Flugverspaetung Entschaedigung Hotel

Flugverspätungen bringen in der Regel viele Unannehmlichkeiten mit sich. Bei Verzögerungen, die sich bis in den nächsten Tag ziehen, müssen sich Passagiere oft sogar noch um ein Hotelzimmer kümmern. So unerfreulich diese Situationen auch sind: Unter bestimmten Voraussetzungen muss die Airline für alle damit verbundenen Kosten aufkommen. Geregelt ist dies in der EU-Verordnung EG 261, die Flugreisenden ein Recht auf Entschädigung, Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen zugesteht. Die Fluggastrechte greifen jedoch nur dann, wenn sogenannte außergewöhnlich Umstände als Verspätungsgrund ausgeschlossen werden können. Verlangen Sie daher am besten schon am Flughafen eine schriftliche Begründung der Verzögerung direkt von der Fluggesellschaft. Wenn es sich um technische Probleme, Mitarbeiterstreiks oder krankheitsbedingte Ausfälle handelt, haben Sie sehr gute Chancen auf eine Entschädigung.

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Bei Verspätungen gilt das Recht auf Betreuungsleistungen

Neben dem Anrecht auf eine pauschale Entschädigungszahlung muss die Airline im Fall einer Flugverspätung Entschädigung Hotel gleichermaßen übernehmen. Dieser Umstand fällt unter das Recht auf Betreuungsleistungen, das Flugbetreiber auch zur Zahlung von Verpflegung, benötigter Kommunikation und den Transfer vom und zum Flughafen verpflichtet. Eine wesentliche Rolle spielen dabei Ihr Reiseziel und Ihre Fluglinie.

Flüge außerhalb Europas werden von der Verordnung nur dann berücksichtigt, wenn sie mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Bei nichteuropäischen Fluglinien muss sich zumindest der Start- oder Zielflughafen in einem EU-Land befinden. Sind diese Kriterien erfüllt und ist die Verspätung so groß, dass Ihr Weiterflug erst am nächsten Tag stattfinden kann, muss die Fluggesellschaft Ihre Hotelübernachtung bezahlen. Gleiches gilt übrigens auch bei verpassten Anschlussflügen, vorausgesetzt diese gehören zur gleichen Buchung.

Da Sie jegliche Ansprüche rückwirkend geltend machen können, lohnt sich eine Prüfung auf finanziellen Ausgleich auch im Nachhinein. Abgesehen von den Übernachtungskosten können Sie mit der Hilfe von AirHelp auch eine Pauschalentschädigung einfordern. Diese beträgt je nach Flugdistanz und Verspätung zwischen 250 EUR und 600 EUR.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.
  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.
  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.
  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.
  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.
  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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