Durch unerwartete Störungen kann eine Flugreise zu einer wahren Prüfung werden. Doch es gibt auch eine gute Nachricht: In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Sei es eine Verspätung, eine Annullierung oder verloren gegangenes Gepäck - die EU-Verordnung EG 261 und weitere internationale Gesetze regeln Ihr Recht auf Ausgleichszahlungen. Sie haben zudem ein Recht auf Entschädigung, wenn Ich Flug überbucht ist oder Sie Ihren Anschlussflug verpassen. Bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechter Witterung, Sicherheitsrisiken, politischen Unruhen oder einem Fluglotsenstreik greift das Gesetz nicht. Dabei gilt im Schnitt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, wobei sich diese je nach Land unterscheidet. AirHelp auch rückwirkend bei der Einforderung Ihres Rechts behilflich sein kann.
Die Wahrscheinlichkeit auf Ihre Ausgleichszahlung Flug erhöht sich durch die Aufbewahrung Ihrer Flugunterlagen, die Notierung der Ankunftszeiten und das Einholen einer schriftlichen Begründung der Flugstörung. Bei einer klaren Beweislage spricht das Gesetz Betroffenen eine Pauschale zu, die nicht vom Flugpreis, sondern von der Distanz beziehungsweise von der Verspätung abhängt.
So steht Ihnen bis zu einer Distanz von 932 Meilen (1.500 km) ein Ausgleich von 250 EUR zu. Ab 2175 Meilen (3.500 km) werden daraus bis zu 600 EUR. Diese Werte gelten sowohl für Flugverspätungen ab drei Stunden als auch für Flugausfälle. Informiert Sie die Fluglinie jedoch mindestens 14 Tage vor Flugantritt, steht Ihnen keine Entschädigung zu. Dasselbe gilt, wenn Ihnen ein Ersatzflug mit ähnlichen Abflugs- und Ankunftszeiten angeboten wird.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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