Wussten Sie, dass Ihnen bei einem Flugausfall per Gesetz eine Entschädigung zusteht? Möglich macht dies die EU-Verordnung EG 261, die seit 2005 das Passagierrecht innerhalb der Europäischen Union regelt. Sollte Ihr Flug also beispielsweise aufgrund eines technischen Defekts oder eines Personalstreiks von der Fluggesellschaft annulliert werden, kann AirHelp Ihr Recht auf eine Ausgleichszahlung bei der Fluglinie mehrere Jahre im Nachhinein durchsetzen. Außerdem muss die Fluggesellschaft gemäß dieser Verordnung bei längeren Wartezeiten am Flughafen für Ihre Verpflegung aufkommen. Falls Sie Ihren Flug erst am folgenden Tag antreten können, muss die Airline die Kosten für Ihr Hotelzimmer und den Transfer von und zum Flughafen tragen.
Um Ihre Chancen auf einen Schadensersatz Flugausfall zu wahren, sollten Sie sich den Grund für die Annullierung schriftlich von der Fluglinie bestätigen lassen und alle Buchungsunterlagen aufheben. Bei unklarer Beweislage versuchen die Betreiber, sich aus einer möglichen Entschädigungspflicht herauszuwinden.
Grundsätzlich gilt ein Anspruch auf Entschädigung dann, wenn die Fluggesellschaft weniger als 14 Tage vor Abflug über den Ausfall informiert oder keinen zeitnahen Ersatzflug anbietet. Sollte beides nicht zutreffen, dürfen Sie bei einem annullierten Flug mit einer Reisedistanz von bis zu 932 Meilen (1.500 km) mit einer Entschädigung von 250 EUR rechnen. Bei Langstrecken ab 2.175 Meilen (3.500 km) werden daraus sogar bis zu 600 EUR. Dies gilt übrigens nicht nur für einen klassischen Flugausfall, sondern auch dann, wenn die Fluglinie Sie aufgrund eines überbuchten Fluges nicht befördern kann.
Da die Verordnung EG 261 jedoch primär Flugreisende in der EU schützt, müssen für eine Entschädigung weitere Konditionen erfüllt sein. So muss der Flug an einem EU-Flughafen gestartet der gelandet sein. Das Gesetz greift außerdem, wenn es sich um einen Flug mit einer in der EU ansässigen Airline handelt.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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