Sie sitzen aufgrund eines verspäteten Fluges am Flughafen fest? Ihr Flug wurde annulliert oder man hat Sie von der Passagierliste gestrichen? Ihr Gepäck ist verloren gegangen oder erst nach Tagen wiederaufgetaucht? In jeder der oben beschriebenen Situationen haben Sie als Fluggast ein Recht auf Entschädigung. Das Problem: Die meisten Passagiere kennen ihre Rechte überhaupt nicht. AirHelp hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie über die bestehenden Fluggastrechte aufzuklären - und das auf leicht verständliche Art und Weise. So konnte AirHelp schon über 16 Millionen Passagieren weltweit zu ihrem Recht verhelfen. Es lohnt sich, auf Ihre Rechte zu pochen, denn die Entschädigung kann mehrere hundert Euro betragen.
Auf welches Flugrecht Sie sich berufen können, verrät Ihnen AirHelp. Dafür haben wir ein innovatives Online-Prüfungstool entwickelt, das innerhalb weniger Minuten Ihren Anspruch auf Entschädigung prüft. Denn je nach Land bestehen unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Doch nur die wenigsten Fluggäste setzen sich gründlich mit dem Thema auseinander. Viele verzichten aus Bequemlichkeit darauf, für ihre Rechte einzustehen.
Dabei kann es bereits hilfreich sein, einige grundlegende Regelungen zu kennen: Beispielsweise ist in der EU-Verordnung EG 261 festgehalten, wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben und wie hoch diese Summen angesetzt sind. Es geht um Flüge innerhalb der EU und um Flüge, die von europäischen Airlines angeboten werden. Das Montrealer Übereinkommen indes schließt eine Lücke bei internationalen Flügen. Und in den USA existieren eigene spezifische Fluggastrechte. Ihnen allen gemeinsam sind die Rechtsfälle, die sie behandeln: Verspätung, verpasster Anschlussflug, Annullierung, Nichtbeförderung, Gepäckprobleme. Je nach Flugdistanz und Verspätung stehen Ihnen gemäß der Verordnung EG 261 Entschädigungszahlungen von bis zu 600 EUR zu.
AirHelp hilft Ihnen gern weiter und führt für Sie eine kostenlose Prüfung Ihrer Situation durch. Übrigens: Auch rückwirkend besteht ein Anspruch - im Schnitt beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
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Alle Länder
Keine Entschädigung, keine Gebühr
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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Keine Entschädigung, keine Gebühr
flugverspaetung klage
flug annulliert erstattung
pauschalreise flugausfall
fluggastentschaedigung
flug gecancelt rechte
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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