Eigentlich sollten Pauschalreisen bis ins letzte Detail durchdacht und geplant sein. Doch leider kommt es manchmal doch ganz anders, als man denkt. Oft sind Flugverspätungen, Annullierungen und verloren gegangene Gepäckstücke am Urlaubschaos schuld. Viele Fluggäste verzweifeln und fühlen sich in einer solchen Situation machtlos. Mitunter wissen sie gar nicht, an wen sie sich wenden müssen, um eine Entschädigung zu erhalten. Ist nun die Fluggesellschaft verantwortlich oder muss der Pauschalreiseveranstalter zur Verantwortung gezogen werden? Die richtige Antwort lautet: beide. Denn auch wenn der Reiseveranstalter nicht immer an die entsprechenden Gesetze gebunden ist, muss sich die Airline immer an die jeweiligen Bestimmungen halten.
Machen Sie Ihre Fluggastrechte Pauschalreise geltend, indem Sie sich an AirHelp wenden. Je nach Distanz und Dauer der Verspätung am Zielort stehen Ihnen in der Regel Entschädigungszahlungen zwischen 250 und 600 EUR zu. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die EU-Fluggastverordnung, die für europäische Flugreisen gilt. Neben der Airline trägt auch der Reiseveranstalter die Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf der Pauschalreise.
Hatte Ihr Flug Verspätung oder wurde er sogar annulliert? In seiner solchen Situation hilft Ihnen AirHelp gern weiter und erkundigt sich bei Ihrem Reiseleiter nach den genauen Reisedaten. Denn Sie haben das Recht, auf den ursprünglichen Reisedaten zu bestehen - egal, ob im Kleingedruckten etwas anderes steht. Sollten Sie sich zu anderen Urlaubsdaten überreden lassen, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, Ihnen den neuen Flug zu bezahlen und auch die entstandenen Ausgaben zu begleichen. Ab 4 Stunden Flugverspätung haben Sie ein Recht auf eine Reisepreisminderung. Jedoch können sich die Zahlungen des Reiseveranstalters und Airline gegenseitig beeinflussen. Deshalb wählt AirHelp immer nur das aussichtsreichere Rechtsmittel für Sie.
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
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AirHelp ist bekannt aus:
AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.
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