Fliegen wäre die wohl die entspannteste Art des Reisens, wenn es nicht immer wieder zu Verspätungen, Flugausfällen oder Gepäckverlust käme. Zum Glück spricht Ihnen das Gesetz in vielen Fällen einen Anspruch auf Entschädigung zu. Als gesetzliche Grundlage der Passagierrechte gelten die EU-Verordnung EG 261 und das Übereinkommen von Montreal. Diese legen das Vorgehen bei Flugverspätungen ab drei Stunden, ausgefallenen Flügen und Gepäckverlust fest. Ist die Airline selbst für die Verzögerung oder Annullierung verantwortlich, stehen Ihre Chancen auf finanzielle Entschädigung hoch. Da der Anspruch auch rückwirkend greift, kann AirHelp Ihren Ausgleichsanspruch mehrere Jahre im Nachhinein durchsetzen - im Schnitt beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
In Bezug auf die EU-Verordnung gelten die Fluggastrechte Entschädigung dann, wenn es sich um einen Flug innerhalb der EU handelt. Zusätzlich schützt Sie dieses Regelwerk bei Flügen, die an einem Flughafen in der EU starten oder landen. Landet Ihr Flug mindestens 3 Stunden später als geplant, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Dabei ist es wichtig, dass die Airline die Verzögerung verursacht hat. Bei einem Flugausfall können Sie mit einer Erstattung rechnen, falls der Flug weniger als 14 Tage vorher annulliert und kein zeitnaher Ersatzflug angeboten wurde.
Obwohl das Gesetz in solchen Situationen auf Ihrer Seite steht, zahlen die Airlines oft nur ungern. Lassen Sie sich daher noch am Flughafen eine schriftliche Bestätigung über den Annullierungsgrund aushändigen und dokumentieren Sie den Sachverhalt genau. Je mehr Beweise Sie vorlegen können, desto wahrscheinlicher ist eine Entschädigungszahlung. Diese wird in Pauschalen ausbezahlt, die sich nach der Flugdistanz richten. Den Höchstbetrag von 600 EUR erhalten Sie bei einer Verspätung ab vier Stunden und einer Reisedistanz von mindestens 2.175 Meilen (3.500 km).
Das Montrealer Übereinkommen ist vor allem in Bezug auf Gepäckprobleme großzügig ausgelegt. Ab einer dreistündigen Gepäckverspätung haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung.
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
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Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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