Die Regelungen vieler Airlines sind verwirrend. Deshalb verzweifeln viele Passagiere bei dem Versuch, eine Entschädigung einzuklagen. Dazu kommt: Rund 85 Prozent aller EU-Flugreisenden und sogar 92 Prozent aller US-Passagiere kennen ihre Fluggastrechte nicht. Das erfahrene Team von AirHelp hilft Ihnen dabei, Ihren Entschädigungsanspruch durchzusetzen. Wurde auch Ihr Flug gestrichen? Dann ist die Wahrscheinlichkeit auf eine Erstattung oder Entschädigung seitens der Fluggesellschaft groß. Dabei ist es wichtig, zwischen Erstattung und Entschädigung zu unterscheiden. Laut geltendem EU-Recht haben Flugreisende einen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluglinie für die Verspätung, den Flugausfall oder den Verlust Ihres Gepäcks verantwortlich ist.
Von "Flug storniert Erstattung" sprechen wir, wenn Ihr Flug gestrichen wurde und Sie noch am Flughafen die Rückerstattung des Ticketpreises fordern. Um mehr Licht ins Dunkel zu bringen, erklären wir Ihnen, welche Schritte Sie unternehmen müssen, wenn Ihr Flug ausgefallen ist: Heben Sie Ihre Bordkarte auf, lassen Sie sich den Ausfall schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigen, und machen Sie ein Foto von der Abflugtafel.
Wenn Sie sich am Flughafen befinden, müssen Sie natürlich entscheiden: Lasse ich mir einen Ersatzflug buchen oder verlange ich die Rückerstattung des Ticketpreises? In diesem Fall organisieren Sie Ihre Weiterreise aber selbst. Wenn Sie den Ersatzflug der Airline annehmen, verfallen zudem all Ihre Rechte auf eine Entschädigungsleistung. Diese können Sie immer erst danach beispielsweise mit AirHelp einfordern, nicht bereits am Flughafen. Außerdem brauchen Sie für diesen Schritt die erforderlichen Unterlagen für Ihren Flug wie die tatsächliche Ankunftszeit und Ihre Bordkarte.
Laut der europäischen Fluggastrechteverordnung stehen Ihnen je nach Verspätung und Flugdistanz Entschädigungen in Höhe von 250 EUR bis 600 EUR zu.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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