Flugverspätungen sorgen bei vielen Passagieren für Unsicherheit. Häufig fühlen sich Fluggäste gestresst und den Umständen machtlos ausgeliefert. Dabei ist seit 2005 ein Gesetz in Kraft, das Flugreisenden ein Anrecht auf finanzielle Entschädigung gewährt. Dabei handelt es sich um die EU-Verordnung EG 261, die bei Verspätungen ab drei Stunden durch Eigenverschulden der Airline eine Ausgleichszahlung von 250 EUR bis 600 EUR vorsieht. Die Betonung liegt hier auf Eigenverschulden, denn bei außergewöhnlichen Umständen wie politischen Unruhen, Fluglotsenstreiks oder wetterbedingten Verspätungen greift das Gesetz nicht. Ist die Fluglinie jedoch für die Verspätung verantwortlich, hilft Ihnen AirHelp dabei, Ihren Anspruch auf Entschädigung durchzusetzen.
Bei mehrstündigen Verzögerungen am Flughafen ist es verständlich, wenn Flugreisende Ausgleich wollen - und immer mehr von ihnen fordern bei Flug Verspätung Geld zurück. Tatsächlich muss die verantwortliche Airline ihren Passagieren bei selbstverschuldeten Verspätungen einen finanziellen Ausgleich bieten. Jedoch haben die Fluggesellschaften kein wirtschaftliches Interesse an diesen Zahlungen und versuchen, sie weitestgehend zu vermeiden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt. Dabei ist nicht der Startzeitpunkt, sondern die genaue Ankunftszeit am Zielflughafen von Interesse. Notieren Sie sich diese am besten und bewahren Sie auch sonst alle weiteren Buchungsunterlagen auf. AirHelp kann damit umso schneller Ihren Entschädigungsanspruch prüfen und gegebenenfalls durchsetzen. Der Entschädigungsbetrag richtet sich nicht nach den Kosten Ihres Tickets, sondern pauschal nach Flugdistanz und Verspätungsdauer. Die Beträge sind jedoch großzügig ausgelegt, weshalb sie den eigentlichen Flugpreis häufig übersteigen. So können Sie bei Kurzstrecken bis 932 Meilen (1.500 km) mit 250 EUR rechnen. Bei Langstrecken gibt es sogar maximal 600 EUR zurück. Die Richtwerte gelten für Flüge mit Start- oder Zielflughafen in der EU (27 EU-Staaten, EWR-Staaten, Vereinigtes Königreich, Schweiz) sowie bei Reisen mit einer EU-Airline.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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