Flugverspätungen bringen in der Regel viele Unannehmlichkeiten mit sich. Bei Verzögerungen, die sich bis in den nächsten Tag ziehen, müssen sich Passagiere oft sogar noch um ein Hotelzimmer kümmern. So unerfreulich diese Situationen auch sind: Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Airline für alle damit verbundenen Kosten aufkommen. Geregelt ist dies in der EU-Verordnung EG 261, die Flugreisenden ein Recht auf Entschädigung, Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen zugesteht. Die Fluggastrechte greifen jedoch nur dann, wenn sogenannte außergewöhnlich Umstände als Verspätungsgrund ausgeschlossen werden können. Verlangen Sie daher am besten schon am Flughafen eine schriftliche Begründung der Verzögerung direkt von der Fluggesellschaft. Wenn es sich um technische Probleme, Mitarbeiterstreiks oder krankheitsbedingte Ausfälle handelt, haben Sie sehr gute Chancen auf eine Entschädigung.
Neben dem Anrecht auf eine pauschale Entschädigungszahlung muss die Airline im Fall einer Flugverspätung Entschädigung Hotel gleichermaßen übernehmen. Dieser Umstand fällt unter das Recht auf Betreuungsleistungen, das Flugbetreiber auch zur Zahlung von Verpflegung, benötigter Kommunikation und den Transfer vom und zum Flughafen verpflichtet. Eine wesentliche Rolle spielen dabei Ihr Reiseziel und Ihre Fluglinie.
Flüge außerhalb Europas werden von der Verordnung nur dann berücksichtigt, wenn sie mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Bei nichteuropäischen Fluglinien muss sich zumindest der Start- oder Zielflughafen in einem EU-Land befinden. Sind diese Kriterien erfüllt und ist die Verspätung so groß, dass Ihr Weiterflug erst am nächsten Tag stattfinden kann, muss die Fluggesellschaft Ihre Hotelübernachtung bezahlen. Gleiches gilt übrigens auch bei verpassten Anschlussflügen, vorausgesetzt diese gehören zur gleichen Buchung.
Da Sie jegliche Ansprüche rückwirkend geltend machen können, lohnt sich eine Prüfung auf finanziellen Ausgleich auch im Nachhinein. Abgesehen von den Übernachtungskosten können Sie mit der Hilfe von AirHelp auch eine Pauschalentschädigung einfordern. Diese beträgt je nach Flugdistanz und Verspätung zwischen 250 EUR und 600 EUR.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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