Der Flug wurde gestrichen, die Nerven liegen blank. Schließlich haben sie Reisepläne geschmiedet oder die Rückreise organisiert und müssen nun völlig neu planen. Dabei ist es oft nicht so einfach, einen zeitnahen Ersatzflug zu bekommen, und im schlimmsten Fall hebt der nächste Flieger erst am folgenden Tag ab. Was aber ist mit dem Geld für die Tickets und gegebenenfalls für eine Hotelübernachtung? Das Gute ist, dass Fluggäste über mehr Rechte verfügen, als allgemein angenommen. Tatsächlich steht Ihnen als Passagier sogar eine Entschädigung vonseiten der Fluggesellschaft zu, falls diese für den Flugausfall verantwortlich ist. Ihre Rechte als Fluggast sind in der europäischen Fluggastrechteverordnung EG 261 klar definiert.
Die Verordnung EG 261 ist die Grundlage für Ihre Flug annulliert Rechte in der Europäischen Union. Demnach haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung von 250 bis 600 EUR, wenn technische Mängel oder Pilotenstreiks den Flugausfall bewirkt haben. Bei außergewöhnlichen Umständen, zum Beispiel bei medizinischen Notfällen, Unwetter oder Terrorwarnungen, haftet die Airline jedoch nicht. AirHelp vertritt seit 2013 Fluggäste weltweit und hilft, deren Entschädigungsansprüche erfolgreich gegenüber den Fluglinien einzuklagen. Daher wissen wir, dass folgende Schritte besonders hilfreich sind, um im Nachhinein Ihre Flug annulliert Rechte geltend zu machen: Bewahren Sie Ihre Bordkarte oder das E-Ticket auf, lassen Sie sich den Flugausfall vom Personal der Airline noch vor Ort schriftlich bestätigen und machen Sie ein Foto von der Abflugtafel. Zudem sollten Sie einen Ersatzflug einfordern oder sich den Ticketpreis rückerstatten lassen. Danach können Sie auf unserer Website eine erste, kostenlose Prüfung vornehmen lassen. Falls Anspruch besteht, setzen wir diesen gegenüber der Fluggesellschaft gegen eine Erfolgsprovision durch. So kommen Sie ohne großen Aufwand an die Entschädigung für Ihre Schwierigkeiten am Flughafen. Wenden Sie sich an AirHelp und nehmen Sie Ihre Rechte wahr!
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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