast, diese zu unterzeichnen. Hat der Fluggast bereits eine Vollmacht unterzeichnet und unterzeichnet der Fluggast daraufhin ein Echtheitszertifikat, eine Vollmacht, eine Kundenbetreuungsvereinbarung oder Ähnliches, akzeptiert der Fluggast, dass die Forderung durch das Unterzeichnen des Echtheitszertifikats, der Vollmacht, der Kundenbetreuungsvereinbarung oder von Ähnlichem auf den Fluggast zurückübertragen wird.
Kommt ein externer gesetzlicher Vertreter zu dem Schluss, dass keine ausreichenden Erfolgsaussichten bestehen, wird der Fluggast informiert, und es werden keine (weiteren) Schritte unternommen.
Sollte AirHelp oder ein externer gesetzlicher Vertreter ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Entschädigungsforderung eingeleitet haben und sollte dieses Verfahren erfolglos sein, übernimmt AirHelp sämtliche angefallenen Kosten. Sollte das Gerichtsverfahren erfolgreich sein oder ein Vergleich zwischen der Fluggesellschaft und AirHelp erzielt worden sein, wird AirHelp sämtliche entstandenen Kosten tragen, welche nicht durch die Fluggesellschaft beglichen wurden. Wenn ein Gerichtsprozess gewonnen wird, wird im Namen des Fluggastes ein Anspruch auf Rückerstattung der Gerichtskosten geltend gemacht. Dasselbe gilt für die Kosten für Rechtsberatung und Anwaltsgebühren, unabhängig davon, ob das Gerichtsverfahren von AirHelp oder einem externen gesetzlichen Vertreter durchgeführt wird.
Der Fluggast erkennt an, dass es die alleinige Entscheidung von AirHelp ist, ob ein Vergleichsvorschlag angenommen wird oder nicht, da der Fluggast die Forderung an AirHelp übergeben hat. Handelt AirHelp im Auftrag des Fluggastes, gemäß einem Dokument zur Rechteübertragung oder einer Vollmacht, autorisiert der Fluggast AirHelp, einen Vergleich anzunehmen oder abzulehnen, basierend auf der Erfahrung von AirHelp mit der Fluggesellschaft und auf dem Rat externer gesetzlicher Vertreter.
§4 Beschreibung der AirHelp Plus-Mitgliedschaft
Ein Fluggast kann Mitglied werden, indem er die AirHelp Plus Mitgliedschaft erwirbt.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags für AirHelp Plus, den der Fluggast entrichten muss, um Mitglied zu werden und die hier dargelegten Vorteile genießen zu können, wird dem Fluggast zum Zeitpunkt des Erwerbs mitgeteilt.
AirHelp bietet die Mitgliedschaft entweder als:
Abonnement je Buchung oder
Jahresabonnement an:
Die AirHelp Plus-Mitgliedschaft für eine Einzelbuchung deckt Forderungen aus der Flugbuchung ab, für die der Fluggast die Mitgliedschaft erworben hat, oder aus einer Flugbuchung, die der Fluggast manuell hinzugefügt hat, bevor ein Flugproblem aufgetreten ist.
Die AirHelp Plus-Mitgliedschaft als Jahresabonnement deckt Forderungen ab, die aus Buchungen im jeweiligen Zeitraum resultieren. Die Gebühr für die AirHelp Plus-Mitgliedschaft wird jährlich in Rechnung gestellt.
Beide AirHelp Plus-Mitgliedschaften sind sowohl in der Complete- als auch in der Essential-Version erhältlich. Einzig und allein Mitglieder mit einer Complete-Mitgliedschaft werden Zugang zu den unter 4.7 aufgelisteten Zusatzleistungen haben.
Die AirHelp Plus-Mitgliedschaft beginnt am Tag des Erwerbs.
Nach Annahme des Erwerbs erhält das Mitglied eine Bestätigung.
Bei AirHelp Plus-Mitgliedern verzichtet AirHelp auf die ggf. anfallende Servicegebühr im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Dienstleistungen durch AirHelp für die Geltendmachung von Forderungen für Buchungen, die durch die AirHelp Plus-Mitgliedschaft abgedeckt sind.
