Es muss nur eine Kleinigkeit dazwischenkommen und schon verspätet sich der Flug um mehrere Stunden. So unerfreulich solch ein Ereignis auch ist, bei richtiger Vorgehensweise haben Sie in vielen Fällen gute Chancen auf eine finanzielle Entschädigung. Als gesetzliche Grundlage für verspätungsbedingte Regressansprüche gilt die im Jahr 2004 erlassene EU-Verordnung EG 261. Dort ist festgelegt, dass Sie bei von der Airline selbstverschuldeten Verspätungen ab drei Stunden ein Anrecht auf finanzielle Entschädigung haben. Da die rechtliche Situation vielen Passagieren jedoch erst nach der Reise bekannt wird, lassen sich etwaige Ansprüche sogar rückwirkend durchsetzen. Prüfen Sie einen möglichen Entschädigungsanspruch mit AirHelp und erfahren Sie in wenigen Schritten, ob Sie für Ihren verspäteten Flug entschädigungsberechtigt sind.
Regress bei Flugverspätung ist ein unbeliebtes Thema bei Fluggesellschaften. Deshalb versuchen sehr oft, jegliche Forderungen von sich zu weisen. Lassen Sie sich daher am besten schon am Flughafen eine schriftliche Bestätigung über die Verspätung aushändigen und heben Sie alle weiteren Reiseunterlagen sorgfältig auf. Je mehr Beweise Sie zur Verfügung haben, desto wahrscheinlicher wird eine Entschädigung.
Damit die EU-Verordnung greift, muss ein Flug an einem EU-Flughafen gestartet beziehungsweise gelandet sein. Daneben greift das Gesetz auch auf Flugreisen mit EU-ansässigen Airlines. Achtung: Das Vereinigte Königreich, die EWR-Mitgliedstaaten, die französischen Überseegebiete und die Schweiz werden hier zur EU gezählt.
Trifft dies auf Ihren Flug zu, können Sie eine Rückzahlung zwischen 250 EUR und 600 EUR erwarten. Die Beträge richten sich der jeweiligen Reisedistanz. Doch selbst die bei Kurzstrecken bis 932 Meilen (1.500 km) fällige Entschädigung von 250 EUR übersteigt meist die durchschnittlichen Ticketpreise in dieser Entfernungskategorie. Des Weiteren können Sie bei verlängerter Wartezeit am Flughafen von Ihrem Recht auf Betreuungsleistungen Gebrauch machen. Die Fluggesellschaft muss gegebenenfalls für Verpflegung und unter Umständen auch für eine Hotelübernachtung zahlen.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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