Bei Verspätung oder Flugausfall am Malaga Flughafen - Entschädigung von bis zu 600€ möglich

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Wenn Ihre Reisepläne durch Probleme wie eine Flugannullierung oder Verspätung am Flughafen Malaga durchkreuzt werden, dann sind Sie sicher froh zu hören, dass es Gesetze gibt, die Reisende schützen. Ein europäisches Gesetz – EG 261 – sorgt dafür, dass Ihnen möglicherweise bis zu 600 € pro Person als Ausgleich für die Beeinträchtigung zustehen. Erfahren Sie, was Ihre Ansprüche sind.

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Der Flughafen Costa del Sol in Malaga ist mit einem durchschnittlichen Aufkommen von rund 15 Millionen Fluggästen jährlich der wichtigste Verkehrsflughafen im Süden Spaniens. Von hier aus fliegen Airlines fast 40 Länder in aller Welt an, darunter auch viele Ziele in der EU. Für Feriengäste ist der Málaga Flughafen das wichtigste Drehkreuz. 

Besonders in der Hauptsaison kann es zu Flugverspätungen und Annullierungen kommen, die zum Teil mit langen Wartezeiten verbunden sind. Betroffenen Passagieren steht eventuell eine Entschädigung nach der Europäischen Verordnung zu Fluggastrechten EG Nr. 261/2004 zu. Bis zu 600€ Schadensersatz sind pro Passagier möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.


Fluggastrechte am Flughafen Malaga

Flughafen Malaga (AGP) liegt innerhalb der Zone, für die EG 261 gilt – das heißt, in einem Land innerhalb der EU und des EWR, sowie in den „Gebieten in äußerster Randlage“. Dazu gehören beispielsweise Guadeloupe, Réunion und die Kanaren. Das bedeutet: Alle Reisenden, die vom Flughafen Malaga abfliegen, könnten einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600 € haben, wenn Flüge verspätet sind oder gestrichen werden. Und in einigen Fällen auch, wenn es ähnliche Probleme auf Flügen nach Flughafen Malaga gibt.

Falls Sie von einer Verspätung oder Annullierung am Flughafen Malaga betroffen sind, haben Sie normalerweise 3 Jahre Zeit, um eine Forderung geltend zu machen.

Welche Flüge werden von der EG 261 abgedeckt?

RouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Abflüge vom Flughafen Malaga an ein beliebiges ReisezielJaJa
Ankünfte am Flughafen Malaga von innerhalb der EUJa Ja
Ankünfte am Flughafen Malaga von außerhalb der EUJaNein

War Ihr Flug am Flughafen Malaga verspätet oder wurde er storniert? Es kann ein Entschädigungsanspruch bestehen

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Forderung für Flugannullierung am Flughafen Malaga geltend machen

Wenn man eine Flugannullierung am Flughafen Malaga genauer betrachtet, dann wirft das für die Betroffenen Fluggäste eine Menge Fragen auf. Nach EU-Recht müssen Fluggesellschaften für Ihre Passagiere sorgen. Sie müssen sie auch an den gebuchten Zielflughafen befördern, sofern Fluggäste die Reise noch antreten möchten.

Außerdem gilt: Hat die Fluggesellschaft den Flug innerhalb von 2 Wochen vor dem geplanten Abflug gestrichen, könnten Ihnen ebenfalls bis zu 600 € zustehen.

Passagiere sollten sich allerdings bewusst sein, dass es nach dem EU-Recht ein paar Ausnahmen gibt. Ein Beispiel wäre etwa, wenn der Flughafen Malaga Flüge aus Gründen stornieren musste, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Das bezeichnet man als außergewöhnliche Umstände und hier müssen Fluggesellschaften keine Entschädigung leisten. Typische Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind etwa gefährliche Wetterbedingungen am Flughafen Malaga oder ein Streik der Flugverkehrskontrolle.

Eine Aufschlüsselung der Situationen, die Sie betreffen können, und wie sich diese auf Entschädigungen auswirken, finden Sie hier. Aber mit unserer kostenlosen Entschädigungsprüfung können Sie ebenfalls in ein paar Minuten feststellen, ob Sie aufgrund Ihrer Flugstornierung Entschädigungsansprüche haben.


