Flugverspätungen gehören zum Alltag an Flughäfen, sorgen aber dennoch häufig für Verwirrung und Frustration bei den Passagieren. Zwar bleibt eine unerwartete Verzögerung ein ärgerliches Ereignis, doch durch die EU-Verordnung EG 261 haben Fluggäste in solchen Fällen zumindest einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Dieser kann dann geltend gemacht werden, wenn die Fluggesellschaft selbst für die Komplikation verantwortlich ist. Darunter fallen beispielsweise Streiks des Flugpersonals oder ein verspäteter Start aufgrund technischer Probleme der Maschine. Zudem muss es sich um eine mindestens dreistündige Verzögerung handeln. Dabei zählt nicht die tatsächliche Abflugzeit, sondern die genaue Ankunft am Zielflughafen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie selbst Ansprüche für eine Verspätung geltend machen, die mehrere Jahre zurückliegt.
AirHelp prüft für Sie innerhalb weniger Minuten, ob Ihnen für den beanstandeten Flug laut der Flugdatenbank Verspätung eine Entschädigung zusteht ist. Hierfür benötigen wir möglichst viele Unterlagen. Diese sollten die Buchungsdetails, eine schriftliche Bestätigung der Verspätungsursache und eine genaue Dokumentation der tatsächlichen Ankunftszeit umfassen. Ohne diese Beweislast versuchen die Airlines in der Regel, jegliche Verantwortung von sich zu weisen.
Um von der großzügig ausgelegten EU-Verordnung zu profitieren, muss Ihr Flug auch in Verbindung zur EU stehen. Dies ist der Fall, wenn Sie in einem EU-Flughafen gestartet beziehungsweise gelandet sind oder die Fluglinie ihren Sitz in der EU hat. In diesem Fall greift die EU-Verordnung auch in EWR-Staaten, im Vereinigten Königreich, in der Schweiz und in den französischen Überseegebieten. Ab einer Verspätung von drei Stunden und einer Reisedistanz von 932 Meilen (1.500 km) erwartet Sie nach erfolgreicher Prüfung eine Entschädigungssumme von 250 EUR. Die höchstmögliche Erstattung von 600 EUR steht Passagieren bei Flügen mit über vier Stunden Verspätung und einer Distanz von mindestens 2.175 Meilen (3.500 km) zu Unabhängig von einer Ausgleichszahlung muss sich die Fluggesellschaft bei einer Verzögerung zusätzlich um Ihr Wohl am Flughafen kümmern.
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
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Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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