Erstattung, Rückerstattung und Entschädigung: Swiss Airlines

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Waren Sie von Flugverspätungen oder -stornierungen von Swiss International Air Lines betroffen? Wenn ja, Sie können bis zu 600 € pro Person erhalten.

Laut dem neuesten Pünktlichkeitsbericht zu Swiss International Air Lines gab es in den letzten 24 Stunden 639 Abflüge, von denen 52.11% pünktlich abgeflogen sind.

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Swiss International Air Lines: Heute annullierte Flüge

Wie viele Flüge wurden heute annulliert?

  • Nach unseren aktuellsten Daten hat Swiss International Air Lines innerhalb 24 Stunden 1 Flüge annulliert.
  • 0.00% der nationalen Flüge und 0.17% der internationalen Flügen wurden annulliert.
  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde und Sie weniger als 14 Tagen im Voraus informiert wurden, können Sie möglichweise bis zu 600 € Entschädigung erhalten. Hier prüfen.
  • Weitere Infos zu Swiss International Air Lines

Swiss International Air Lines Entschädigung für Flugannullierungen

Unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder im Ausland sind, wenn Sie von der Annullierung Ihres Fluges mit Swiss International Air Lines erfahren, werden Sie eine Menge Fragen und Sorgen haben. Zuallererst sollten Sie wissen, dass Swiss International Air Lines Ihnen entweder einen neuen Ersatzflug oder eine volle Rückerstattung anbieten muss.

Da Flugannullierungen Ihre Reisepläne jedoch fast immer durchkreuzen, sollten Sie prüfen, ob Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung wegen der Annullierung seitens Swiss International Air Lines haben, um die Flugbeeinträchtigung wiedergutzumachen.

Gemäß der EU-Verordnungen sollte Swiss International Air Lines Fluggästen bis zu 600 € pro Person zahlen, wenn Flüge kurzfristig annulliert werden. Das bedeutet die Flüge, die weniger als 14 Tagen vor ihrem Abflug ausgefallen werden.

Ausnahmen:
Swiss International Air Lines muss keine Entschädigung zahlen, wenn ein Ersatzflug angeboten werden konnte, dessen Abflug- und Ankunftszeit ähnlich mit den des ursprünglichen Flugs sind. Die genauen Anforderungen dafür finden Sie auf unserer Seite zu Entschädigungen bei Flugausfällen.

Fluggesellschaften müssen keine Entschädigung zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Das heißt, wenn eine ungewöhnliche Situation geschehen ist, die außer Kontrolle der Fluggesellschaft war, und ein Ausfall als demzufolge erzwungen war, schuldet Swiss International Air Lines Ihnen keine Entschädigung für die Stornierung. Typische Beispiele sind schlechtes Wetter oder ein Streik der Flugverkehrskontrolle.

Verspäteter oder annullierter Flug mit Swiss Airlines? Finden Sie heraus, ob Ihnen womöglich eine Entschädigung von bis zu 600 € zusteht

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Swiss International Air Lines: Flugverspätungen heute

Wie viele Flüge hatten heute Verspätung?

  • Unsere neueste Daten zeigen, dass 0 Flüge von Swiss International Air Lines innerhalb 24 Stunden 3 Stunden oder länger Verspätung hatten.
  • 0.00% der nationalen Flüge hatten länger als 3 Stunden Verspätung. Bei internationalen Flügen waren es 0.00%.
  • Fluggäste, die länger als 3 Stunden spät in ihrem Ankunftsort ankommen, haben die Anspruch auf die Entschädigung. Jetzt Flug prüfen.
  • Weitere Infos zu Swiss International Air Lines

Entschädigung für Flugverspätungen von Swiss International Air Lines

Wann immer Sie aufgrund von Flugverspätungen von Swiss International Air Lines warten müssen, sollten Sie prüfen, ob Sie einen Entschädigungsanspruch aufgrund Ihrer verlorene Zeit haben. Wenn Swiss International Air Lines für die Verspätung verantwortlich ist, stehen Fluggästen laut EU-Verordnungen bis zu 600 € pro Person zu, wenn ihr Flug 3 Stunden oder mehr Verspätung hatte.

