Flugausfall Entschaedigung Technischer Defekt

Es zerrt an den Nerven und kann zu stressigen Zuständen führen: Sie befinden sich am Gate und das Boarding verzögert sich immer mehr. Schließlich heißt es: "Flug gestrichen." Wer Glück hat, bekommt eine Umbuchung auf einen zeitnahen Ersatzflug. Wenn nicht, lässt sich der Fluggast den Ticketpreis zurückerstatten und kommt anders ans Ziel. Tatsächlich ist den wenigsten Passagieren jedoch klar, dass Sie bei technischen Defekten einen Anspruch auf Entschädigung von der Fluggesellschaft haben. Denn technische Mängel werden in der Regel dem Verantwortungsbereich der Airline zugeschrieben. Rechtlich geklärt ist das für Flüge in der Europäischen Union und Flüge europäischer Airlines in der Fluggastverordnung EG 261 aus dem Jahr 2004. Diese definiert, welche Rechte Passagiere im Falle von Verspätung, Ausfall, Gepäckverlust und Nichtbeförderung haben.

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Was bekommen Sie, wenn der Flug wegen Mängeln ausfällt?

Flugausfall Entschädigung technischer Defekt? Prinzipiell besteht Anspruch auf Entschädigung. Denn die EU-Verordnung EG 261 besagt, dass immer, wenn die Fluggesellschaft selbst schuld an der Situation ist, generell ein Entschädigungsanspruch besteht. Natürlich müssen auch andere Voraussetzungen stimmen, zum Beispiel muss die Verspätung mindestens drei Stunden betragen. Wenn aber Unwetter herrscht, Terrordrohungen ausgesprochen wurden oder die Sicherheitsleute am Flughafen streiken, fällt das nicht in den Verantwortungsbereich der Fluglinie. Bei diesen sogenannten außergewöhnlichen Umständen können Sie keine Kompensation einfordern.

Anders ist das bei technischen Defekten am Flugzeug selbst, denn die Wartung der Maschinen ist Aufgabe der Fluglinie. Daneben haftet diese auch, wenn ihr eigenes Personal streikt, also Piloten und Flugbegleiter. AirHelp empfiehlt Ihnen, die Bordkarte oder das E-Ticket gut aufzubewahren, sich den Ausfall schriftlich noch am Flughafen bestätigen zu lassen und ein Foto von der Abflugtafel mit Ihrem gestrichenen Flug zu machen. Dank dieser Daten prüft AirHelp kostenlos und unverbindlich online, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben und setzt diesen auch gern gegen eine Erfolgsprovison für Sie durch.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.
  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.
  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.
  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.
  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.
  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

Lassen Sie AirHelp Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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