Erstattung, Rückerstattung und Entschädigung: Swiss Airlines

AirHelpAirlines
LX

Waren Sie von Flugverspätungen oder -stornierungen von Swiss International Air Lines betroffen? Wenn ja, Sie können bis zu 600 € pro Person erhalten.

Laut dem neuesten Pünktlichkeitsbericht zu Swiss International Air Lines gab es in den letzten 24 Stunden 628 Abflüge, von denen 70.38% pünktlich abgeflogen sind.

Startflughafen:

Zielflughafen:

Jetzt Anspruch prüfen

oder

Scannen Sie den Barcode auf Ihrer BordkarteBordkarte hochladen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Swiss International Air Lines: Heute annullierte Flüge

Obwohl es sich bei Swiss International Air Lines nicht um eine europäische Fluggesellschaft handelt, unterliegt sie bei jedem Flug in Europa europäischen Vorschriften. Dies ist eine gute Nachricht für jeden Fluggast, der von einer Flugannullierung betroffen ist, da bei einer kurzfristigen Annullierung eines Flugs, der in Europa startet, womöglich eine angemessene Entschädigung von Swiss International Air Lines gefordert werden kann.

Bei jeder Annullierung durch Swiss International Air Lines wird Ihnen entweder ein Alternativflug zu Ihrem Zielflughafen oder eine vollständige Rückerstattung angeboten, wenn Sie dies bevorzugen. Wenn ein Flug jedoch weniger als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug von einem europäischen Flughafen annulliert wurde, haben Passagiere gemäß EU-Recht möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person.

Wenn Swiss International Air Lines Ihnen einen alternativen Flug mit sehr ähnlicher Ankunftszeit wie Ihr ursprünglicher Flug anbieten konnte, steht Ihnen leider keine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft wäre auch dann von der Zahlung einer Entschädigung befreit, wenn außergewöhnliche Umstände die Annullierung erforderlich gemacht haben. Dieser Begriff beinhaltet alles, was außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, z. B. schlechtes Wetter, ein medizinischer Notfall oder irgendeine Störung am Flughafen, die für Beeinträchtigungen sorgt.

Da es diese Ausnahmen gibt, können Sie am einfachsten überprüfen, ob Sie eine von Swiss International Air Lines Flugentschädigung wegen Stornierung fordern können, indem Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner verwenden.

Verspäteter oder annullierter Flug mit Swiss International Air Lines? Finden Sie heraus, ob Ihnen womöglich eine Entschädigung von bis zu 600 € zusteht

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Swiss International Air Lines Entschädigung bei Flugverspätung

Wenn Ihr Flug von einem europäischen Flughafen gestartet ist und Verspätung hatte, sollten Sie prüfen, ob Swiss International Air Lines Ihnen womöglich eine Entschädigung für die Flugverspätung schuldet. Grund dafür ist ein EU-Recht, das Fluggästen ermöglicht, bei Verspätungen von 3 Stunden oder mehr unter Umständen bis zu 600 € Entschädigung pro Person von der Fluggesellschaft zu fordern.

Es spielt keine Rolle, wohin Sie geflogen sind – es zählt nur Ihre Ankunftszeit. Für die Entschädigung ist die Uhrzeit, zu der Sie Ihren Zielflughafen erreicht haben, von Bedeutung, und nicht die Abflugzeit. Das heißt, selbst wenn Sie eigentlich pünktlich gestartet sind, aber mehr als 3 Stunden zu spät am Zielflughafen angekommen sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.

Ein wichtige Ausnahme bilden Flugverspätungen von Swiss International Air Lines, die durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden. Dies bezieht sich auf Situationen, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss nehmen kann. Häufige Beispiele sind Verspätungen durch schlechtes Wetter oder einen Streik der Flugsicherung. Da die Fluggesellschaft diese Verspätungen nicht verhindern kann, wird in solchen Fällen keine Entschädigung gezahlt.

Wenn die Verspätung jedoch auf einen Umstand zurückzuführen ist, auf den Einfluss genommen werden kann – beispielsweise ein Streik des Swiss International Air Lines-Personals oder ein Wartungsproblem – können Sie eine Forderung auf Entschädigung für die Verspätung von Swiss International Air Lines einreichen.

Fordern Sie jetzt eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn Ihr Flug innerhalb der letzten drei Jahre verspätet war, annulliert oder überbucht wurde.

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Welche Fluggastrechte sind durch EU-Bestimmungen abgedeckt?

Die europäischen Fluggastrechte, zusammen gefasst unter EG 261, gehören zu den umfassendsten der Welt. Ziel ist, dass Fluggesellschaften wie Swiss International Air Lines ihre Passagiere angemessen betreuen und diese im Falle von Reisebeeinträchtigungen durch Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen entsprechend entschädigen.

Alle Passagiere, deren Abflughafen innerhalb Europas liegt, sind durch die EU-Verordnung EG 261 geschützt. Da es sich bei Swiss International Air Lines jedoch nicht um eine europäische Fluggesellschaft handelt, muss sie keine Entschädigung nach EG 261 zahlen, wenn sie außerhalb Europas fliegt, oder sogar für Flüge nach Europa, wenn der Abflughafen außerhalb der EU liegt.

Welche Swiss International Air Lines-Flüge werden durch EG 261 abgedeckt?

Abgedeckt durch EG 261
Flüge ab EU-Flughäfen ✔️ Ja
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen ❌ Nein

Höhe der Flugentschädigung durch Swiss International Air Lines?

EntfernungEntschädigung
Alle Flüge bis 1.500 kmBis zu 250 € pro Person
Flüge innerhalb der EU über 1.500 kmBis zu 400 € pro Person
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 kmBis zu 400 € pro Person
Flüge außerhalb der EU über 3.500 kmBis zu 600 € pro Person

Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261

Alle zahlenden Passagiere werden durch EG 261 gleichermaßen geschützt. Es spielt keine Rolle, woher ein Fluggast stammt, ob es sich um einen Erwachsenen oder ein Kind handelt oder wie viel für das Ticket bezahlt wurde – die Entschädigungsbeträge sind gleich.

Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich darauf auswirken können, wie viel Entschädigung im Einzelfall gefordert werden kann. AirHelp hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer möglichen Entschädigung. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Entschädigungsrechner.


Über Swiss International Air Lines

Fordern Sie Ihre Entschädigung mithilfe von AirHelp

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


AirHelp ist bekannt aus:

Bild logoFrankfurter Allgemeine Zeitung logoFocus Online logoWirtschaftsWoche logo

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

Impressum

Copyright © 2024 AirHelp

Jetzt Anspruch prüfen

Alle Fluggesellschaften