Entschädigung bei Verspätung am Flughafen Malaga: Voraussetzungen

Nicht jede Annullierung oder Verspätung zieht automatisch einen Entschädigungsanspruch nach sich. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft gezahlt werden muss, ist in EG 261 detailliert geregelt. Wichtige Voraussetzungen für eine Entschädigung:

  • Der Flug kommt aus einem anderen EU-Land mit mehr als drei Stunden Verspätung in Malaga an.

  • Erfolgt vom Flughafen Malaga der Abflug, muss die Verspätung am Ziel ebenfalls mindestens drei Stunden betragen.

  • In den ersten beiden Fällen ist es egal, ob die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder nicht.

  • Ist der Flug jedoch außerhalb der EU gestartet und verspätet sich am Flughafen Malaga die Ankunft um mindestens drei Stunden, gibt es nur dann eine Entschädigung, wenn die Airline ihren Geschäftssitz innerhalb der EU hat.

  • Ein Anspruch auf Schadensersatz bei Annullierung besteht dann, wenn die Flugplanänderung den gebuchten Passagieren weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wird.


Wann gibt es an Malagas Airport keine Entschädigung?

Ein Entschädigungsanspruch bei Flugverspätung oder Annullierung besteht laut Fluggastrechteverordnung EG 261 nur dann, wenn die Flugstörung für die Airline sowohl vorhersehbar als auch vermeidbar war. Liegen hingegen außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt vor, gibt es kein Geld.

Dazu zählen alle Umstände, die Fluggesellschaften nicht zu vertreten haben, beispielsweise:

  • Schlechte Wetterbedingungen

  • Verzögerungen aufgrund von Naturkatastrophen (etwa schlechte Sicht durch Waldbrände, die am Costa del Sol Flughafen gar nicht so selten sind)

  • Medizinische Probleme an Bord oder am Flughafen, die zu Verspätungen führen

  • Flughafenstreik oder Streik bei der Flugsicherung

  • Sicherheitsrelevante Vorfälle (zum Beispiel Anschläge oder Sabotage)

Ausdrücklich nicht zu den Fällen höherer Gewalt zählen hingegen Streiks des Airline-Personals, also durch Piloten, Flugbegleiter oder Bodenpersonal, das direkt für die Fluggesellschaft tätig ist. Führt ein Defekt am Flugzeug zu einer Verspätung oder sogar zu einem kompletten Flugausfall, ist dies laut EG 261 ebenfalls kein außergewöhnlicher Umstand. Die Airline muss also gegebenenfalls Entschädigungen zahlen.

Grundsätzlich kann es sich jedoch immer lohnen, einen Anspruch auf Schadensersatz kostenlos von AirHelp prüfen zu lassen. Manchmal berufen sich Airlines nämlich vorschnell auf außergewöhnliche Umstände, obwohl diese gar nicht vorliegen.


Betreuungsleistungen an Malagas Flughafen bei Verspätungen einfordern

Auch dann, wenn die Fluggesellschaft nicht dafür verantwortlich ist, dass sich am Flughafen Malaga der Abflug verzögert, hat sie gegenüber den Passagieren eine Fürsorgepflicht. Dementsprechend ist sie dazu verpflichtet, Betreuungsleistungen zu erbringen. Dazu zählt die Versorgung mit Getränken und Snacks, kompletten Mahlzeiten und sogar eine Hotelunterbringung, wenn die Flugstörung über Nacht andauert.

Wichtig: Sollte die Airline der Betreuungspflicht nicht von selbst nachkommen, sollten Sie das Bodenpersonal der Fluggesellschaft dazu auffordern. Bleiben die Leistungen auch dann aus, können Sie sich selbst im angemessenen Rahmen versorgen. Gehen Sie in ein Flughafenrestaurant oder kaufen Sie Getränke und Speisen im Flughafen, können Sie diese Aufwendungen später zurückverlangen. Dies gilt auch für ein Hotelzimmer, falls erforderlich. Für eine Rückforderung müssen Sie selbstverständlich die entsprechenden Belege vorweisen können. Übrigens zählt auch der Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück zu den erstattungsfähigen Kosten, die von der Airline zu tragen sind.


