Aufgrund der meist kürzeren Reisezeit sind Flüge auch auf inländischen Strecken ein populäres Verkehrsmittel. Eine unerwartete Verzögerung kann diesen zeitlichen Vorsprung allerdings schnell zunichtemachen. Seit 2005 ist dabei Ihr Anspruch auf Entschädigung als Flugreisender in der EU-Verordnung EG 261 gesetzlich geregelt. Die Verordnung besagt, dass Sie ab einer verspäteten Ankunft von mindestens drei Stunden mit einer pauschalen Ausgleichszahlung rechnen dürfen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Fluggesellschaft selbst für das Problem verantwortlich ist. Als Selbstverschulden zählen beispielsweise Personalausfälle, Streiks der Flugbegleiter oder Piloten sowie ein technischer Defekt am Flugzeug. Was viele Passagiere ebenfalls nicht wissen: Diese Ansprüche können auch rückwirkend durchgesetzt werden.
Sobald Sie drei Stunden später als geplant am Zielflughafen landen, lohnt es sich, Ihren Anspruch auf eine Inlandsflug Verspätung Entschädigung zu prüfen. Heben Sie sich hierfür alle Reiseunterlagen auf und dokumentieren Sie Ihre Ankunftszeit möglichst genau. Da Fluggesellschaften nur bei eindeutigen Fällen auf Ausgleichsforderungen eingehen, können selbst wenige Minuten über eine Entschädigungszahlung entscheiden. Mit der nötigen Beweislast kann AirHelp Ihre Ansprüche bei der Fluglinie umso besser durchsetzen.
Da sich die Verordnung auf das EU-Recht bezieht, ist auch Ihr Inlandsflug in Deutschland darüber abgesichert. Bis zu einer Strecke von 932 Meilen (1.500 km), zum Beispiel bei einem Flug von München nach Hamburg, können Sie dann mit 250 EUR Entschädigung rechnen. Selbst wenn Sie durch den verspäteten Inlandsflug einen zur gleichen Buchung gehörenden Anschlussflug verpassen, steht Ihnen eine Entschädigungszahlung zu.
AirHelp prüft kostenlos und unverbindlich online, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben und fordert diesen dann für Sie gegen eine Erfolgsprovision bei der Airline ein. Während der zusätzlichen Wartezeit am Flughafen ist die Fluggesellschaft außerdem dazu verpflichtet, Sie mit Speisen und Getränken zu versorgen.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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