Bei einer Flugverspätung denken viele Passagiere, dass sie diese einfach hinnehmen müssen. Dabei besagt die 2004 erlassene EU-Verordnung EG 261, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung haben. Dabei muss die Ursache für die Verzögerung jedoch bei der Airline liegen. Bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter, Fluglotsenstreiks oder politischen Unruhen greift die Verordnung nicht. Da jedoch die Flugbetreiber nur wenig Interesse an Entschädigungszahlungen haben, versuchen sie sich meist auf solche Umstände zu berufen. Dem können Sie entgegenwirken, indem Sie alle Buchungsunterlagen aufheben und die Flugverschiebung genau dokumentieren. Bei einer eindeutigen Beweislast muss die Airline auf Ihre Entschädigungsforderung eingehen.
Für die erfolgreiche Durchsetzung der Flug verschoben Rechte in der EU muss es sich um eine Flugreise handeln, die von einer EU-Fluglinie durchgeführt wurde. Das Gesetz gilt zudem für Flüge, die in einem EU-Flughafen gestartet beziehungsweise gelandet sind. In diesem Fall werden auch EWR-Staaten, die Schweiz und das Vereinigte Königreich zur EU gezählt. Außerdem muss die Verzögerung mindestens drei Stunden betragen. Bei Annullierungen kann die Fluggesellschaft Entschädigungsforderungen umgehen, indem sie Passagiere mindestens 14 Tage vorher darüber informiert oder einen zeitnahen Alternativflug anbietet.
Erfüllt Ihr Flug alle Kriterien für eine Entschädigung, unterstützt Sie AirHelp bei Ihrer Forderung nach finanziellem Ausgleich. Die verantwortliche Fluggesellschaft muss je nach Distanz und Verspätung eine Entschädigungssumme zwischen 250 EUR und 600 EUR auszahlen. Da Sie aber selbst auf einer Kurzstrecke bis 932 Meilen (1.500 km) mit 250 EUR rechnen dürfen, lohnt sich für Sie die Einforderung einer Entschädigung. Zu Ihren weiteren Rechten zählen außerdem ein Anspruch auf Verpflegung während einer verlängerten Wartezeit am Flughafen sowie die Übernahme eventuell anfallender Hotelkosten bei besonders langen Verspätungen.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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