Wurde Ihr Flug kurzfristig gestrichen, ohne dass man Sie mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert hat? Dann haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Denn obwohl sich Reisende in solch einer Situation meist machtlos fühlen, sind Passagiere bei ausgefallenen Flügen laut der EU-Verordnung EG 261 grundsätzlich erstattungsberechtigt. Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss es sich allerdings um einen Flug handeln, der innerhalb der EU gestartet oder gelandet ist. Bei außereuropäischen Flugreisen greift die Verordnung nur, wenn diese von einer in der EU sitzenden Fluglinie durchgeführt wurden. Der Anspruch auf Entschädigung bleibt im Schnitt bis zu drei Jahre nach dem ursprünglichen Reisedatum bestehen.
Sie mögen keinen Papierkram und möchten deshalb keinen Flugausfall Entschädigung Musterbrief aufsetzen? Dann hilft ihnen AirHelp schnell und kompetent bei Ihrem Anliegen weiter. Bei AirHelp können Sie Ihren Anspruch auf finanzielle Entschädigung in wenigen Schritten prüfen und vor allem effizient durchsetzen lassen. Sie benötigen dazu Ihre Flugdetails und im Idealfall weitere Dokumente wie Bordkarte, eine schriftliche Bestätigung der Annullierung und Belege angefallener Zusatzkosten.
Grundsätzlich besteht ein Entschädigungsanspruch nur dann, wenn die Annullierung durch die Airline verursacht wird. Die Fluggesellschaften versuchen jedoch immer wieder, jegliche Schuld von sich zu weisen und außergewöhnliche Umstände für den Ausfall verantwortlich zu machen. Wenn Sie die Airline jedoch mindestens 14-Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert beziehungsweise einen Alternativflug mit ähnlichen Ankunftszeiten zur Verfügung stellt, verfällt Ihr Entschädigungsanspruch. Ein Recht auf Entschädigung haben Sie übrigens auch bei einer Nichtbeförderung aufgrund eines überbuchten Fluges.
Bei erfolgreicher Durchsetzung zahlt die verantwortliche Fluggesellschaft gesetzlich festgelegte Pauschalbeträge. Diese bewegen sich zwischen 250 EUR und 600 EUR, abhängig von der Distanz und des Fluges und Ihrer Ankunftszeit am Zielflughafen. Zudem genießen Sie bei Flugausfällen ein Recht auf Ersatzbeförderung sowie auf eventuelle Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Auszahlung einer pauschalen Entschädigung.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
flugverspaetung verpflegung
flugdatenbank verspaetung
fluggastrechte geltend machen
schadensersatz flugverspaetung
flug gecancelt rechte
flug verspaetung geld zurueck
flugverzoegerung entschaedigung
flugverspaetung rueckerstattung
flugrecht entschaedigung
europaeische fluggastrechte
inlandsflug verspaetung entschaedigung
reklamation flugverspaetung
flug ueberbucht rechte
rueckzahlung flugverspaetung
flug annulliert erstattung
beschwerde flugverspaetung
kompensation flugverspaetung
flugverspaetung entschaedigung hotel
kostenerstattung flugverspaetung
flugverspaetung entschaedigung ab wann
fluggastentschaedigung
flug storniert rechte
flug verschoben rechte
flugreise entschaedigung
flugausfall entschaedigung technischer defekt
pauschalreise flugausfall
operative gruende flug
flug gecancelt entschaedigung
entschaedigung verspaetung flugzeug
fluggastrechteverordnung verspaetung
AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
Copyright © 2023 AirHelp