Bei einem Flugausfall ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft haben. Das ist immer dann der Fall, wenn diese für die Annullierung verantwortlich ist. Oftmals spielen technische Mängel oder Piloten- und Flugbegleiterstreiks eine große Rolle. Kann höhere Gewalt wie ein Orkan oder medizinische Notfälle ausgeschlossen werden, steht Ihnen eine finanzielle Kompensation in Höhe von 250 bis 600 EUR zu. So regelt es die EU-Verordnung EG 261, die sich mit Fluggastrechten für EU-Flüge befasst. In jedem Fall lohnt es sich für Sie als Passagier, Ihre Bordkarte oder das E-Ticket aufzubewahren, sich den Ausfall vom Personal der Airline schriftlich bestätigen zu lassen und die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort zu notieren.
Mit den genauen Daten über Ihren Flug lässt sich danach überprüfen, ob Sie bei Flug gecancelt Rechte auf eine Entschädigung seitens der Airline haben. AirHelp hat dafür ein kostenloses Online-Tool entwickelt, das innerhalb weniger Minuten eine Erstprüfung vornimmt.
Ausschlaggebend für die Entschädigungssumme sind die Dauer der Verspätung und die Flugdistanz. Je später Sie ankommen und je größer die Distanz ist, desto höher fällt die Entschädigung aus. Um tatsächlich Anspruch auf eine Entschädigung zu haben, müssen Sie mindestens drei Stunden später als angegeben am Zielflughafen gelandet sein. Bei der Flugdistanz wird zwischen Flugstrecken bis 932 Meilen (1.500 km), Flugstrecken bis 2.175 Meilen (3.500 km) und längeren Distanzen unterschieden. Es spielt auch eine Rolle, ob der Abflugs- oder Zielort innerhalb oder außerhalb der EU liegt. Ist beispielsweise Ihr Flug von München nach Amsterdam wegen eines technischen Defekts ausgefallen, und Sie sind deshalb erst drei Stunden später angekommen, stehen Ihnen 250 EUR Entschädigung zu.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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