Reklamation Flugverspaetung

Flugreisende fühlen sich bei einer Flugverspätung meist machtlos und nehmen die Störung als unveränderbares Ereignis hin. Viele wissen jedoch nicht, dass die Fluggesellschaften in diesen Fällen oft zu Entschädigungszahlungen verpflichtet sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Verspätungsdauer mindestens drei Stunden beträgt und wenn die Fluglinie selbst an der Verzögerung schuld ist. Dabei gelten vor allem technische Probleme, Streiks von Mitarbeitern der Fluggesellschaft oder krankheitsbedingte Ausfälle als Entschädigungsgrund. Erfreulich ist zudem, dass Sie von Ihrem gesetzlich geregelten Anspruch sogar mehrere Jahre rückwirkend Gebrauch machen können. Als weltweit größter Verfechter von Passagierrechten steht Ihnen AirHelp bei der Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruchs mit Rat und Tat zur Seite.

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Bei Flugverspätungen ist das Recht auf Ihrer Seite

Eine Reklamation Flugverspätung ist laut EU-Verordnung EG 261 dann möglich, wenn Ihr Flug innerhalb der EU stattgefunden hat. Dasselbe gilt für Flüge, die in einem EU-Land starten oder landen sowie bei Buchungen mit EU-Fluggesellschaften. Die Schweiz, die französischen Überseegebiete, das Vereinigte Königreich und die EWR-Mitgliedstaaten werden hier zur EU gezählt.

Bei einer Reklamation werden Sie bei der Fluglinie höchstwahrscheinlich auf Widerstand stoßen. Deshalb ist eine detaillierte Dokumentation des Sachverhalts besonders wichtig. Bewahren Sie daher alle Buchungsbestätigungen auf und lassen Sie sich noch am Flughafen eine schriftliche Bestätigung über den Verspätungsgrund von der Airline ausstellen. Mit diesen Unterlagen kann AirHelp umso schneller Ihr Recht auf Entschädigung einfordern.

Sollten Sie aufgrund der Verspätung einen Anschlussflug der gleichen Buchung verpasst haben, wird dieser ebenso berücksichtigt. Der Entschädigungsbetrag ist von der Flugdistanz sowie der Verspätungsdauer abhängig. Handelt es sich um einen Kurzstreckenflug bis zu 932 Meilen (1.500 km), können Sie eine Entschädigung von 250 EUR erwarten. Großzügiger fällt die Entschädigung bei einem verspäteten Langstreckenflug ab 2.175 Meilen (3.500 km) aus. Kommt solch ein Flug mehr als vier Stunden später am Zielort an, dürfen Sie mit einer Zahlung von 600 EUR rechnen.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.

  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.

  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.

  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.

  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.

  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

Lassen Sie AirHelp Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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