Flugverspaetung Entschaedigung Oesterreich

Bei einer mehrstündigen Flugverspätung werden selbst die geduldigsten Passagiere unruhig. Dabei fühlen sich Reisende oft im Stich gelassen, denn viele Fluggesellschaften versuchen in solchen Fällen, jegliche Verantwortung von sich zu weisen. Betroffene wissen dabei häufig nicht, dass sie im Fall einer Verspätung sowohl Anspruch auf Entschädigung als auch ein Recht auf Betreuungsleistungen haben. Grundvoraussetzung dafür ist, dass der Flug mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielflughafen ankommt und die Fluggesellschaft selbst für die Verspätung verantwortlich ist. Dazu zählen unter anderem technische Probleme mit dem Flugzeug, Streiks des Airlinepersonals oder ein krankheitsbedingter Pilotenausfall. Haben Sie solch eine Situation erlebt, kann AirHelp Ihnen in Österreich bis zu drei Jahre rückwirkend zu einer Erstattung verhelfen.

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EU-Gesetz spricht Flugpassagieren aus Österreich Erstattung zu

Wie für andere EU-Mitgliedsländer legt die EU-Verordnung EG 261 auch die Flugverspätung Entschädigung Österreich gesetzlich fest. Die Verordnung schützt Passagiere auf allen Strecken innerhalb Österreichs, bei Flugreisen mit Start beziehungsweise Landung in einem EU-Land sowie auf Flügen mit EU-Fluglinien. Zwar liegt das Recht in solchen Fällen eindeutig auf Ihrer Seite, in der Realität versuchen Fluggesellschaften diese Ausgleichsforderungen aufgrund mangelnder Beweislast aber meist zu vermeiden. Um dem entgegenzuwirken, sollten Sie den verspäteten Flug so gut es geht dokumentieren. Vor allem eine schriftliche Bestätigung mit Grund und Dauer der Verzögerung erhöht Ihre Chancen auf eine Entschädigung.

Bei erfolgreicher Durchsetzung Ihres Anspruchs können Sie mit 250 EUR bis 600 EUR rechnen. Die Untergrenze gilt bei Kurzstrecken bis 932 Meilen (1.500 km). Bei einem verspäteten Flug von Wien nach Hamburg oder von Salzburg nach Amsterdam würde Ihnen dann ein Entschädigungsbetrag von 250 EUR zustehen. Hat Ihr Flug mehr als vier Stunden Verspätung und eine Flugdistanz von mindestens 2.175 Meilen (3.500 km), gibt es bis zu 600 EUR zurück. Neben dieser Zahlung muss die Fluggesellschaft auch Verpflegungskosten übernehmen, die durch verlängerte Wartezeiten am Flughafen entstehen.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.
  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.
  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.
  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.
  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.
  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

Lassen Sie AirHelp Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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