Piloten, Flugbegleiter, Bodenpersonal - alle paar Monate kommt es bei der ein oder anderen Fluggesellschaft zu einem Streik. Dabei versuchen die Mitarbeiter der Airline, höhere Löhne oder bessere Arbeitsbedingungen beim Arbeitgeber durchzusetzen und nutzen den Streik als Druckmittel. Für Sie als Fluggast ist das meist von Nachteil: Denn normalerweise müssen Sie sich in diesem Fall auf mehrere Stunden Verspätung einstellen oder sogar damit rechnen, dass Ihr Flug gestrichen wird. In solchen Fällen greift in der EU die EU-Verordnung EG 261, die die Fluggastrechte regelt. Sie setzt fest, wann Passagiere Anspruch auf Entschädigung seitens der Fluggesellschaft haben und wie hoch diese im jeweiligen Fall sein kann.
Bei einem Flugbegleiter Streik des eigenen Personals trägt die Fluglinie die Verantwortung und muss Fluggäste entschädigen. Das ist der Fall, wenn die eigenen Mitarbeiter streiken, nämlich Piloten und Flugbegleiter. Anders sieht es aus, wenn Fluglotsen, Sicherheitsleute oder das Flughafenpersonal ihre Arbeit niederlegen.
AirHelp prüft online anhand weniger Daten und innerhalb von Minuten, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Anschließend geht es darum, die Höhe zu klären. Unterschieden wird zwischen Flugannullierung und Flugverspätung. Die Beträge sind nach Flugdistanz und Verspätung gestaffelt. Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben Sie ab einer Verspätung von drei Stunden. Je nach Kilometeranzahl liegt die Entschädigung dann bei 250 bis 600 EUR. Ähnlich verhält es sich bei einem durch den Streik der Flugbegleiter bedingten Flugausfall. Je länger die Strecke ist, desto höher die Entschädigung. Auch hier sind bis zu 600 EUR möglich.
Die Rechtsberatung von AirHelp empfiehlt Ihnen Folgendes: Bewahren Sie immer die Bordkarte auf, fotografieren Sie die Anzeigetafel im Terminal mit Ihrem Flug und bitten Sie das Bodenpersonal, Ausfall oder Verspätung schriftlich zu bestätigen.
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
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Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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