Nur die wenigsten Flugpassagiere haben davon gehört, dass sie im Fall von Verspätung, Flugausfall oder Gepäckverlust Anspruch auf finanzielle Entschädigung durch die Airline haben. Das belegt eine aktuelle Studie von AirHelp. Die Ergebnisse zeigen, dass 85 Prozent aller EU-Fluggäste ihre Rechte nicht kennen. Bei US-amerikanischen Flugreisenden sind es sogar 92 Prozent. Dabei steht ihnen in der Europäischen Union, aber auch bei internationalen und US-Flügen ein ganzer Katalog an sogenannten Fluggastrechten zu. Das Problem: Selbst wenn sie schon davon gehört haben, machen viele Fluggäste viel zu selten ihr Recht geltend. Doch wussten Sie, dass Sie innerhalb der Europäischen Union sogar Entschädigungen für Flüge erhalten können, die mehrere Jahre zurückliegen?
AirHelp kennt die Fluggastrechte Frist genau und setzt tagtäglich Ansprüche von Flugreisenden durch. Denn für Passagiere sind dank der europäischen Fluggastverordnung Entschädigungen von bis zu 600 EUR möglich. Die Tatsache, dass das auch mehrere Jahre rückwirkend gilt, sollte Sie dazu bewegen, sich Ihre vergangenen Flüge noch einmal genauer anzusehen.
Leider scheuen sich viele Menschen davor, eine Airline zu verklagen. Sie haben Angst vor zu viel Papierkram, teuren Anwälten und Zeitverlust. Doch genau dafür gibt es AirHelp. Wir machen so etwas unbürokratisch und mit Erfolgsprovision. Der erste Schritt ist dabei denkbar einfach: Geben Sie einfach die wichtigsten Informationen zu Ihrem Flug in unser Online-Tool ein und lassen Sie kostenfrei und unverbindlich eine erste Prüfung vornehmen. Das dauert weniger als drei Minuten! Dabei stellen wir fest, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Generell besteht gemäß EU-Recht ein Recht auf Entschädigung bei Verspätungen, verpassten Anschlussflügen, Ausfällen, Gepäckverspätung und -verlust oder Nichtbeförderung. Bei Verspätungen und Ausfällen ist das zum Beispiel immer der Fall, wenn Sie mindestens drei Stunden später am Zielort angekommen sind und die Fluglinie die Schuld für die Verzögerung trägt.
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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Alle Länder
Keine Entschädigung, keine Gebühr
koffer verspaetet entschaedigung
flug verschoben rechte
fluggastrechte flugausfall
passagierrechte
entschaedigung flug
passagierrechte flugverspaetung
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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