Dass Flugzeuge mit Verspätung starten, kommt an Flughäfen rund um den Globus vor - jeden Tag aufs Neue. Wenn die Verzögerung aber dazu führt, dass Sie Ihre Weiterfahrt neu regeln, Termine absagen und Hotels umbuchen müssen, kann sie zum echten Ärgernis werden. Das Gute: Mittlerweile sind Passagierrechte in europäischen und internationalen Rechtstexten niedergeschrieben. So besagt die EU-Verordnung EG 261, dass Sie als Fluggast bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden Anspruch auf Entschädigung haben - wenn die Fluglinie für die Verspätung verantwortlich ist. Die Verordnung greift für alle Flüge europäischer Airlines und Flüge innerhalb der Europäischen Union. US-Flüge unterstehen den dort herrschenden Fluggastrechten, Verspätungen auf internationalen Flügen sind größtenteils im Montrealer Übereinkommen geklärt.
Flugverspätung Entschädigung ab wann also? In der EU gibt es dank der Verordnung EG 261 klare zeitliche Begrenzungen. Ausschlaggebend für die Höhe der Entschädigung ist dabei immer die Ankunftszeit am Zielort. Wann Sie losgeflogen sind, ist unwichtig.
Wenn Sie aufgrund einer Verspätung einen Anschlussflug verpassen und auf den nächsten Tag umgebucht werden, muss die Airline für Ihre Hotelübernachtung aufkommen. Aber nicht nur Ihre Ankunftszeit bestimmt über die Entschädigungszahlung, auch die Flugdistanz wird einberechnet. Unterschieden wird zwischen Flügen bis 932 Meilen (1.500 km), EU-Flügen mit mehr als 932 Meilen (1.500 km), Flügen außerhalb der EU von 932 Meilen (1.500 km) bis 2.175 Meilen (3.500 km) und Flügen außerhalb mit mehr als 2.175 Meilen (3.500 km). Je nach Kombination aus tatsächlicher Verspätung und Flugstrecke sind in Europa Entschädigungen von 250 EUR bis 600 EUR möglich.
Wir von AirHelp prüfen in einem schnellen Onlineverfahren, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben und setzen diesen auf Wunsch direkt bei der Airline durch.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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