Flugkosten Rueckerstattung

Haben Sie sich auch schon über eine Flugverspätung oder gar eine Annullierung ärgern müssen? Selbst wenn dies mehrere Jahre zurückliegt, haben Sie dennoch Anspruch auf eine Entschädigung. Geregelt werden Ihre Rechte durch die EU-Fluggastrechteverordnung EG 261, die Flugreisenden einen Anspruch auf Entschädigung bei Ausfällen und Verspätungen einräumt. Trotz der gesetzlichen Lage versuchen die meisten Airlines, Ausgleichszahlungen zu umgehen. Lassen Sie sich daher am besten schon direkt am Flughafen den Grund und die Dauer Ihrer Verspätung oder Annullierung von der Fluggesellschaft bestätigen. Mit einer klaren Beweislage kann AirHelp Ihr Fluggastrecht bei der Airline umso schneller und effizienter durchsetzen.

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Entschädigungen bei Verspätungen und Annullierungen

Eine Flugkosten Rückerstattung basiert nicht auf dem Preis Ihres Tickets, sondern wird als Pauschale ausbezahlt. Der Entschädigungsbetrag richtet sich nach der Distanz des Fluges. Die EU-Verordnung gilt zudem nur bei Flügen innerhalb der EU, Flügen mit Startpunkt in der EU oder Flügen mit einer Airline aus der EU. Im Rahmen der Fluggastrechteverordnung zählen auch das Vereinigte Königreich, die französischen Überseegebiete, die EWR-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz zur EU. Kommt Ihr Flug mindestens drei Stunden später als geplant an, sind Sie entschädigungsberechtigt.

Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum gestrichen wurde und kein Ersatzflug angeboten, stehen Ihre Chancen auf Rückerstattung der Flugkosten sehr gut. Bis zu einer Strecke von 932 Meilen (1.500 km) muss die Airline dann 250 EUR Entschädigung zahlen. Bei einer längeren Distanz dürfen Sie sich auf 400 EUR freuen. Und ab einer Verspätung von vier Stunden und einer Flugdistanz von 2.175 Meilen (3.500 km) sind sogar 600 EUR möglich. Diese Pauschalen gelten sowohl für Verspätungen als auch für ausgefallene Flüge.

Ihre Passagierrechte für die meisten internationalen Flüge werden übrigens vom Montrealer Abkommen und den US-Flugrechten geregelt. Auch hier hilft Ihnen AirHelp, Ihren Entschädigungsanspruch durchzusetzen.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.
  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.
  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.
  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.
  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.
  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

Lassen Sie AirHelp Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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