Fluggastrechte Flugausfall

Flug gestrichen? Keine Panik! Natürlich ist ein annullierter Flug ein Schock. Bis man eine Umbuchung erhalten oder seine Reise anderweitig organisiert hat, können Stunden oder sogar Tage vergehen. Doch dank einer guten Gesetzeslage steht Ihnen im Nachhinein in vielen Fällen eine Entschädigung zu. Es lohnt sich also, sich mit einigen Grundlagen der Fluggastrechte zu befassen. Das Einklagen Ihrer Rechte bei der Airline übernimmt dann AirHelp für Sie. Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Geregelt sind Ihre Rechte im Fall eines Flugausfalls in der europäischen Verordnung EG 261, wenn es um EU-Flüge oder Flüge europäischer Airlines geht. Flüge in den USA fallen unter die dortigen Gesetze. Flugausfälle auf internationalen Flügen nichteuropäischer Airlines werden größtenteils im Montrealer Übereinkommen behandelt.

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Wie Passagiere ohne großen Aufwand Entschädigung erhalten

Das Thema Fluggastrechte Flugausfall versetzt Sie in Schrecken? Kein Grund zur Sorge, denn AirHelp hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte als Fluggast durchzusetzen. Bei EU-Flügen steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 EUR zu, wenn die Fluggesellschaft am Flugausfall schuld ist. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter, Terrorbedrohungen oder Streiks des Flughafenpersonals haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

Um im Nachhinein eine Entschädigung zu erhalten, sollten Sie zudem Ihren Problemflug gut dokumentieren: Heben Sie also die Bordkarte auf, lassen Sie sich noch am Flughafen den Ausfall von der Airline bestätigen und fordern Sie einen Ersatzflug oder den Ticketpreis. Und ganz wichtig: Schreiben Sie auf, wann genau Sie schließlich am Zielort gelandet sind! Mit diesen Informationen ist es für AirHelp ein Leichtes, Ihren Anspruch auf Entschädigung online zu prüfen. Einzige Ausnahme ist jedoch, wenn die Airline Ihren Flug mindestens 14 Tage vor Abflug abgesagt oder Ihnen einen zeitnahen Ersatzflug angeboten hat.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.
  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.
  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.
  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.
  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.
  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

Lassen Sie AirHelp Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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