Viele Reisende glauben, dass bei der Buchung einer Pauschalreise nichts schiefgehen kann: Flug, Hotel und Unterhaltung aus einer Hand zu bekommen, erleichtert Ihnen die Reisevorbereitungen. Auch ein Ansprechpartner ist immer zur Stelle. Doch was machen Sie, wenn es auf Ihrer Pauschalreise zu einem Flugausfall kommt? Anstatt die Unannehmlichkeiten einfach hinzunehmen, wenden Sie sich an die Experten von AirHelp. Wir zeigen Ihnen nicht nur, wie Sie durch die Anwendung der Fluggastrechteverordnung zu einer Entschädigung gelangen, sondern unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs. Denn trotz eines zuständigen Reiseveranstalters ist vor allem die ausführende Fluggesellschaft in der Regel für den Flugausfall verantwortlich.
Doch vielleicht tröstet Sie die Gewissheit, dass Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Damit ist es vollkommen egal, ob Sie den Flug in einem Pauschalreise-Paket oder auf eigene Faust gebucht haben. Sie können sich beim weiteren Vorgehen entweder an den Veranstalter wenden oder sich direkt bei der Fluglinie Ihre Ausfallsentschädigung holen.
In jedem Fall haben Sie je nach geplanter Strecke einen Anspruch auf 250 EUR bis zu 600 EUR. Der genaue Betrag hängt von der Länge der gebuchten Strecke ab. Diese Entschädigung bekommen Sie, wenn es sich um einen Flug mit Start- oder Zielflughafen in der EU handelt. AirHelp macht diesen Anspruch auf Entschädigung bei der Fluglinie für Sie geltend. Eine weitere Möglichkeit, Sie für den Ausfall zu entschädigen, ist die Anfrage beim Pauschalreiseanbieter. Hier können Sie ebenfalls den Ticketpreis zurückverlangen. Allerdings dürfen Sie Ihren Entschädigungsbetrag nur einmal einfordern - entweder vom Luftfahrtunternehmen oder vom Reiseveranstalter.
Neben einem finanziellen Ausgleich bekommen Sie auch andere Betreuungsleistungen. Essen, Getränke und eventuell auch eine Übernachtung in einem Hotel stehen Ihnen bei einem Flugausfall zu.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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