Flugverspätung nach Malaga wegen Überbuchung oder verpasstem Anschluss

In der EG 261 ist klar geregelt, dass nicht die Verspätung beim Abflug zählt, sondern die Verspätung am endgültigen Zielort der Reise. Beträgt diese mehr als drei Stunden, stehen Ihnen möglicherweise bis zu 600€ Entschädigung zu. Dies kommt auch dann infrage, wenn Sie einen Anschlussflug nach Malaga wegen Verspätung verpasst haben oder den Flug aufgrund einer Überbuchung durch die Airline überhaupt nicht antreten konnten.

Als überbucht gilt ein Flug dann, wenn die Airline mehr Plätze verkauft, als eigentlich zur Verfügung stehen. Normalerweise ist das kein Problem, da im Regelfall nicht alle gebuchten Passagiere am Gate erscheinen. Sagt Ihnen das Airlinepersonal beim Boarding, dass Sie aufgrund einer Überbuchung nicht mitgenommen werden können, wird die Beförderung trotz bezahlter Tickets verweigert. Möchten Sie nicht freiwillig verzichten, sollten Sie dies deutlich kommunizieren. Auch wenn das Personal etwas anderes behauptet, haben Sie laut EG 261 einen Entschädigungsanspruch bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Außerdem greifen natürlich auch die Ansprüche auf Betreuungsleistungen.

Wichtig: Sollten Sie freiwillig auf Ihren Sitzplatz verzichten, weil die Airline Ihnen einen Gutschein, ein Upgrade oder andere Vergünstigungen anbietet, verzichten Sie damit automatisch auch auf sämtliche Entschädigungsansprüche. Sie können das nachträglich nicht mehr ändern. Überlegen Sie sich also gut, ob es sich nicht eher lohnt, eine Entschädigung zu beantragen. Besonders bei Billigflug-Tickets ist eine Entschädigung gemäß EG 261 in der Regel deutlich attraktiver als jeder Gutschein der Airline. Übrigens: Der Ticketpreis spielt keine Rolle für die Höhe einer möglichen Entschädigungszahlung.


Höhe der möglichen Entschädigung am Flughafen Málaga

Wie hoch nach einer Flugstörung am Malaga Flughafen die Entschädigung ausfällt, hängt laut EG 261 sowohl von der Flugstrecke als auch von der Dauer der Verzögerung ab. Unter drei Stunden Verspätung am Zielort gibt es keine Entschädigung.

Ab drei Stunden Flugverspätung gilt folgende Staffelung:

EntfernungEntschädigung
Unter 1.500 km Bis zu €250 pro Person
Über 1.500 km und innerhalb der EUBis zu €400 pro Person
Zwischen 1.500 und 3.500 kmBis zu €400 pro Person
Über 3.500 km Bis zu €600 pro Person

Kommt es am Málaga Flughafen zu Ausfällen und erreichen Fluggäste ihr Flugziel daraufhin überhaupt nicht, gibt es die gleiche Entschädigung wie bei Verspätungen von mehr als vier Stunden. Ob Ihr Flug für eine Entschädigung infrage kommt, können Sie unkompliziert und ohne jedes Kostenrisiko sofort von AirHelp prüfen lassen. Eine Gebühr wird nur im Erfolgsfall erhoben, wenn AirHelp die Forderung gegen die Airline durchsetzen konnte.

Flugverspätung oder Stornierung am Malaga Flughafen? Erfahren Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

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Welche Unterstützung bietet AirHelp bei der Durchsetzung einer Entschädigung?

