Basierend auf der EU-Verordnung EG 261 können Flugreisende seit 2005 selbst dem unangenehmen Ereignis einer Flugverspätung etwas Positives abgewinnen. Denn bei einer verspäteten Ankunft ab drei Stunden dürfen sich Passagiere auf bis zu 600 EUR Entschädigung freuen. Eine Grundvoraussetzung hierfür ist, dass der Verspätungsgrund im Verantwortungsbereich der Airline selbst liegt. Dazu zählen technische Defekte oder krankheitsbedingte Ausfälle, jedoch nicht außergewöhnliche Umstände wie politische Unruhen oder schlechtes Wetter. Außerdem bezieht sich die Verordnung jedoch nur auf Flüge, die innerhalb der EU-Grenze stattfinden oder an einem EU-Flughafen starten beziehungsweise landen. Alternativ muss der Flug von einer in der EU ansässigen Airline durchgeführt worden sein. Da das Gesetz mehrere Jahre im Nachhinein greift, kann AirHelp auch rückwirkend Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen.
Obwohl ein Schadensersatz Flugverspätung per Gesetz gerechtfertigt ist, sieht es in der Praxis häufig anders aus. Die meisten Fluggesellschaften zahlen nur dann eine Entschädigungspauschale, wenn der Verspätungsgrund eindeutig bewiesen werden kann. Deshalb ist es ratsam, sich schon im Terminal die Verzögerung von der Fluglinie schriftlich bestätigen zu lassen und die Ankunftszeit genau zu notieren. Bedenken Sie: Selbst wenn die Verspätung nur eine Minute unter dem Limit von drei Stunden liegt, verlieren Sie Ihr Anrecht auf Schadensersatz.
Sobald die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, wird Ihnen die verantwortliche Airline einen Betrag zwischen 250 EUR und 600 EUR auszahlen müssen. Während die untere Entschädigungsgrenze für Flüge bis zu 932 Meilen (1.500 km) gilt, können Sie bei einer mindestens vierstündigen Verspätung eines Langstreckenfluges ab 2.175 Meilen (3.500 km) mit einer Ausgleichszahlung von 600 EUR rechnen. Unabhängig davon muss der Flugbetreiber auch während der zusätzlichen Wartezeit für Verpflegungskosten aufkommen. Diese gesetzlichen Grundlagen gelten auch für Anschlussflüge, wenn diese zu derselben Buchung gehören.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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