Weltweit kommt es an Flughäfen tagtäglich zu Flugausfällen und Verspätungen. Oftmals weisen Fluglinien ihre eigenen Passagiere wegen einer Überbuchung sogar zurück. Es kommt auch vor, dass das Gepäck erst nach Tagen ankommt oder gänzlich verloren geht. Was viele Reisende nicht wissen: Es gibt Fluggastrechte, die regeln, ob und wann sie eine Entschädigung von der Airline erhalten. Verankert sind diese in der europäischen Fluggastrechteverordnung EG 261, im Montrealer Übereinkommen für internationale Flüge und in den speziellen US-amerikanischen Fluggastrechten. Operative Gründe Flug spielen dabei stets eine entscheidende Rolle. Denn Entschädigungen stehen Ihnen nur dann zu, wenn Flugausfall oder Verspätung auch tatsächlich in der Verantwortung der Airline liegen.
Operative Gründe Flug beziehen sich genau darauf: Sie können keine Entschädigung von mehreren Hundert Euro erwarten, wenn höhere Gewalt verantwortlich ist. Dann müssen Sie den Flugausfall hinnehmen. Während sich die sogenannten außergewöhnlichen Umstände auf Unwetter, Streiks des Flughafenpersonals, Terrorwarnungen oder politische Unruhen beziehen, geht es bei operativen Gründen vor allem um Planungsfehler der Airline. Zum Beispiel fehlt es an Personal, die Piloten gehen zu spät an Bord oder das Flugzeug ist schlichtweg nicht startbereit. Technische Defekte werden fast immer der Airline zugeschrieben. Auch Streiks der Piloten und Flugbegleiter gehen aufs Konto der Fluglinie, nicht jedoch Streiks bei den Fluglotsen.
Liegen also operative Gründe vor, haben Sie oftmals Anspruch auf eine Entschädigung, die zwischen 250 EUR bis 600 EUR liegt. Die genaue Summe findet dann AirHelp für Sie heraus: Wie viele Stunden sind Sie genau verspätet angekommen? Sind Sie überhaupt angekommen? Wann wurde das Gepäck bei Ihnen abgeliefert? Und man schaut sich die Distanz des zurückgelegten Fluges an. Um die Entschädigungsklage zu vereinfachen, empfiehlt AirHelp stets, Ihre Flugreise genau zu dokumentieren und Ihren Fall online kostenlos bei uns zu prüfen.
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
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Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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