Es ist der Albtraum jedes Flugreisenden, wenn die Anzeigetafel am Flughafen bei dem gebuchten Flug den Status "annulliert" anzeigt. Doch auch wenn Sie verständlicherweise darüber verärgert sind, können Sie mit einer Entschädigung rechnen. Denn laut EU-Verordnung EG 261 steht Ihnen bei einer Flugstornierung eine Entschädigung zu. Wenn Sie Ihre Fluglinie kurzfristig über den Flugausfall informiert und Ihnen auch keinen zeitnahen Ersatzflug zur Verfügung anbietet, können Sie Ihren Anspruch gelten machen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Flugausfall auf ein Selbstverschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen ist. Bei Flugausfälle wegen außergewöhnlicher Umstände wie Flughafenstreiks oder Unwetter sind Sie nicht entschädigungsberechtigt.
Da viele Passagiere erst im Nachhinein von ihrem Anspruch auf Erstattung erfahren, legen die Fluggastrechte der EU eine Verjährungsfrist fest. Dies beträgt im Schnitt 3 Jahre, unterscheidet sich jedoch von Land zu Land. Somit kann AirHelp Ihre Entschädigungsforderungen auch rückwirkend für Sie prüfen. Idealerweise holen Sie sich sofort nach der Annullierung direkt bei der Airline einen schriftlichen Nachweis ein. Dieser kann im Zweifelsfall über Ihren Erfolg entscheiden. Hat die Annullierung eine Auswirkung auf einen Anschlussflug, wird dieser gleichfalls berücksichtigt, wenn er zur gleichen Buchung gehört.
Können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung eindeutig nachweisen, zahlt Ihnen die Fluggesellschaft einen gesetzlich festgelegten Pauschalbetrag aus. Dabei ist der tatsächliche Flugpreis nicht relevant, sondern die Distanz der Reise und die Verspätung. Bei einer Flugdistanz von bis zu 932 Meilen (1.500 km) erhalten Sie 250 EUR, ab einer Distanz von 2.175 Meilen (3.500 km) können Sie mit bis zu 600 EUR rechnen.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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