Im ersten Moment ist die Panik groß: Ihr Flug wurde gestrichen, und ein Ersatzflug ist nicht in Sicht. Wenn alle Passagiere den nächsten Informationsschalter blockieren und Sie Ihre Reisepläne über Bord werfen müssen, bedeutet das für Sie Ärger und Sorgen. Das Gute: Als Passagier haben Sie festgeschriebene Fluggastrechte. Das sind Rechte, die Sie gegenüber der Fluggesellschaft einfordern können, wenn diese verantwortlich ist. Dies gilt für Flugausfälle genauso wie für Verspätungen, verloren gegangenes Gepäck oder auch überbuchte Flüge. So haben Sie beispielsweise in der EU das Recht, eine Entschädigung für Flugausfälle einzufordern, die bis zu drei Jahre in der Vergangenheit liegen. Möglich macht dies die europäische Fluggastrechteverordnung EG 261.
Die EU-Verordnung bestimmt seit dem Jahr 2005 die Flugausfall Entschädigung Frist und wie hoch ein etwaiger Ausgleich sein muss. Wichtig ist: Der Flugausfall muss immer einem Fehler der Fluggesellschaft geschuldet sein. Medizinische Notfälle, politische Unruhen oder Streiks am Flughafen zählen zu den sogenannten außergewöhnlichen Umständen, für die die Airline nicht haftbar ist.
Seit 2013 vertritt AirHelp Flugreisende, die Anspruch auf Entschädigung bei einem Flugausfall haben. Meist sind technische Defekte oder Streiks der Mitarbeiter der Airline selbst der Grund dafür. Die Höhe des Entschädigungsbetrags richtet sich dann nach Ihrer tatsächlichen Ankunftszeit am Zielort und der eigentlichen Flugdistanz.
AirHelp empfiehlt Ihnen, Ihren Fall bereits am Flughafen zu dokumentieren: Heben Sie Ihr Flugticket auf, lassen Sie sich den Ausfall schriftlich vom Personal der Airline bestätigen, knipsen Sie ein Foto von der Abflugtafel mit Ihrem Flug und fordern Sie einen Ersatzflug oder die Erstattung des Ticketpreises. Dann prüfen Sie auf unserer Website, ob Sie Anrecht auf eine Entschädigung haben. Im Erfolgsfall beträgt diese 250 EUR bis 600 EUR.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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