Flug Annulliert Hotelkosten

Es ist schon ärgerlich genug, wenn Ihr Flug annulliert wird. Im schlimmsten Fall müssen Sie nach einem Hotel suchen und den Transfer organisieren. Dabei dürfen Sie sich in solchen Fällen auf die Fluggastrechte der EU-Verordnung EG 261 berufen. Diese sprechen Ihnen im Fall einer von der Fluggesellschaft verschuldeten Annullierung nicht nur ein Recht auf Verpflegung und eine Hotelübernachtung zu, sondern auch eine pauschal festgelegte Entschädigungszahlung. Diese Richtlinien gelten jedoch nicht, wenn Ihr Flug mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert wurde oder wenn Ihnen die Fluglinie einen Ersatzflug bereitstellt, der maximal eine Stunde früher startet und zwei Stunden später als geplant landet.

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Im Falle einer selbstverschuldeten Annullierung ist die Airline zahlungspflichtig

Die Airline muss für Flug annulliert Hotelkosten aufkommen, wenn Sie für den Flugausfall verantwortlich ist. Dazu gehören unter anderem Annullierungen wegen technischer Pannen, Personalausfällen oder Flugbegleiterstreiks. Trotz der rechtlich eindeutigen Lage winden sich die Fluggesellschaften oft aus solchen Situationen, indem sie den Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Terrorwarnungen zurückführen.

Heben Sie daher alle Buchungsunterlagen auf und holen Sie eine schriftliche Begründung der Annullierung direkt bei der Airline ein. Damit kann AirHelp Ihre Rechte als Passagier umso besser durchsetzen. Profitieren dürfen Sie davon grundsätzlich bei internationalen Flügen mit einer EU-Fluglinie, auf Strecken innerhalb der EU und bei Flugreisen, die in der EU starten oder landen. Neben den Hotelkosten muss die Airline außerdem für Ihre Verpflegung sorgen. Auch Kosten für den Transport vom Flughafen zum Hotel werden erstattet. Außerdem schützt Sie das Gesetz auch bei Nichtbeförderung aufgrund einer Überbuchung. Hebt der Flieger dann ohne Sie ab, muss der Flugbetreiber eventuell anfallende Übernachtungskosten übernehmen. Daneben können Sie sich bei einem Flugausfall auf eine finanzielle Entschädigung freuen. Diese wird zusätzlich ausbezahlt und liegt je nach Distanz des annullierten Fluges zwischen 250 und 600 EUR.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.

  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.

  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.

  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.

  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.

  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

Lassen Sie AirHelp Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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