Bei einem ausgefallenen Flug denken Passagiere häufig, dass sie keine Ansprüche auf eine Erstattung haben. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert wird, die nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen. Ist die Airline selbst für das Problem verantwortlich, zum Beispiel aufgrund technischer Defekte des Flugzeugs, spricht Ihnen das Gesetz eine Entschädigung von bis zu 600 EUR zu. Die Fluglinie kann Entschädigungsansprüche umgehen, indem sie den Flug mindestens 14 Tage vorher annulliert oder einen zeitnahen Ersatzflug zur Verfügung stellt. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, lohnt sich eine Prüfung auf finanziellen Ausgleich. Mit AirHelp finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob Ihnen eine Entschädigung für den annullierten Flug zusteht.
Innerhalb der EU regelt die Verordnung EG 261 eine mögliche Flug annulliert Erstattung. Das Gesetz ist so ausgelegt, dass Sie einen Ausgleichsanspruch auch rückwirkend geltend machen können. Im Schnitt beträgt die Frist 3 Jahre. Im Idealfall zahlt Ihnen der verantwortliche Flugbetreiber einen Pauschalbetrag zwischen 250 und 600 EUR. Die geringste Entschädigungspauschale gilt bis zu einer Distanz von 932 Meilen (1.500 km), ab einer Strecke von 2175 Meilen (3.500 km) erhalten Sie den Höchstbetrag. Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass dies ausschließlich bei Flügen mit Start- oder Landeflughafen in der EU und auf Reisen mit in der EU ansässigen Airlines gilt.
Da Fluglinien nur dann zahlen, wenn ihnen die Schuld eindeutig nachgewiesen werden kann, empfiehlt AirHelp alle Belege der beanstandeten Flugreise sorgfältig aufzubewahren. Unabhängig von dem Recht auf Entschädigung genießen Sie auch einen Anspruch auf Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen. Demnach ist die verantwortliche Fluglinie verpflichtet, Sie schnellstmöglich an Ihr Ziel zu bringen. Gleichzeitig muss sie sich bei zusätzlicher Wartezeit um Ihr leibliches Wohl am Flughafen kümmern. Auch die Kosten einer eventuell anfallenden Hotelübernachtung muss die Airline übernehmen.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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