Pauschalreise Flugausfall

Viele Reisende glauben, dass bei der Buchung einer Pauschalreise nichts schiefgehen kann: Flug, Hotel und Unterhaltung aus einer Hand zu bekommen, erleichtert Ihnen die Reisevorbereitungen. Auch ein Ansprechpartner ist immer zur Stelle. Doch was machen Sie, wenn es auf Ihrer Pauschalreise zu einem Flugausfall kommt? Anstatt die Unannehmlichkeiten einfach hinzunehmen, wenden Sie sich an die Experten von AirHelp. Wir zeigen Ihnen nicht nur, wie Sie durch die Anwendung der Fluggastrechteverordnung zu einer Entschädigung gelangen, sondern unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs. Denn trotz eines zuständigen Reiseveranstalters ist vor allem die ausführende Fluggesellschaft in der Regel für den Flugausfall verantwortlich.

Startflughafen:

Zielflughafen:

Anspruch auf Entschädigung prüfen

oder

Scannen Sie den Barcode auf Ihrer BordkarteBordkarte hochladen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Pauschalreise Flugausfall - die Frustration ist natürlich groß.

Doch vielleicht tröstet Sie die Gewissheit, dass Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Damit ist es vollkommen egal, ob Sie den Flug in einem Pauschalreise-Paket oder auf eigene Faust gebucht haben. Sie können sich beim weiteren Vorgehen entweder an den Veranstalter wenden oder sich direkt bei der Fluglinie Ihre Ausfallsentschädigung holen.

In jedem Fall haben Sie je nach geplanter Strecke einen Anspruch auf 250 EUR bis zu 600 EUR. Der genaue Betrag hängt von der Länge der gebuchten Strecke ab. Diese Entschädigung bekommen Sie, wenn es sich um einen Flug mit Start- oder Zielflughafen in der EU handelt. AirHelp macht diesen Anspruch auf Entschädigung bei der Fluglinie für Sie geltend. Eine weitere Möglichkeit, Sie für den Ausfall zu entschädigen, ist die Anfrage beim Pauschalreiseanbieter. Hier können Sie ebenfalls den Ticketpreis zurückverlangen. Allerdings dürfen Sie Ihren Entschädigungsbetrag nur einmal einfordern - entweder vom Luftfahrtunternehmen oder vom Reiseveranstalter.

Neben einem finanziellen Ausgleich bekommen Sie auch andere Betreuungsleistungen. Essen, Getränke und eventuell auch eine Übernachtung in einem Hotel stehen Ihnen bei einem Flugausfall zu.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.

  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.

  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.

  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.

  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.

  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

Lassen Sie AirHelp Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


AirHelp ist bekannt aus:

Bild logoFrankfurter Allgemeine Zeitung logoFocus Online logoWirtschaftsWoche logo

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

Impressum

Copyright © 2024 AirHelp

Jetzt Anspruch prüfen

Alle Fluggesellschaften