Zwar mag das Wort "Klage" beunruhigend klingend, doch eine Flugverspätung Klage einzureichen, ist weniger aufwendig, als Sie denken. Vor allem aber ist es lohnenswert, weil Sie als Fluggast bei einer Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft haben. Dabei wird kein großer Unterschied zwischen einem verspäteten Flug oder einem verpassten Anschlussflug gemacht. Es geht lediglich darum, ob Sie mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort gelandet sind. Außerdem spielt die Flugdistanz eine große Rolle: Je größer die Distanz, desto höher die Ausgleichszahlung. Je nach Verspätung und Streckenlänge steht Ihnen eine festgelegte Entschädigungspauschale zu, falls die Fluggesellschaft selbst die Verspätung verschuldet hat.
Um eine Flugverspätung Klage zu überprüfen, steht Ihnen AirHelp als kompetenter und erfahrener Begleiter zur Seite. In der Europäischen Union besteht seit dem Jahr 2004 die EU-Verordnung EG 261, die Ihre Rechte als Fluggast klar und deutlich benennt. Die Verordnung setzt fest, welche Entschädigungsbeträge die Fluggesellschaften den Fluggästen im Falle von Verspätung, Annullierung oder Gepäckverlust zahlen müssen.
Diese Verordnung ist auch unsere Arbeitsgrundlage, auf der wir in Ihrem Namen und gegen eine Erfolgsprovision Klage bei der Airline einreichen. Und es funktioniert: Wir konnten in den vergangenen Jahren die Flugrechte von über 16 Millionen Passagieren einklagen und darauf hinwirken, dass in zahlreichen EU-Ländern die Fluggastrechte noch gestärkt wurden. Je nach zeitlicher Verspätung am Zielort und der zurückgelegten Distanz stehen Ihnen gemäß dieser EU-Verordnung Entschädigungen von 250 bis 600 EUR zu. Und zwar immer dann, wenn die Airline verantwortlich war. Das ist im Falle von medizinischen Notfällen, Unwetter oder Terrorwarnungen nicht der Fall. Allerdings zählen technische Defekte und Streiks der Airline-Mitarbeiter sehr wohl dazu. Denn das liegt alles in den Händen der Fluggesellschaft. Übrigens: Ihre Rechte kann AirHelp sogar rückwirkend einfordern.
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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