Als Grundlage Ihrer Rechte als Passagier gilt die EU-Fluggastverordung EG 261. Gemäß dieser haben Sie im Fall eines ausgefallenen Fluges oder einer Verspätung von mindestens drei Stunden einen Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt dann, wenn die Airline selbst für das Problem verantwortlich ist. Zudem ist die EU-Verordnung nur dann wirksam, falls es sich um einen Flug innerhalb der EU, mit Abflughafen in der EU oder mit einer in der EU ansässigen Airline handelt. Trifft dieser Sachverhalt auf Ihren verspäteten oder ausgefallenen Flug zu, kann AirHelp Sie bei der Einforderung des Anspruchs auf Entschädigung sogar rückwirkend unterstützen.
Je nach Distanz und Verspätung sprechen Ihnen die Passagierrechte eine Entschädigung von bis zu 600 EUR zu. Das betrifft beispielsweise Flüge mit mindestens vier Stunden Verspätung und eine Reisedistanz von über 2.175 Meilen (3.500 km). Gleiches gilt übrigens auch für annullierte Flüge. Dabei muss die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug stattfinden und Sie auf keinen kein zeitnahen Alternativflug umgebucht werden.
Um Ihre Chancen auf Entschädigung zu erhöhen, sollten Sie alle Reiseunterlagen aufbewahren und eine schriftliche Bestätigung über den Verspätungsgrund von der Fluglinie einholen. Bei eindeutiger Beweislast können sich die Airlines nur schwer vor Entschädigungszahlungen drücken. Sollten Sie durch die Unannehmlichkeiten einen zur gleichen Buchung gehörenden Anschlussflug verpasst haben, ist das Gesetz ebenso auf Ihrer Seite.
Wenn Sie aufgrund einer Verspätung oder einer Annullierung am Flughafen warten müssen, ist die Fluggesellschaft zudem verpflichtet, sich um Ihre Verpflegung zu kümmern. Daneben regeln das Übereinkommen von Montreal und US-Gesetze Ihre Rechte auf Flügen außerhalb der EU. Vor allem in Bezug auf verspätetes Gepäck steht Ihnen gemäß diesen Verordnungen eine finanzielle Entschädigung zu. Somit können Sie bei einer Gepäckverspätung ab drei Stunden oder bei verlorenem Gepäck ebenfalls eine Entschädigung fordern.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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