Innerhalb der EU regelt die Fluggastrechteverordnung EG 261 Rechte der Passagiere bei Flugverspätungen, Flugausfällen, überbuchten Flügen und verpassten Anschlussflügen. Diese Rechte haben alle Fluggäste, deren Flug an einem EU-Flughafen startet oder landet. Die Rechte greifen auch bei Flügen, die in einem europäischen Land landen und von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU angeboten werden. Zu den Ländern, in denen die Verordnung gültig ist, zählen auch die EWR-Mitgliedstaaten, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die französischen Überseegebiete. Bei einer Verspätung ab 3 Stunden haben Sie grundsätzlich ein Recht auf eine Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von der jeweiligen Flugstrecke ab. Keine finanzielle Vergütung gibt es, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, auf die Airlines keinen Einfluss haben.
Im Jahr 2005 trat die Fluggastrechteverordnung in Kraft. Durch die rasante Entwicklung des Flugverkehrs gewann die Fluggastrechteverordnung schnell an Bedeutung. Dennoch wissen immer noch viele Passagiere nicht, dass sie im Fall von Verspätungen, ausgefallenen Flügen, verpassten Verbindungen oder Überbuchungen ein Recht auf Entschädigung haben. Bei AirHelp unterstützen wir Sie dabei, Ihren Anspruch auf Entschädigung durchzusetzen.
Je nach Flugdistanz und Verspätung stehen Ihnen zwischen 250 EUR und 600 EUR zu. Neben dieser Ausgleichsleistung haben Passagiere auch das Recht auf kostenlosen Transfer von und zum Flughafen. Bei langen Wartezeiten ab zwei Stunden haben Sie zudem ein Recht auf Versorgung mit einer kleinen Zwischenmahlzeit und Getränken. Startet Ihre Maschine erst am nächsten Tag, muss die Airline für Ihre Hotelübernachtung aufkommen. Doch nicht immer haben Sie ein Recht auf eine Entschädigung: So entfällt dieses, wenn die Verspätung oder die Annullierung Ihres Fluges auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen. Hierzu zählen etwa schlechtes Wetter, Streiks des Flughafenpersonals, politische Unruhen oder Flughafensperren.
Haben Sie einen Entschädigungsanspruch? Dann wenden Sie sich doch einfach an AirHelp.
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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