Eine Verschiebung des Fluges ist für die Passagiere immer ein Ärgernis, egal wer die Schuld dafür trägt. Dabei lohnt es sich, der Ursache nachzugehen. Ist nämlich die Fluggesellschaft selbst für eine Verspätung verantwortlich, muss sie in der Regel eine Entschädigung an die Flugreisenden zahlen. Möglich macht dies die EU-Verordnung EG 261, die Ihnen ab einer Flugverzögerung von mindestens drei Stunden bis zu 600 EUR zuspricht. Dies gilt sowohl für einen verspäteten Abflug als auch für eine Annullierung. So ist die Fluglinie bei Verspätungen aufgrund technischer Probleme oder krankheitsbedingter Personalausfälle dazu verpflichtet, Sie finanziell für die Umstände zu kompensieren. Bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter oder einem Fluglotsenstreik haftet die Airline jedoch nicht.
Die besten Chancen auf eine Flug verschoben Entschädigung bestehen, wenn Sie den Sachverhalt möglichst genau dokumentieren. Fluggesellschaften werden sich im Zweifel sonst auf höhere Gewalt berufen, um sich von der Zahlungspflicht zu befreien. Holen Sie sich daher nach Bekanntwerden der Flugverschiebung eine begründete Bestätigung von der Airline ein und dokumentieren Sie Ihre genaue Ankunftszeit am Zielort. Je eindeutiger die Situation, desto wahrscheinlicher kann AirHelp Ihre Ausgleichsansprüche durchsetzen.
Sollte Ihr Flug komplett ausfallen, haben Sie Anrecht auf Rückerstattung des Ticketpreises. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihnen die Annullierung mindestens 14 Tage vorher mitgeteilt oder ein Alternativflug mit ähnlichen Abflugs- und Ankunftszeiten angeboten wird. Auch lässt sich die Verordnung nur auf Flüge mit Start oder Ziel in der EU oder bei Reisen mit Fluglinien aus einem EU-Land anwenden. Treffen diese Kriterien auf Ihren beanstandeten Flug zu, können Sie mit einer Entschädigung rechnen. Diese richtet sich nach Länge und Verspätung der Flugreise. 250 EUR gibt es bis zu einer Distanz von 932 Meilen (1.500 km), ab 2.175 Meilen (3500 km) können daraus bis zu 600 EUR werden.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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