Flugverspaetung Verpflegung

Eine unerwartete Flugverspätung ist selbst für erfahrene Reisende eine stressvolle Situation. Häufig fühlen sich Passagiere alleingelassen und müssen sich dann aufgrund der längeren Wartezeit am Flughafen sogar noch selbst verpflegen. Was viele nicht wissen: Die EU-Verordnung EG 261 spricht Ihnen im Fall einer Verspätung grundsätzlich ein Anrecht auf Betreuungsleistungen zu. Dies gilt für alle Flüge innerhalb der EU sowie für Flüge, die an einem EU-Flughafen starten oder landen. Außerdem können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung sogar rückwirkend geltend machen. Kommen Sie mit einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am Ziel an und liegt die Ursache für die Verspätung bei der Airline, tritt Ihr Entschädigungsanspruch in Kraft.

Startflughafen:

Zielflughafen:

Anspruch auf Entschädigung prüfen

oder

Scannen Sie den Barcode auf Ihrer BordkarteBordkarte hochladen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Zu wenig Flugreisende kennen ihre Rechte als Passagiere

Das Recht auf Betreuungsleistungen spricht Ihnen im Falle einer Flugverspätung Verpflegung in Form von Speisen und Getränken zu. Auch wenn heutzutage fast jeder ein Smartphone besitzt, muss die Airline während der Wartezeit dennoch Möglichkeiten zur Kommunikation zur Verfügung stellen. Sollte Ihr verspäteter Flug erst am nächsten Tag starten, ist die Fluglinie außerdem dazu verpflichtet, ein Hotelzimmer sowie den Transfer vom und zum Flughafen zu bezahlen.

Da jedoch viele Passagiere erst im Nachhinein von ihren Rechten erfahren, sieht die EU-Verordnung eine durchschnittliche Verjährungsfrist von drei Jahren vor. Sollten Sie also innerhalb dieser Frist in einer ähnlichen Situation gewesen sein, kann AirHelp auch rückwirkend Ihre Entschädigungsansprüche für Sie prüfen. Dafür ist es jedoch wichtig, dass Sie alle Belege eventuell angefallener Kosten sowie eine Bestätigung der Verspätung inklusive des Grundes aufheben.

Die Fluggesellschaften sind natürlich meist bemüht, Rückzahlungen dieser Art zu vermeiden. Neben den Betreuungsleistungen können Sie dann außerdem mit einer von der Reisedistanz abhängigen Pauschalentschädigung rechnen. Diese bewegt sich zwischen 250 EUR und 600 EUR.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.

  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.

  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.

  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.

  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.

  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

Lassen Sie AirHelp Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


AirHelp ist bekannt aus:

Bild logoFrankfurter Allgemeine Zeitung logoFocus Online logoWirtschaftsWoche logo

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

Impressum

Copyright © 2024 AirHelp

Jetzt Anspruch prüfen

Alle Fluggesellschaften