Unglaublich, aber wahr: Ganze 85 Prozent der EU-Fluggäste und 92 Prozent aller US-Passagiere haben keine Ahnung von ihren eigenen Fluggastrechten. Dabei gibt es Gesetze, die besagen, dass Fluggästen eine Entschädigung bei Verspätung, Ausfall und Gepäckverlust zusteht. AirHelp konnte in den vergangenen Jahren mehr als 16 Millionen Reisenden zu ihrem Recht verhelfen. Außerdem war es uns möglich, die Fluggastrechte in Ländern wie zum Beispiel Polen und Schweden durch unsere Arbeit zu stärken: eine außerordentliche Leistung! Mehrere Stunden Verspätung, überbuchte Flüge, verloren gegangenes Gepäck und Flugstreichungen können aus einer Flugreise eine echte Belastungsprobe machen. Im schlimmsten Fall muss sogar eine Hotelübernachtung eingeplant werden.
AirHelp empfiehlt jedem Fluggast: Fluggastrechte geltend machen! Dafür müssen Sie noch nicht einmal viel tun. In der Europäischen Union beispielsweise ist klipp und klar geregelt, welche Rechte Flugreisende haben, wann es Entschädigung gibt und wie hoch diese sein muss. All das steht in der EU-Verordnung EG 261. Sie sind also immer auf der sicheren Seite!
Ob Verspätung oder Annullierung - es ist sinnvoll, Ihren Flugverlauf zu dokumentieren. Heben Sie Bordkarte oder E-Ticket auf, machen Sie Fotos von der Abflugtafel, Screenshots der Verspätungs-SMS der Airline und lassen Sie sich die Annullierung vom Personal der Fluglinie schriftlich bestätigen! Danach müssen Sie diese Daten nur noch online bei AirHelp einreichen und kostenlos prüfen lassen. Das dauert maximal drei Minuten.
Besteht Anspruch auf Entschädigung? Dann übernimmt AirHelp mit seinem Rechtsteam gegen eine Erfolgsprovision Ihren Fall - unbürokratisch und ohne großen Aufwand. Geklärt wird dabei unter anderem, ob die Fluglinie verantwortlich ist oder ob außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, politische Unruhen oder Terrorwarnungen daran schuld sind. Falls nicht, steht Ihnen laut den geltenden Fluggastrechten eine Entschädigung von 250 bis 600 EUR zu.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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