Rückerstattung und Entschädigung: Aerovias
Es ist frustrierend, wenn Ihre Reisepläne aufgrund einer Flugverspätung oder -annullierung durcheinander gebracht werden. Wenn Ihr Flug an einem europäischen Flughafen gestartet ist, haben wir gute Nachrichten für Sie – Ihnen könnte eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person von Aerovias zustehen. Grund dafür ist ein EU-Recht, das Fluggästen ermöglicht, Entschädigung für Annullierungen oder Verspätungen von Aerovias zu fordern. AirHelp kann schnell überprüfen, wie viel Ihnen womöglich zusteht – und macht die Forderung der Entschädigung bei Aerovias zum Kinderspiel!
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Aerovias Entschädigung bei Flugverspätung
Jeder Aerovias-Flug, der von einem europäischen Flughafen abfliegt, unterliegt europäischem Recht, das Fluggäste bei Flugverspätungen schützt.
Dieses Gesetz, bekannt als EG 261, besagt, dass Fluggesellschaften ihren Fluggästen im Falle einer Verspätung Essen, Getränke und Zugang zu Kommunikation bieten müssen. Sie müssen bei Bedarf auch Unterkunftsmöglichkeiten und Ersatzflüge anbieten.
Wenn Aerovias für die Verspätung verantwortlich ist und sollte die Verspätung 3 Stunden oder mehr betragen, steht den Fluggästen laut Gesetz darüber hinaus eine Entschädigung zu. Alle Details finden Sie in unserem Leitfaden zu Entschädigung bei Flugverspätungen.
Wenn Sie also mehr als 3 Stunden zu spät an Ihrem Ziel ankommen, lohnt es sich immer zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung von Aerovias für die Flugverspätung haben. Ihnen könnten bis zu 600 € pro Person zustehen.
Wir machen die Entschädigungsforderung für Flugverspätungen bei Aerovias so einfach wie möglich. Unser Entschädigungsrechner und unseren Experten für Fluggastrechte bestätigen Ihre Gesamtverspätung und stellen sicher, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, die Ihren Anspruch beeinträchtigen. Sie können in der Regel Entschädigung für Flüge fordern, die in den vergangenen 3 Jahren erfolgt sind.
Aerovias Entschädigung bei Flugannullierungen
In Europa schützt die Verordnung EG 261 alle Passagiere bei Flugannullierungen, insbesondere bei kurzfristigen Stornierungen.
Wenn Aerovias Fluggäste weniger als 14 Tage vor dem Abflug ihres Fluges von einem europäischen Flughafen über die Annullierung informiert, haben sie möglicherweise aufgrund der Flugstornierung gegenüber Aerovias Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 € pro Person.
Es sei denn, es gab wegen außergewöhnlichen Umständen für Aerovias keine andere Möglichkeit, als den Flug zu annullieren. Das Gesetz sieht vor, dass Fluggesellschaften nur dann eine Entschädigung zahlen müssen, wenn sie eine Schuld trifft. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Passagiere ihren Zielflughafen erreichen bzw. eine vollständige Rückerstattung für ihren Flug erhalten.
Fluggesellschaften wie Aerovias müssen außerdem auch dann keine Entschädigung zahlen, wenn sie einen Alternativflug anbieten können, der zu einem fast gleichen Zeitpunkt ankommt wie der ursprüngliche gebuchte. Die genauen Zeitrahmen sind in unserem Leitfaden zur Entschädigung bei Flugausfall enthalten.
Flugentschädigung und Fluggastrechte
Obwohl es sich bei Aerovias nicht um eine europäische Fluggesellschaft handelt, unterliegt sie bei jedem Abflug von einem europäischen Flughafen den europäischen Gesetzen. Das bedeutet, dass Passagiere, die mit Aerovias von einem europäischen Flughafen abfliegen, durch die EU-Verordnung EG 261 geschützt sind, eines der weltweit umfassendsten Gesetze für Fluggastrechte.
Dadurch haben Passagiere das Recht, eine Entschädigung für Flugverspätungen, für Annullierungen seitens Aerovias oder für Überbuchungen zu verlangen, wenn Aerovias für das Problem verantwortlich ist.
Leider gilt der gleiche Schutz nicht für Flüge in die andere Richtung. Aerovias-Passagiere, die in der EU landen, werden nicht durch EG 261 geschützt, wenn sich der Abflughafen außerhalb der EU befindet. Bei diesen Flügen müssen Sie überprüfen, ob andere Fluggastrechte greifen.
Welche Aerovias-Flüge werden durch EG 261 abgedeckt?
Abgedeckt durch EG 261 | |
---|---|
Flüge ab EU-Flughäfen | ✔️ Ja |
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen | ❌ Nein |
Höhe der Flugentschädigung durch Aerovias?
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261
Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich darauf auswirken können, wie viel Entschädigung im Einzelfall gefordert werden kann. AirHelp hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer möglichen Entschädigung. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Entschädigungsrechner.
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