Die AirHelp Plus Complete-Mitgliedschaft ist in verschiedenen Versionen verfügbar und kann einige oder alle dieser Vorteile beinhalten:
Zugang zu Flughafen-Lounges
AirHelp bietet Lounge-Zugang in Zusammenarbeit mit COLLINSON SERVICE SOLUTIONS LIMITED („Collinson“), einem in England und Wales unter der Firmennummer 02474708 eingetragenen Unternehmen mit Sitz in: Cutlers Exchange, 123 Houndsditch, London, EC3A 7BU, England für ausgewählte Lounges. Für die Nutzung dieser Dienstleistung gelten die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen von Collinson.Mitglieder, die den AirHelp Plus Complete-Tarif für eine Einzelbuchung erworben haben, können abhängig von ihrer Berechtigung Zugang zur Lounge für ihre registrierten verspäteten Flüge erhalten:
Mitglieder haben Anspruch auf diese Dienstleistung, wenn der Flug mindestens 6 Stunden vor dem geplanten Abflug registriert wurde. Der Abflug des Fluges wird vom Flugtrackingsystem von Collinson überwacht. Wenn der Flug im Voraus erfolgreich registriert wurde, stellt Collinson den Mitgliedern per E-Mail und SMS einen Zugangsgutschein für die Lounge zur Verfügung, wenn das Flugtrackingsystem von Collinson feststellt, dass der Flug des Mitglieds eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hatte (die „Verspätungsgrenze“). Der Zugriff auf die vom Mitglied bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse oder Handynummer, und die Möglichkeit, den Lounge-Zugangsgutschein anzuzeigen, sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung. Eine Verspätung, die die Verspätungsgrenze erreicht oder überschreitet, kann entweder als einzelner Verspätungszeitraum oder aber als Folge von mehreren kürzeren, hintereinander erfolgenden Verspätungen, deren Summe der Verspätungsgrenze entspricht, gemeldet werden. Collinson nutzt ausschließlich sein eigenes Flugtrackingsystem, um festzustellen, ob für ein Mitglied die Berechtigung zum Zugang zur Lounge vorliegt. Die Mitglieder akzeptieren, dass Collinson keine Garantie für die Richtigkeit des Flugtrackingsystems übernimmt und die Mitgliederverwenden es nicht zum Tracken ihrer Abflugzeit. Im Falle einer qualifizierten Verspätung erhalten die Mitglieder am Tag ihres Fluges einen Zugangsgutschein für die Lounge per E-Mail und SMS. Dieser kann nicht an einem anderen Reisetag verwendet werden. Nur die in der E-Mail-Bestätigung genannten Personen sind berechtigt, die Dienstleistung zu nutzen. Die Dienstleistung ist nicht übertragbar, nicht erstattbar und nicht veränderbar. Es werden keine Alternativleistungen in Form von Bargeld oder Kredit angeboten. Indem sie die Flughafenlounge betreten, erklären sich die Mitglieder gegebenenfalls damit einverstanden, die Regeln und Richtlinien der Lounge einzuhalten.AirHelp Plus-Mitglieder, die den AirHelp Plus Complete-Tarif als Jahresabonnement erworben haben, können in derselben Weise Zugang zur Lounge für ihre registrierten verspäteten Flüge erhalten wie Mitglieder mit einer AirHelp Plus Complete-Mitgliedschaft für eine Einzelbuchung. Darüber hinaus können Mitglieder bis zu 4 zusätzliche Reisebegleiter mit in eine Lounge nehmen.
Flugstatus
Die Mitglieder haben freien Zugriff auf den Flugstatus, der für ihre Flüge im persönlichen Dashboard angezeigt und / oder ihnen per E-Mail mitgeteilt wird.
AirHelp haftet nicht für die Richtigkeit dieser Daten. Der angezeigte Flugstatus wird direkt von Dritten eingeholt und ist unverbindlich. Die Mitglieder sind weiterhin an die vereinbarten Zeiten und Anweisungen der Fluggesellschaft gebunden.Ärztliche Fernbehandlung
AirHelp bietet die Möglichkeit einer ärztlichen Fernbehandlung in Zusammenarbeit mit Telmedicin Sp. z o.o. („Telmedicin“), einem in Polen registrierten Unternehmen mit der Firmennummer: 147453940 und Steueridentifikationsnummer: 5272720484, Unternehmenssitz in: Marynarska 13 02-674 Warschau, Polen. Für die Nutzung dieser Dienstleistungen gelten die Datenschutzerklärung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Telmedicin.Die Mitgliedschaft für eine Einzelbuchung beinhaltet einen Gutschein für die einmalige Konsultation des medizinischen Beratungsdiensts Telmedicin innerhalb von 30 Tagen nach dem tatsächlichen Abflugdatum. Mitglieder müssen sich mithilfe ihres Gutscheins auf airhelp.telemedi.co anmelden.