Wenn Sie eine Entschädigung für Flugverspätung fordern, prüft Swiss International Air Lines, wann der Flug am Zielflughafen angekommen ist. Das liegt daran, dass für die Forderung nach Entschädigung Ihre Ankunftszeit zählt, nicht die Abflugzeit. AirHelp besitzt eine der umfassendsten Datenbanken für Flugstatistiken, sodass wir Entschädigungsforderungen für Flugverspätungen gegenüber Swiss International Air Lines immer mit der genauen Verspätungszeit begründen können.

Ausnahmen:
Fluggesellschaften wie Swiss International Air Lines müssen keine Entschädigung zahlen, wenn es einen externen Grund für die Verspätung gab. Das bedeutet, dass bei Verspätungen aufgrund schlechten Wetters, eines Zwischenfalls am Flughafen oder Streiks der Flugsicherung kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Bei solchen Situationen spricht man von außergewöhnlichen Umständen.

Weitere Informationen darüber, wann ein Anspruch besteht und wann nicht, finden Sie auf unserer Seite zu Entschädigung bei Flugverspätungen.

Fordern Sie jetzt eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn Ihr Flug innerhalb der letzten drei Jahre verspätet war, annulliert oder überbucht wurde.

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Was besagen die Fluggastrechte der EU?

EG 261 ist eine EU-Verordnung, die Umstände wie Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen abdeckt. Sie legt dar, welche Unterstützung Passagiere im Falle einer dieser Beeinträchtigungen von Fluggesellschaften erwarten können, und es wird klar angegeben, in welchen Situationen Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben.

Reisende können gemäß EG 261 eine Entschädigung für vergangene Flüge fordern – in vielen Fällen bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem europäischen Flughafen starten. Da Swiss International Air Lines eine europäische Fluggesellschaft ist, erhalten Passagiere jedoch zusätzlichen Schutz durch EG 261. Flüge nach Europa sind ebenfalls abgedeckt, auch dann, wenn der Abflughafen sich außerhalb der EU befindet.

Welche Swiss International Air Lines-Flüge werden durch EG 261 abgedeckt?

Welche Fluggastrechte sind durch EU-Bestimmungen abgedeckt?

Höhe der Flugentschädigung durch Swiss International Air Lines?

EntfernungEntschädigung
Alle Flüge bis 1.500 kmBis zu 250 € pro Person
Flüge innerhalb der EU über 1.500 kmBis zu 400 € pro Person
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 kmBis zu 400 € pro Person
Flüge außerhalb der EU über 3.500 kmBis zu 600 € pro Person

Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261

Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich auf jede einzelne Forderung auswirken können, einschließlich der Höhe der zu erwartenden Entschädigung. Mit AirHelp ist es einfach, Ihren Anspruch auf eine mögliche Entschädigung hier zu überprüfen.

Flugstatistiken: Verspätungen und Annullierungen von Swiss International Air Lines

Swiss International Air Lines Pünktlichkeit (24 Stunden):

Flüge insgesamt: 639
Pünktliche Flüge: 333
Pünktlichkeit: ungefähr 52.11% von allen Flügen waren pünktlich
Lange Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden: 0
Flugannullierungen: 1

Bei den angegebenen Flugzahlen handelt es sich um Schätzungen auf der Grundlage interner Datenbanken und Angaben von Dritten.


Über Swiss Airlines

Swiss International Air Lines AG ist die nationale Fluggesellschaft der Schweiz, die Linienflüge in Europa sowie nach Nordamerika, Südamerika, Afrika und Asien anbietet. Ihr Hauptdrehkreuz ist der Flughafen Zürich, mit einem Schwerpunkt am Flughafen Genf.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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