Waren Sie von Flugverspätungen oder -stornierungen von Swiss International Air Lines betroffen? Wenn ja, Sie können bis zu 600 € pro Person erhalten.
Laut dem neuesten Pünktlichkeitsbericht zu Swiss International Air Lines gab es in den letzten 24 Stunden 639 Abflüge, von denen 52.11% pünktlich abgeflogen sind.
Unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder im Ausland sind, wenn Sie von der Annullierung Ihres Fluges mit Swiss International Air Lines erfahren, werden Sie eine Menge Fragen und Sorgen haben. Zuallererst sollten Sie wissen, dass Swiss International Air Lines Ihnen entweder einen neuen Ersatzflug oder eine volle Rückerstattung anbieten muss.
Da Flugannullierungen Ihre Reisepläne jedoch fast immer durchkreuzen, sollten Sie prüfen, ob Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung wegen der Annullierung seitens Swiss International Air Lines haben, um die Flugbeeinträchtigung wiedergutzumachen.
Gemäß der EU-Verordnungen sollte Swiss International Air Lines Fluggästen bis zu 600 € pro Person zahlen, wenn Flüge kurzfristig annulliert werden. Das bedeutet die Flüge, die weniger als 14 Tagen vor ihrem Abflug ausgefallen werden.
Ausnahmen:
Swiss International Air Lines muss keine Entschädigung zahlen, wenn ein Ersatzflug angeboten werden konnte, dessen Abflug- und Ankunftszeit ähnlich mit den des ursprünglichen Flugs sind. Die genauen Anforderungen dafür finden Sie auf unserer Seite zu Entschädigungen bei Flugausfällen.
Fluggesellschaften müssen keine Entschädigung zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Das heißt, wenn eine ungewöhnliche Situation geschehen ist, die außer Kontrolle der Fluggesellschaft war, und ein Ausfall als demzufolge erzwungen war, schuldet Swiss International Air Lines Ihnen keine Entschädigung für die Stornierung. Typische Beispiele sind schlechtes Wetter oder ein Streik der Flugverkehrskontrolle.
Wann immer Sie aufgrund von Flugverspätungen von Swiss International Air Lines warten müssen, sollten Sie prüfen, ob Sie einen Entschädigungsanspruch aufgrund Ihrer verlorene Zeit haben. Wenn Swiss International Air Lines für die Verspätung verantwortlich ist, stehen Fluggästen laut EU-Verordnungen bis zu 600 € pro Person zu, wenn ihr Flug 3 Stunden oder mehr Verspätung hatte.
Wenn Sie eine Entschädigung für Flugverspätung fordern, prüft Swiss International Air Lines, wann der Flug am Zielflughafen angekommen ist. Das liegt daran, dass für die Forderung nach Entschädigung Ihre Ankunftszeit zählt, nicht die Abflugzeit. AirHelp besitzt eine der umfassendsten Datenbanken für Flugstatistiken, sodass wir Entschädigungsforderungen für Flugverspätungen gegenüber Swiss International Air Lines immer mit der genauen Verspätungszeit begründen können.
Ausnahmen:
Fluggesellschaften wie Swiss International Air Lines müssen keine Entschädigung zahlen, wenn es einen externen Grund für die Verspätung gab. Das bedeutet, dass bei Verspätungen aufgrund schlechten Wetters, eines Zwischenfalls am Flughafen oder Streiks der Flugsicherung kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Bei solchen Situationen spricht man von außergewöhnlichen Umständen.
Weitere Informationen darüber, wann ein Anspruch besteht und wann nicht, finden Sie auf unserer Seite zu Entschädigung bei Flugverspätungen.
EG 261 ist eine EU-Verordnung, die Umstände wie Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen abdeckt. Sie legt dar, welche Unterstützung Passagiere im Falle einer dieser Beeinträchtigungen von Fluggesellschaften erwarten können, und es wird klar angegeben, in welchen Situationen Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben.
Reisende können gemäß EG 261 eine Entschädigung für vergangene Flüge fordern – in vielen Fällen bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem europäischen Flughafen starten. Da Swiss International Air Lines eine europäische Fluggesellschaft ist, erhalten Passagiere jedoch zusätzlichen Schutz durch EG 261. Flüge nach Europa sind ebenfalls abgedeckt, auch dann, wenn der Abflughafen sich außerhalb der EU befindet.
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261
Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich auf jede einzelne Forderung auswirken können, einschließlich der Höhe der zu erwartenden Entschädigung. Mit AirHelp ist es einfach, Ihren Anspruch auf eine mögliche Entschädigung hier zu überprüfen.
Swiss International Air Lines Pünktlichkeit (24 Stunden):
Flüge insgesamt: 639
Pünktliche Flüge: 333
Pünktlichkeit: ungefähr 52.11% von allen Flügen waren pünktlich
Lange Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden: 0
Flugannullierungen: 1
Bei den angegebenen Flugzahlen handelt es sich um Schätzungen auf der Grundlage interner Datenbanken und Angaben von Dritten.
Swiss International Air Lines AG ist die nationale Fluggesellschaft der Schweiz, die Linienflüge in Europa sowie nach Nordamerika, Südamerika, Afrika und Asien anbietet. Ihr Hauptdrehkreuz ist der Flughafen Zürich, mit einem Schwerpunkt am Flughafen Genf.
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