Die AirHelp Plus -Mitgliedschaft als Jahresabonnement beinhaltet einen Gutschein für die kostenlose Nutzung von bis zu 12 durch die Firma Telmedicin erbrachten medizinischen Beratungen pro Jahr.
Die Leistungen sind personenbezogen und gelten nur für das Mitglied (das bedeutet, dass das Mitglied in der Buchung als Fluggast genannt werden muss) und für eine bestimmte Anzahl an Fluggästen (wie in der Bestätigungs-E-Mail festgelegt), sofern sie derselben Buchung angehören wie das Mitglied.
Die Servicegebühr wird dem Mitglied nicht zurückerstattet, wenn sich die Buchung auf Flüge bezieht, die vor Beginn der Mitgliedschaft verspätet waren oder annulliert wurden.
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Das Mitglied muss AirHelp unverzüglich benachrichtigen, wenn es von einer unbefugten Nutzung der Mitgliedschaft Kenntnis erlangt.
Bei einer Mitgliedschaft als Jahresabonnement wird die Mitgliedschaft im Anschluss automatisch um ein Jahr verlängert, bis das Mitglied beschließt, die Mitgliedschaft zu kündigen. Die Kündigung kann erfolgen, indem i) das Mitglied sich in sein Konto einloggt, auf dem Dashboard „Mitgliedschaft verwalten“ auswählt und dann auf „Mitgliedschaft kündigen“ klickt, oder indem ii) das Mitglied AirHelp schriftlich mitteilt, dass es die Mitgliedschaft nicht automatisch verlängern möchte. Diese Mitteilung ist an die folgende Adresse zu senden: [email protected].
Mitglieder, die gemäß dem Brazilian Consumer Defense Code (brasilianisches Verbraucherschutzgesetz) oder anderen anwendbaren Verordnungen als Verbraucher gelten, dürfen innerhalb von 7 Tagen nach Erwerb ohne Angabe von Gründen von ihrer Mitgliedschaft zurücktreten. Zwecks Ausübung dieses Widerrufsrechts ist der Rücktritt innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Erwerb mitzuteilen, wobei eindeutig anzugeben ist, dass das Mitglied von der Mitgliedschaft zurückzutreten wünscht. Die gezahlte Gebühr wird in diesem Fall vollständig rückerstattet. Aufgrund der Art der dem Mitglied zur Verfügung gestellten Dienstleistungen kann das Mitglied nicht von der Mitgliedschaft zurücktreten, falls es auf jeglichen von der Mitgliedschaft abgedeckten Flügen gereist ist. Der Widerruf kann an folgende Adresse geschickt werden: [email protected]
Wenn die Kündigung 7 Tage nach Abschluss der ursprünglichen oder verlängerten Mitgliedschaft bei AirHelp eingeht, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.
Sobald die Mitgliedschaft beendet oder gekündigt wird bzw. ausläuft, verliert das Mitglied alle Vorteile von AirHelp Plus und AirHelp verzichtet nicht mehr auf die ggf. anfallende Servicegebühr für die Bereitstellung von Dienstleistungen durch AirHelp.
Ehemalige Mitglieder, die sich dazu entschlossen haben, ihre Mitgliedschaft nicht zu verlängern, müssen ihre aus dem Zeitraum der Mitgliedschaft stammende Forderung innerhalb von 90 (neunzig) Tagen nach dem Ende der Mitgliedschaft geltend machen, um die Vorteile der AirHelp Plus-Mitgliedschaft zu erhalten.
AirHelp behält sich jederzeit das Recht vor, einer Person die Mitgliedschaft zu verweigern und im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen durch das Mitglied die Mitgliedschaft zu beenden.
Das Mitglied hat im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft durch AirHelp keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.
§5 Gebühren und Zahlungen
AirHelp bietet die Anspruchsprüfung, AirHelp Connect und Informationsdienste kostenlos an.