Kam es am Flughafen Malaga beim Abflug wegen einer erheblichen Verspätung, einem Flugausfall oder einer Nichtbeförderung zu Unannehmlichkeiten, prüfen betroffene Fluggäste vorab mit der Eingabe ihrer Flugdaten ins Online-Formular, ob sie dem Grunde nach einen Ersatzanspruch geltend machen können. Ist das der Fall, hilft AirHelp gerne bei der Einforderung der Entschädigung und eventueller weiterer Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft.

Flugprobleme am Malaga Flughafen? Prüfen Sie mit AirHelp kostenlos Ihren Entschädigungsanspruch

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Malaga Flughafen Informationen

Der Flughafen Málaga (Aeropuerto de Málaga-Costa del Sol) ist einer der wichtigsten Flughäfen in Südspanien und dient als bedeutendes Tor zur beliebten Costa del Sol. Er liegt etwa 8 km südwestlich des Stadtzentrums von Málaga und bietet Verbindungen zu zahlreichen europäischen und internationalen Zielen. Der Flughafen verfügt über drei Terminals und bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen und Einrichtungen für Reisende, einschließlich Geschäften, Restaurants und Autovermietungen.

Anfahrt zum Flughafen Málaga

Der Flughafen Málaga ist gut mit dem Auto, Zug und Bus erreichbar. Die Autobahnen A-7 und MA-20 führen direkt zum Flughafen, wo zahlreiche Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Nahverkehrszüge der Linie C1 verbinden den Flughafen in etwa 12 Minuten mit dem Stadtzentrum von Málaga. Zusätzlich verkehren mehrere Buslinien, die den Flughafen mit verschiedenen Zielen in der Region verbinden.

Restaurants Flughafen Málaga

Am Flughafen Málaga gibt es eine Vielzahl an Restaurants und Cafés, die unterschiedliche kulinarische Optionen bieten. Von spanischen Tapas bei "Café & Tapas" über internationale Fast-Food-Ketten wie "Burger King" bis hin zu italienischen Spezialitäten bei "Upper Crust" – für jeden Geschmack ist etwas dabei. Viele der gastronomischen Einrichtungen befinden sich in den öffentlichen Bereichen der Terminals und sind somit für alle Besucher zugänglich.

Übernachten am Flughafen Málaga

Für Reisende, die eine Übernachtungsmöglichkeit in der Nähe des Flughafens Málaga suchen, gibt es mehrere Hotels in unmittelbarer Nähe. Das Holiday Inn Express Málaga Airport ist nur wenige Minuten vom Flughafen entfernt und bietet komfortable Zimmer und moderne Annehmlichkeiten. Weitere Optionen wie das Hotel Málaga Nostrum oder das Campanile Málaga Airport bieten ebenfalls bequeme Unterkünfte und sind schnell vom Flughafen aus erreichbar.

Kontakt

Sie können auf unterschiedlichen Wegen mit dem Malaga Flughafen Kontakt aufnehmen: Der Informations- und Kundenservice ist unter der Nummer: (+34) 913 211 000 zu erreichen. Menschen mit Hörbehinderung können den Chat auf der Website des Flughafens nutzen.


FAQ zu Flugstörungen am Flughafen Malaga

Bekomme ich eine Entschädigung, wenn sich am Flughafen Malaga die Ankunft um zwei Stunden verzögert?

Eine Entschädigung ist in der EG 261 erst ab Verspätungen von mindestens drei Stunden am endgültigen Zielort der Flugreise vorgesehen. Notieren Sie sich am besten die genaue Ankunftszeit und protokollieren Sie diese mit Fotos von Anzeigetafeln etc.

Was kostet mich die Durchsetzung meines Anspruchs mit AirHelp?

Sollte Ihre Entschädigungsforderung erfolgreich durchgesetzt worden sein, erhebt AirHelp eine prozentuale Gebühr. Muss die Airline nicht zahlen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie kann ich die Flugstörung am besten beweisen?

Zur Nachweissicherung können Sie Screenshots von Apps oder E-Mails der Airline anfertigen, aus denen die Verzögerung hervorgeht. Sie können auch das Personal der Fluggesellschaft darum bitten, Ihnen eine schriftliche Bestätigung mit Angabe von Dauer und Ursache der Flugstörung auszustellen.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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