AirHelp stellt Dienstleistungen zur Konfliktlösung kostenlos zur Verfügung, es sei denn, AirHelp hat erfolgreich eine Entschädigung für den Flug erhalten. Wenn AirHelp erfolgreich ist, wird der vereinbare Teil der Entschädigung für den Flug an den Fluggast ausgezahlt, vorbehaltlich lediglich der Gebühren gemäß der Preisliste. Gerichts- und Anwaltskosten werden mit den Zahlungen verrechnet, die im Namen des Fluggastes an AirHelp überwiesen werden. Wenn AirHelp erfolgreich ist, aber die Flugentschädigung und/oder die Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Zinsen oder Ähnliches aus irgendeinem Grund direkt von der Fluggesellschaft an den Fluggast überwiesen wurden, selbst nach direkter Verhandlung zwischen ihnen, wird dem Fluggast eine Rechnung gestellt und er verpflichtet sich, die Gebühren von AirHelp gemäß der Preisliste und die erhaltenen Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zinsen oder Ähnliches, sofern vorhanden, unverzüglich an AirHelp zu überweisen.
Die Zahlung des vereinbarten Teils der Flugentschädigung an den Fluggast erfolgt gemäß den Optionen in der Preisliste durch AirHelp.
Wenn der Fluggast falsche oder unzureichende Informationen für die Auszahlung der Flugentschädigung vorgelegt hat, diese an AirHelp zurückgeht und der Fluggast auch nach mehreren Mahnungen und angemessenen Bemühungen von AirHelp, den Fluggast auf anderem Wege als per E-Mail zu kontaktieren, nicht reagiert oder die korrekten Informationen für die Auszahlung der Flugentschädigung zur Verfügung stellt, ist AirHelp dazu berechtigt, den Teil der Flugentschädigung zu behalten, der andernfalls an den Fluggast ausgezahlt worden wäre.
Ist seitens AirHelp die Zahlung der Entschädigung für den Flug gemäß den Angaben und der gewählten Zahlungsmethode des Fluggastes erfolgt, kann AirHelp nicht haftbar gemacht werden für:
unterwegs zum Fluggast verloren gegangene Schecks, Kreditkarten, EC-Karten und Ähnliches;
Auswirkungen jeglicher Art, hervorgerufen durch falsche Bankverbindungsangaben, falsche Adresse oder Ähnliches, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Auszahlung der Entschädigung für den Flug auf ein falsches Konto. Wird die Entschädigung aufgrund eines Fehlers des Fluggastes dem falschen Empfänger ausgezahlt, kann AirHelp keine Rückforderungspflicht auferlegt werden.
Es gibt keine Zinszahlungen für die Zeit zwischen Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen. AirHelp behält sich das Recht vor, sämtliche von der Fluggesellschaft erhaltene Zinszahlungen für sich zu behalten.
AirHelp kann nicht haftbar gemacht werden für Entschädigungen, Schadensersatz oder Ähnliches in jeglicher Höhe, sollte deren Zahlung an den Fluggast verhindert worden sein durch ein Vorkommnis, welches nicht der angemessenen Kontrolle von AirHelp unterliegt. Dazu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, Arbeitskonflikte, höhere Gewalt, Krieg, Tumulte, innere Unruhen, böswillige Sachbeschädigungen, Unfälle, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmungen, Unwetter und Einhaltung von gesetzlichen Richtlinien.
§6 Datenschutz
AirHelp nutzt personenbezogene Daten des Fluggastes hauptsächlich für die Bereitstellung der Berechtigungsprüfung, der AirHelp Plus Mitgliedschaft, von Informationsdiensten und von Dienstleistungen zur Konfliktlösung gemäß dieser Vereinbarung. AirHelp kann personenbezogene Daten auch zu anderen Zwecken erfassen, z. B. für Statistiken, Verwaltung und Kommunikation, IT- und Sicherheitsverwaltung, physische Sicherheit, Authentifizierungs- und Autorisierungssysteme, Supportsysteme, Zusammenarbeit bei internen Projekten und Organisationsteams und -aktivitäten. Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (die „DSGVO“) und dem brasilianischen Allgemeinen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Lei Geral de Proteção de Dados Pessoais – Lei 13.709/2018) (das „LGPD“) (siehe Datenschutzerklärung) oder anderen gegebenenfalls anwendbaren Datenschutzgesetzen erhoben.
Der Fluggast stellt AirHelp personenbezogene Daten gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen und -verordnungen zur Verfügung, mit der ausdrücklichen Genehmigung, diese vom Fluggast und, falls zutreffend, im Namen der bzw. von seinen Mitreisenden bereitgestellten personenbezogenen Daten zu verarbeiten und im Rahmen dieser Vereinbarung zu nutzen. AirHelp gibt diese Daten nur unter den folgenden Bedingungen an Dritte weiter:
mit der Zustimmung des Fluggastes;
für Zwecke, welche in direktem Zusammenhang mit dem Zweck stehen, zu dem die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben wurden;
wenn es notwendig ist, damit die Vereinbarung mit dem Fluggast erfüllt werden kann;
wenn es aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung notwendig ist;
wenn dies zum Schutz rechtlicher Ansprüche oder zur Abwehr von Klagen notwendig ist;
zur Verhinderung von Missbrauch oder sonstigen ungesetzlichen Aktivitäten, wie vorsätzlichen Angriffe, um die Datensicherheit zu gewährleisten.
§7 Fluggastdaten und Fluggastinformationen
Auf Anfrage von AirHelp stellt der Fluggast bzw. stellen seine Mitreisenden AirHelp sämtliche für die Erfüllung der Vereinbarung notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung. Der Fluggast gewährleistet, dass die angegebenen Daten und Informationen korrekt und vollständig sind, der Wahrheit entsprechen und – wo zutreffend – mit dem Einverständnis der Mitreisenden bereitgestellt werden.
Der Fluggast ist einverstanden, AirHelp in vollem Umfang von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche aufgrund von fehlerhafter Fluggastkommunikation, zur Verfügung stellen von falschen Daten/Informationen und betrügerischem Verhalten.
AirHelp behält sich das Recht zur unverzüglichen Auflösung der Vereinbarung im Falle von betrügerischem Verhalten oder von inkorrekten Daten/Informationen vor. Sollte die Vereinbarung gemäß diesem Paragraphen beendet werden, hat der Fluggast keinerlei Anspruch auf Entschädigung.
§8 Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucher im Sinne des Brazilian Consumer Defense Code (brasilianisches Verbraucherschutzgesetz) oder anderer anwendbarer Verordnungen sind, d. h. Sie sind eine natürliche Person, welche ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, welche weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit dient, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Sie können Ihre Einwilligung zu unserer Vereinbarung innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Vereinbarung (z. B. per Brief, E-Mail) ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zwecks Ausübung dieses Widerrufsrechts ist der Widerruf innerhalb der zuvor genannten Frist von 7 Tagen mitzuteilen, wobei eindeutig anzugeben ist, dass Sie von der Vereinbarung zurückzutreten wünschen. Aufgrund der Art der Ihnen zur Verfügung gestellten Dienstleistungen können Sie nicht von unserer Vereinbarung zurücktreten, wenn wir Sie darüber informiert haben, dass die Fluggesellschaft die Forderung anerkannt hat, da wir in diesem Fall die von Ihnen angeforderte Dienstleistung erbracht haben.
Der Widerruf kann an folgende Adresse geschickt werden:AirHelp Brazil Ltda.
Avenida Engenheiro Luiz Carlos Berrini no 1.140
7o andar, sala 72,
São Paulo — SP,
CEP 04571-000.
oder
E-Mail: [email protected]
§9 Schlussbestimmungen
AirHelp kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste jederzeit und ohne Vorankündigung ändern und zusätzliche Bedingungen definieren. Änderungen mit negativen Auswirkungen für den Fluggast gelten jedoch nicht für diesen Fluggast, solange er diesen neuen Änderungen nicht zugestimmt hat.
Diese AGB, die Vollmacht, die Preisliste sowie die Vereinbarung zwischen AirHelp und dem Fluggast unterliegen brasilianischem Recht. Der Fluggast ist jedoch jederzeit dazu berechtigt, einen Anspruch zu erheben aufgrund des Schutzes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er seinen Wohnsitz hat.
Sollte eine Klausel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so hat dies keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Klauseln.
Rechte und Pflichten, die ganz oder teilweise mit einer eingereichten Forderung in Verbindung stehen, können ohne Einschränkungen von AirHelp an Organisationen innerhalb der AirHelp-Gruppe oder an Dritte abgetreten werden.
Die englische Version dieser Nutzungsbedingungen ist maßgebend im Falle von Nichtübereinstimmungen in einer anderen Sprache.
Veröffentlicht: 1. September 2021
Version BR2.21
AirHelp ist bekannt aus: